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   BGH, 11.09.2002 - 1 StR 73/02   

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https://dejure.org/2002,1858
BGH, 11.09.2002 - 1 StR 73/02 (https://dejure.org/2002,1858)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2002 - 1 StR 73/02 (https://dejure.org/2002,1858)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2002 - 1 StR 73/02 (https://dejure.org/2002,1858)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 34 Abs. 4 AWG i.V.m. § 69e Abs. 2 Buchst. c AWV; § 30 Abs. 2 StGB; § 15 StGB; § 16 StGB; § 46 StGB; § 17 StGB
    Verstoß gegen das Irak-Embargo gem. § 34 Abs. 4 AWG i.V.m. § 69e Abs. 2 Buchst. c AWV; Verabredung eines Verbrechens; Verhältnismäßigkeit bei der Strafzumessung; Verbotsirrtum (Subsumtionsirrtum; Unrechtsbewusstsein) und Tatbestandsirrtum (Vorsatz) bei ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Außenwirtschaftsgesetz - Verstoß - Irak-Embargo - Geldtransfer - Genehmigungsbedürftigkeit - Kreditwesen - Gewinnerzielungsabsicht - Tatbestandsirrtum - Subjektiver Tatbestand

  • Judicialis

    AWG § 34; ; AWG § ... 34 Abs. 4; ; AWG § 34 Abs. 7; ; AWG § 34 Abs. 4 Satz 1; ; AWG § 34 Abs. 4 Satz 2; ; StGB § 17; ; StGB § 30 Abs. 2; ; StGB § 47 Abs. 2; ; StGB § 16 Abs. 1 Satz 1; ; AWV § 69e; ; AWV § 69e Abs. 2 Buchst. c; ; AWV § 69e Abs. 2 Buchst. e; ; KWG § 54 Abs. 2; ; KWG § 54 Abs. 1 Nr. 2; ; KWG § 32 Abs. 1 Satz 1; ; KWG § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6

  • ra.de
  • streifler.de

    Hawala-Banking im Embargogebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AWG § 34 Abs. 4; KWG § 54 Abs. 1 Nr. 2
    Embargoverstoß durch Transferieren von Geld; Tatbestands-, Verbots-, und Subsumtionsirrtum bei Embargoverstößen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • bdo.de PDF, S. 10 (Entscheidungsbesprechung)

    Verstoß gegen Irak-Embargo

Papierfundstellen

  • BGHR AWG § 34 UN-Embargo 5
  • NStZ-RR 2003, 55
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.07.1993 - 4 StR 322/93

    Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz - Beförderung der Kriegswaffen aus

    Auszug aus BGH, 11.09.2002 - 1 StR 73/02
    Er weist jedoch darauf hin, daß in Fällen des Irrtums über das Genehmigungserfordernis differenzierend nach dem jeweils in Betracht kommenden Tatbestand zu entscheiden ist (BGH NStZ 1993, 594; BGHR StGB § 17 Unrechtsbewußtsein 2).

    Dabei kommt es darauf an, ob die Genehmigung nur der Kontrolle eines im allgemeinen sozialadäquaten Verhaltens dienen soll und die Tat ihren Unwert erst aus dem Fehlen der Genehmigung herleitet - Tatbestandsirrtum - oder ob es sich um ein grundsätzlich wertwidriges Verhalten handelt, das im Einzelfall aufgrund der Genehmigung erlaubt ist - Verbotsirrtum - (vgl. BGH NStZ 1993, 594; Cramer/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 17 Rdn.12a).

  • BGH, 11.07.1995 - 1 StR 242/95

    Embargo - Embargovorschriften - Subsumtion - Subsumtionsirrtum - Verbotsirrtum -

    Auszug aus BGH, 11.09.2002 - 1 StR 73/02
    Er weist jedoch darauf hin, daß in Fällen des Irrtums über das Genehmigungserfordernis differenzierend nach dem jeweils in Betracht kommenden Tatbestand zu entscheiden ist (BGH NStZ 1993, 594; BGHR StGB § 17 Unrechtsbewußtsein 2).

    dd) Soweit nach der Vorstellung des Angeklagten die Schutzzonen im Nordirak vom Embargo nicht erfaßt wurden und er zudem davon ausging, es handele sich nicht um Zahlungen dorthin, weil die Auszahlungen aus dort vorhandenen Guthaben erfolgten, unterlag er jedenfalls nur einem Subsumtionsirrtum, der als Verbotsirrtum nach § 17 StGB einzustufen ist (vgl. Senatsurteil vom 11. Juli 1995 - 1 StR 242/95 = BGHR StGB § 17 Unrechtsbewußtsein 2).

  • BGH, 19.12.2001 - 2 StR 358/01

    Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz durch Verbringen von irakischen Dinaren

    Auszug aus BGH, 11.09.2002 - 1 StR 73/02
    § 69e AWV steht in striktem Regelungsbezug zu der vom Sicherheitsrat beschlossenen Sanktionsmaßnahme (vgl. dazu BGHSt 41, 127; BGH NJW 2002, 1357).

    Ziel des Embargos ist es, den Irak umfassend vom wirtschaftlichen Verkehr auszuschließen und von der Völkergemeinschaft zu isolieren (vgl. BGH NJW 2002, 1357).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BGH, 11.09.2002 - 1 StR 73/02
    Der neue Tatrichter wird ggf. der sich für diese Fallgestaltung aus den Gesichtspunkten des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des Übermaßverbots ergebenden Bedenken gegen den in § 34 Abs. 4 Satz 1 AWG vorgesehenen Regelstrafrahmen - 2 Jahre bis 15 Jahre Freiheitsstrafe - (vgl. BVerfGE 90, 145, 171 ff.; 92, 277, 325 ff.) durch die Annahme minder schwerer Fälle gem. § 34 Abs. 4 Satz 2 AWG Rechnung zu tragen haben, was unter Umständen auch die Verhängung einer Geldstrafe gem. § 47 Abs. 2 StGB ermöglicht.
  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus BGH, 11.09.2002 - 1 StR 73/02
    Der neue Tatrichter wird ggf. der sich für diese Fallgestaltung aus den Gesichtspunkten des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und des Übermaßverbots ergebenden Bedenken gegen den in § 34 Abs. 4 Satz 1 AWG vorgesehenen Regelstrafrahmen - 2 Jahre bis 15 Jahre Freiheitsstrafe - (vgl. BVerfGE 90, 145, 171 ff.; 92, 277, 325 ff.) durch die Annahme minder schwerer Fälle gem. § 34 Abs. 4 Satz 2 AWG Rechnung zu tragen haben, was unter Umständen auch die Verhängung einer Geldstrafe gem. § 47 Abs. 2 StGB ermöglicht.
  • BGH, 21.04.1995 - 1 StR 700/94

    Strafbarkeit der Beförderung von Privatpersonen im Busverkehr von Deutschland

    Auszug aus BGH, 11.09.2002 - 1 StR 73/02
    § 69e AWV steht in striktem Regelungsbezug zu der vom Sicherheitsrat beschlossenen Sanktionsmaßnahme (vgl. dazu BGHSt 41, 127; BGH NJW 2002, 1357).
  • OLG Stuttgart, 14.06.2011 - 4 Ss 137/11

    Verstoß gegen das Waffengesetz: Mitführen eines Einhandmessers in einem Pkw durch

    a) Bei einem Irrtum über das Erlaubtsein einer Handlung liegt ein Verbotsirrtum i. S. d. § 11 Abs. 2 OWiG vor, wenn das Verhalten aufgrund seiner Gefährlichkeit grundsätzlich verboten ist, aber Ausnahmen zugelassen werden können (vgl. BGH NStZ 1993, 594 [Kriegswaffenkotrollgesetz]; BGH NStZ-RR 2003, 55 [Außenwirtschaftsgesetz]; OLG Celle NJW 2004, 3790 [Rechtsberatungsgesetz]; OLG Frankfurt NStZ-RR 2006, 353 [Waffengesetz]; Göhler a.a.O., § 11 Rn.21 m.w.N).
  • BGH, 18.07.2018 - 2 StR 416/16

    Tatbestandsirrtum (Irrtum über normative Tatbestandsmerkmal; Maßstab der sog.

    Dabei soll es darauf ankommen, ob die Genehmigung nur der Kontrolle eines im allgemeinen sozialadäquaten Verhaltens dient (präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt) und die Tat ihren Unwert erst aus dem Fehlen der Genehmigung herleitet - Tatbestandsirrtum - oder ob es sich um ein grundsätzlich wertwidriges Verhalten handelt, das im Einzelfall auf Grund der Genehmigung erlaubt ist (repressives Verbot mit Befreiungsvorbehalt) - Verbotsirrtum - (BGH, Urteil vom 11. September 2002 - 1 StR 73/02, NStZ-RR 2003, 55, 56; vom 22. Juli 1993 - 4 StR 322/93, NStZ 1993, 594, 595; vom 7. März 1996 - 4 StR 742/95, NJW 1996, 1604, 1605 f.).
  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 276/02

    Begriff des Repräsentanten einer ausländischen Investmentgesellschaft; Haftung

    Anderes gilt jedoch, wenn der Täter oder Teilnehmer im Fall eines präventiven Verbots mit Erlaubnisvorbehalt das Erlaubniserfordernis nicht kennt (vgl. BGH, Urt. v. 22. Juli 1993 - 4 StR 322/93, NStZ 1993, 594; v. 11. September 2002 - 1 StR 73/02, NStZ-RR 2003, 55).
  • LG Kiel, 03.04.2019 - 3 KLs 3/18

    Prozess gegen Sig-Sauer-Manager: Deutsche Pistolen für den Bürgerkrieg

    Die Genehmigungsfähigkeit schließt den Tatbestand des § 34 Abs. 1 Nr. 1 AWG a.F. jedoch nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 06.07.2004 - 1 StR 129/04, zitiert nach juris, dort Rn. 11; BGH, Urteil vom 11.09.2002 - 1 StR 73/02, zitiert nach juris, dort Rn. 14; entsprechend für den Bereich des Umweltstrafrechts: BGH, Urteil vom 26.04.1990 - 4 StR 24/90, zitiert nach juris, dort Rn. 19; OLG Köln, Beschluss vom 13.02.1990 - 2 Ws 648/99, zitiert nach juris, dort Rn. 19; für den Bereich des Bauordnungswidrigkeitenrechts: OLG Hamm, Beschluss vom 11.03.2008 - 3 Ss OWi 687/07, dort Rn. 16; so auch Diemer in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Band 1, 186. Ergänzungslieferung 2011, § 34 AWG a.F., Rn. 11; allgemein: Lenckner/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 30. Auflage 2019, Vor § 32 StGB, Rn. 62c; zum neuen Recht: Wagner in Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, Bd. 7, 2. Auflage 2015, Vor § 17 AWG n.F., Rn. 52; Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch des Wirtschaftsstrafrechts, 4. Auflage 2015, Teil 4, Kapitel 3, Rn. 28, 90), sie ist lediglich bei der Strafzumessung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 11.09.2002 - 1 StR 73/02, zitiert nach juris, dort Rn. 14; entsprechend für den Bereich des Bauordnungswidrigkeitenrechts: OLG Bamberg, Beschluss vom 19.03.2018 - 3 Ss OWi 270/18, zitiert nach juris, dort Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 11.03.2008 - 3 Ss OWi 687/07, dort Rn. 16; ebenso: Pelz in Hocke/Sachs/Pelz, Außenwirtschaftsrecht, 2017, Vor § 17 AWG n.F., Rn. 32).

    Hat nämlich ein Ausführender einen Anspruch auf die Genehmigung einer Ausfuhr, so bemakelt die Rechtsordnung nicht die Ausfuhr an sich, sondern lediglich die Umgehung der Kontrollbefugnis der Genehmigungsbehörde; erreicht er andererseits durch das Umgehen eines Genehmigungsvorbehalts, dass er eine - gegebenenfalls auch nur nach dem Ermessen der Genehmigungsbehörde - nicht genehmigungsfähige Ausfuhr durchführen kann, so ist diese Ausfuhr in vollem Umfang bemakelt (so für eine Verfallsentscheidung: BGH, Urteil vom 19.01.2012 - 3 StR 343/11, Rn. 19; großzügiger noch BGH, Urteil vom 06.07.2004 - 1 StR 129/04, zitiert nach juris, dort Rn. 10, und BGH, Urteil vom 11.09.2002 - 1 StR 73/02, zitiert nach juris, dort Rn. 14, wonach es bereits ausreichen sollte, dass eine Ausfuhr genehmigungs fähig ist).

    Dementsprechend wäre es strafmildernd zu berücksichtigen, wenn die ungenehmigten Ausfuhren im Falle einer wahrheitsgemäßen Antragstellung sicher genehmigt worden wären (vgl. BGH, Urteil vom 06.07.2004 - 1 StR 129/04, zitiert nach juris, dort Rn. 10; BGH, Urteil vom 11.09.2002 - 1 StR 73/02, zitiert nach juris, dort Rn. 14; Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch des Wirtschaftsstrafrechts, 4. Auflage 2015, Teil 4, Kapitel 3, Rn. 90; Tiedemann, Wirtschaftsstrafrecht, Allgemeiner Teil, 4. Auflage 2013, Rn. 319).

    Schon eine unzureichende Effizienz dieser Überwachung ist geeignet, die Beziehungen Deutschlands zu den übrigen Mitgliedern der Europäischen Union erheblich zu stören und seinem Ansehen zu schaden (vgl. BGH, Urteil vom 06.07.2004 - 1 StR 129/04, zitiert nach juris, dort Rn. 13; BGH, Urteil vom 11.09.2002 - 1 StR 73/02, zitiert nach juris, dort Rn. 7).

  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 61/21

    Straf- und Zahlungsdienstrechtliche Beurteilung des Hawala-Finanzsystems

    Zudem bedarf es gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 ZAG - ebenso wie nach § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG - einer Erlaubnis nur, wenn die Handlungen gewerbsmäßig oder in einem Umfang vorgenommen werden, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert (vgl. zum Begriff der Gewerbsmäßigkeit in diesem Zusammenhang BGH, Urteil vom 11. September 2002 - 1 StR 73/02, BGHR KWG § 54 Genehmigungslose Bankgeschäfte 1).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 581/09

    Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland

    Dient die Genehmigung - wie hier im Betäubungsmittelrecht - dazu, ein grundsätzlich wertwidriges Verhalten im Einzelfall zu erlauben, so handelt es sich bei einem Irrtum über ein solches Genehmigungserfordernis, wovon das Landgericht auch zu Recht ausgegangen ist, nicht um einen Tatbestands-, sondern um einen Verbotsirrtum (BGH, Urteil vom 11. September 2002 - 1 StR 73/02, NStZ-RR 2003, 55, 56).
  • BGH, 28.10.2015 - 5 StR 189/15

    Strafbarkeit wegen ohne Erlaubnis durchgeführter Zahlungsdienste (Unternehmen als

    Dementsprechend wurde § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 6 KWG zum 31. Oktober 2009 aufgehoben mit der Folge, dass eine Strafbewehrung gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 2, § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG, die sich auch gegen natürliche Personen richtete (vgl. zum "Hawala-Banking' BGH, Urteil vom 11. September 2002 - 1 StR 73/02, NStZ-RR 2003, 55), für Finanztransaktionen vorliegender Art auch für zurückliegende Tatzeiträume (§ 2 Abs. 3 StGB) entfallen ist.
  • BGH, 17.12.2019 - 1 StR 364/18

    Verbotsirrtum (Unvermeidbarkeit bei Einholung von Rechtsrat: Anforderungen an die

    Einem Tatbestandsirrtum (§ 16 Abs. 1 Satz 1 StGB) war er nicht unterlegen (vgl. BGH, Urteile vom 2. November 2010 - 1 StR 581/09, BGHSt 56, 52 Rn. 67; vom 7. März 1996 - 4 StR 742/95 Rn. 19-21, BGHR StGB § 17 Unrechtsbewusstsein 3 und vom 11. September 2002 - 1 StR 73/02 Rn. 12 f., BGHR AWG § 34 UN-Embargo 5; Beschlüsse vom 15. November 2012 - 3 StR 295/12 Rn. 3 und vom 23. August 2006 - 5 StR 105/06 Rn. 6; kritisch zur Differenzierung nach einem - hier einschlägigen - repressiven Verbot mit Befreiungsvorbehalt und einem präventiven Verbot mit Erlaubnisvorbehalt BGH, Urteil vom 18. Juli 2018 - 2 StR 416/16 Rn. 9 f., BGHR KWG § 54 Erlaubnispflichtigkeit 1).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 579/09

    Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland

    Dient die Genehmigung dazu, ein grundsätzlich wertwidriges Verhalten im Einzelfall zu erlauben, so handelt es sich bei einem Irrtum über ein solches Genehmigungserfordernis, wovon das Landgericht auch zu Recht ausgegangen ist, nicht um einen Tatbestands-, sondern um einen Verbotsirrtum (BGH NStZ-RR 2003, 55, 56).
  • OLG Frankfurt, 18.10.2005 - 1 Ss 220/05

    Abgrenzung von Tatbestandsirrtum und Verbotsirrtum: Unkenntnis eines Angeklagten

    Vorsätzliches Handeln kommt also nicht in Betracht (Steindorf in Erbs/Kohlhaas a.a.O. vor § 52 a Rdnr. 49 a; Steindorf WaffG, vor § 52 a Rdnr. 44 f.; KK-Rengier, OWiG, § 11 Rdnr. 41 a; Schönke/Schröder-Cramer, StGB, , § 17 Rdnr. 12 a; Münchener Kommentar - Joecks § 17 Rdnr. 80; BGH NStZ-RR 03, 55, 56; 01, 26 -31; BayObLG wistra 92, 273; BayObLG NJW 97, 1319, 1320).
  • BVerwG, 13.09.2011 - 2 WD 15.10

    Unberechtigte Nutzung von Dienstfahrzeugen; Abgrenzung von Verbot- und

  • LG Berlin, 19.01.2012 - 526 Qs 8/11

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des

  • BGH, 23.08.2006 - 5 StR 105/06

    Zuwiderhandlung gegen Sanktionsmaßnahmen des Sicherheitsrates der Vereinten

  • OLG Oldenburg, 26.03.2012 - 1 Ss 205/11

    Irrtum über Erlaubnispflicht zum Betreiben von Bankgeschäften als ein

  • BVerwG, 28.01.2004 - 2 WD 13.03

    Stabsarzt; Personalratsvorsitzender; Befehl; Zeitpunkt der Ausführung des

  • BGH, 06.07.2004 - 1 StR 129/04

    Verstoß gegen das Irak-Embargo gemäß § 34 Abs. 4 AWG i.V.m. § 69e Abs. 2 Buchst.

  • OVG Sachsen, 25.09.2023 - 6 B 24/23

    Waffenrecht; Verstoß gegen die Erlaubnispflicht; Gröblichkeit i. S. v. § 5 Abs. 2

  • LG Essen, 25.01.2008 - 56 KLs 31/07

    Genehmigungspflichtigkeit der Ausfuhr von Stromaggregaten in den Irak gem. § 5

  • OLG Stuttgart, 20.05.2009 - 4 Ss 1057/09

    Ordnungswidriger Fischfang: Erfordernis einer behördlichen Erlaubnis für den

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