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   BGH, 22.03.2000 - VIII ZR 325/98   

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BGH, 22.03.2000 - VIII ZR 325/98 (https://dejure.org/2000,370)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2000 - VIII ZR 325/98 (https://dejure.org/2000,370)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2000 - VIII ZR 325/98 (https://dejure.org/2000,370)
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BMW 730 iA

§ 459 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 434 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Neuwagen, stillschweigende Zusicherung als "fabrikneu", Modellaktualität

Volltextveröffentlichungen (15)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Fabrikneuheit und deren Zusicherung beim Kauf eines Kraftfahrzeuges

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Fabrikneuheit und deren Zusicherung beim Kauf eines Kraftfahrzeuges

  • nomos.de PDF, S. 23 (Kurzinformation)

    Zur Fabrikneuheit und deren Zusicherung beim Kauf eines Kraftfahrzeugs

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zur Frage der Fabrikneuheit eines Wagens

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schuldrecht BT, Kaufrecht, Zugesicherte Eigenschaften bei Verkauf eines "Neuwagens"

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2018
  • MDR 2000, 828
  • BGHR BGB § 459 Abs. 2 Eigenschaft, zugesicherte 26
  • NZV 2000, 329
  • WM 2000, 1646
  • BB 2000, 1316
  • BB 2000, 1698
  • DB 2000, 1758
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.06.1980 - VIII ZR 185/79

    Zusicherung der Fabrikneuheit eines Fahrzeugs

    Auszug aus BGH, 22.03.2000 - VIII ZR 325/98
    Im Verkauf eines Neuwagens durch einen Kraftfahrzeughändler liegt in der Regel die konkludente Zusicherung, daß das verkaufte Fahrzeug "fabrikneu" ist (Bestätigung des Senatsurteils vom 18. Juni 1980 - VIII ZR 185/79, WM 1980, 1068 = NJW 1980, 2127).

    Ein als Neuwagen verkaufter Pkw ist nicht mehr "fabrikneu", wenn das betreffende Modell im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird (Bestätigung der Senatsurteile vom 6. Februar 1980 - VIII ZR 275/78, NJW 1980, 1097 und vom 18. Juni 1980 aaO).

    a) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats, von der das Berufungsgericht ausgeht und die auch von der Revisionserwiderung nicht in Zweifel gezogen wird, ist ein - abgesehen von der Überführung - nicht benutztes Kraftfahrzeug, auch wenn es erst einige Zeit nach seiner Herstellung verkauft wird, fabrikneu, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, also keinerlei Änderungen in der Technik und der Ausstattung aufweist, und durch das Stehen keine Mängel entstanden sind (Senatsurteile vom 6. Februar 1980 - VIII ZR 275/78, NJW 1980, 1097 unter II 2 c und vom 18. Juni 1980 - VIII ZR 185/79, WM 1980, 1068 = NJW 1980, 2127 unter II 1).

    a) Wie das Berufungsgericht im Ansatz zutreffend erkennt, liegt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats im Verkauf eines Neuwagens durch den Kraftfahrzeughändler grundsätzlich die Zusicherung, daß das verkaufte Fahrzeug die Eigenschaft hat, "fabrikneu" zu sein (Senatsurteil vom 18. Juni 1980 aaO unter II 3).

  • BGH, 06.02.1980 - VIII ZR 275/78

    Fabrikneuheit eines Kfz

    Auszug aus BGH, 22.03.2000 - VIII ZR 325/98
    Ein als Neuwagen verkaufter Pkw ist nicht mehr "fabrikneu", wenn das betreffende Modell im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird (Bestätigung der Senatsurteile vom 6. Februar 1980 - VIII ZR 275/78, NJW 1980, 1097 und vom 18. Juni 1980 aaO).

    a) Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats, von der das Berufungsgericht ausgeht und die auch von der Revisionserwiderung nicht in Zweifel gezogen wird, ist ein - abgesehen von der Überführung - nicht benutztes Kraftfahrzeug, auch wenn es erst einige Zeit nach seiner Herstellung verkauft wird, fabrikneu, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, also keinerlei Änderungen in der Technik und der Ausstattung aufweist, und durch das Stehen keine Mängel entstanden sind (Senatsurteile vom 6. Februar 1980 - VIII ZR 275/78, NJW 1980, 1097 unter II 2 c und vom 18. Juni 1980 - VIII ZR 185/79, WM 1980, 1068 = NJW 1980, 2127 unter II 1).

    Das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug erst einige Zeit nach seiner Herstellung verkauft wird (Senatsurteil vom 6. Februar 1980 aaO).

  • OLG Schleswig, 21.07.1999 - 9 U 101/98

    Auslegung der Begriffe "Neuwagen" und "fabrikneu"

    Auszug aus BGH, 22.03.2000 - VIII ZR 325/98
    Zwar mögen Fallgestaltungen denkbar sein, bei denen die Verwendung der Begriffe "neu" oder "Neuwagen" unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls nicht als Zusicherung der Eigenschaft "fabrikneu" zu werten ist (vgl. dazu etwa den dem Senatsurteil vom 26. März 1997 - VIII ZR 115/96, WM 1997, 1438 = NJW 1997, 1847 zugrundeliegenden Fall des Verkaufs eines "Neufahrzeugs mit Werkskilometern"; ferner OLG Schleswig, OLGR 1999, 412 = DAR 2000, 69 mit Anm. Reinking EWiR 2000, 67).
  • BGH, 26.03.1997 - VIII ZR 115/96

    Bezeichnung eines PKW als "Neufahrzeug"

    Auszug aus BGH, 22.03.2000 - VIII ZR 325/98
    Zwar mögen Fallgestaltungen denkbar sein, bei denen die Verwendung der Begriffe "neu" oder "Neuwagen" unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls nicht als Zusicherung der Eigenschaft "fabrikneu" zu werten ist (vgl. dazu etwa den dem Senatsurteil vom 26. März 1997 - VIII ZR 115/96, WM 1997, 1438 = NJW 1997, 1847 zugrundeliegenden Fall des Verkaufs eines "Neufahrzeugs mit Werkskilometern"; ferner OLG Schleswig, OLGR 1999, 412 = DAR 2000, 69 mit Anm. Reinking EWiR 2000, 67).
  • BGH, 15.10.2003 - VIII ZR 227/02

    Zur Frage, wann ein Kraftfahrzeug noch fabrikneu ist

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats liegt im Verkauf eines Neuwagens durch einen Kfz-Händler grundsätzlich die Zusicherung, daß das verkaufte Fahrzeug die Eigenschaft hat, "fabrikneu" zu sein (Urteil vom 22. März 2000 - VIII ZR 325/98, NJW 2000, 2018 unter II 2; Urteil vom 18. Juni 1980 - VIII ZR 185/79, NJW 1980, 2127 unter II 3; Urteil vom 16. Juli 2003 - VIII ZR 243/02, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist ein unbenutztes Kraftfahrzeug fabrikneu, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird und wenn es keine durch eine längere Standzeit bedingte Mängel aufweist; das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug erst einige Zeit nach seiner Herstellung verkauft wird (Urteil vom 22. März 2000 aaO; Urteil vom 18. Juni 1980 aaO unter II 1; Urteil vom 6. Februar 1980 - VIII ZR 275/78, NJW 1980, 1097 unter II 2 c).

  • BGH, 12.01.2005 - VIII ZR 109/04

    Zur Frage, ob ein unbenutztes Kraftfahrzeug nach einer Tages- oder Kurzzulassung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats liegt im Verkauf eines Neuwagens durch einen Kfz-Händler grundsätzlich die Zusicherung, daß das verkaufte Fahrzeug die Eigenschaft hat, "fabrikneu" zu sein (Urteil vom 15. Oktober 2003 - VIII ZR 227/02, NJW 2004, 160 unter II 1; Urteil vom 16. Juli 2003 - VIII ZR 243/02, NJW 2003, 2824 unter II 1; Urteil vom 22. März 2000 - VIII ZR 325/98, NJW 2000, 2018 unter II 2; Urteil vom 18. Juni 1980 - VIII ZR 185/79, NJW 1980, 2127 unter II 3).
  • BGH, 15.10.2002 - X ZR 147/01

    Hinweispflicht auf drohenden Hurrikan bei einer Flugpauschalreise

    Insoweit hatte sich auch bei Annahme einer Verteilung der Darlegungs- und Beweislast nach Verantwortungsbereichen die Beklagte zu entlasten (§ 282 BGB a.F.; § 651f Abs. 1, 2. Halbs. BGB; vgl. BGHZ 64, 46, 51 für den Fall der Verletzung kaufvertraglicher Nebenpflichten; BGHZ 66, 51, 53 zum Verschulden bei Vertragsschluß; Sen.Urt. v. 11.4.2000 - X ZR 19/98, NJW 2000, 2018) und zwar dahin, daß sein Verhalten einem auf die allgemeinen Verkehrsbedürfnisse ausgerichteten objektiven Sorgfaltsmaßstab entsprach (Sen.Urt. v. 11.4.2000 aaO).
  • BGH, 07.06.2006 - VIII ZR 180/05

    Standzeit von 19 Monaten beim Kauf älterer Gebrauchtwagen kein Mangel

    Nach der Rechtsprechung des Senats zur Sachmängelgewährleistung bei Neufahrzeugen gemäß §§ 459 ff. BGB a.F. liegt im Verkauf eines Neuwagens durch einen Kraftfahrzeughändler grundsätzlich die stillschweigende Zusicherung, dass das verkaufte Fahrzeug die Eigenschaft hat, "fabrikneu" zu sein; das ist bei einem unbenutzten Kraftfahrzeug regelmäßig nur dann der Fall, wenn und solange das Modell dieses Fahrzeugs unverändert weitergebaut wird, wenn es keine durch längere Standzeit bedingten Mängel aufweist und wenn zwischen Herstellung des Fahrzeugs und Abschluss des Kaufvertrags nicht mehr als zwölf Monate liegen (Senatsurteile vom 22. März 2000 - VIII ZR 325/98, NJW 2000, 2018, unter II; vom 15. Oktober 2003 - VIII ZR 227/02, NJW 2004, 160, unter II 2 und 3, jew. m.w.Nachw.; vom 12. Januar 2005 - VIII ZR 109/04, NJW 2005, 1422, unter II 2).
  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 243/02

    BGH hält an Neuwagen-Rechtsprechung fest

    Ein als Neuwagen verkaufter Pkw ist entgegen der in der Regel hierin liegenden konkludenten Zusicherung nicht mehr "fabrikneu", wenn das betreffende Modell im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird (Bestätigung von BGH, Urteil vom 22. März 2000 - VIII ZR 325/98, NJW 2000, 2018).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein als Neuwagen verkaufter Pkw entgegen der in der Regel hierin liegenden konkludenten Zusicherung nicht mehr "fabrikneu", wenn das betreffende Modell im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird (Urteil vom 6. Februar 1980 - VIII ZR 275/78, NJW 1980, 1097 unter II 2 c; Urteil vom 18. Juni 1980 - VIII ZR 185/79, WM 1980, 1068 = NJW 1980, 2127 unter II 1 und 3; Urteil vom 22. März 2000 - VIII ZR 325/98, WM 2000, 1646 = NJW 2000, 2018 unter II 1 a und 2 a = BGHR BGB § 459 Abs. 2 Eigenschaft, zugesicherte 26, BGHR BGB § 463 Satz 1, Zusicherung 5).

  • LG Ellwangen/Jagst, 13.12.2002 - 3 O 219/02

    Neuwagenkauf: Nacherfüllung durch Ersatzlieferung bei Stückkauf; Beweislast für

    Im Hinblick auf den nunmehr unstreitig vorhandenen subjektiven Fehlerbegriff (vgl. u.a. BT-Drucksache 14/6040, S. 211) kann in dieser Konstellation nicht darauf zurückgegriffen werden, dass beispielsweise eine Herkunft aus Lagerbestand beim Neuwagenkauf keinen Sachmangel im Sinne des ß 459 BGB a.F. darstellte (BGH, NJW 2000, S. 2018).
  • OLG Köln, 16.07.2002 - 3 U 8/02

    Neufahrzeugeigenschaft eines Kfz trotz Modellwechsel

    Diese Formulierung genügt für die Annahme einer vertraglichen Zusicherung (vgl. hierzu: BGH NJW 1980, 2127 und NJW 2000, 2018, 2019).

    Maßgeblich für die Bewertung als Neufahrzeug ist der "Zeitpunkt des Verkaufs" (BGH NJW 2000, 2018).

    "Fabrikneu" ist nicht mehr anzunehmen, wenn das Modell im Zeitpunkt des Verkaufs nicht mehr unverändert hergestellt wird (BGH NJW 2000, 2018; NJW 1980, 1097 und 2127, 2128; OLG Celle OLGR Celle 2001, 223 f.; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 1211 f.; OLG Koblenz MDR 1996, 1125; OLG Köln DAR 1990, 457; OLG Hamm MDR 1980, 846; vgl. auch Reinking/Eggert, Der Autokauf, 7. Aufl., Rz. 464).

    Lagerzeiten stehen nicht entgegen, wenn das Fahrzeug keine standbedingten Mängel aufweist und das Modell noch unverändert produziert wird (BGH NJW 2000, 2018, 2019; 1980, 1097 und 2127, 2128).

  • OLG Köln, 18.01.2005 - 22 U 180/04

    Zusicherung bei Neuwagenkauf

    Im Verkauf eines Fahrzeugs als "Neuwagen" durch einen Kfz-Händler liegt in der Regel die konkludente Zusicherung, dass das verkaufte Fahrzeug "fabrikneu" ist (BGH NJW 2000, 2018, zuletzt bestätigt durch Urteil des BGH vom 12.01.2005 - VIII ZR 109/04), wobei in der "Zusicherung" nach früherem Gewährleistungsrecht (§ 459 Abs. 2 BGB a.F.) jedenfalls eine "vereinbarte Beschaffenheit" nach neuem Recht (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB n.F.) liegt (Palandt/Putzo, BGB, 64. Aufl., § 434, Rdn. 16).

    Fabrikneu ist ein Fahrzeug aber nur dann, wenn und solange das Modell unverändert weitergebaut worden ist (BGH NJW 2000, 2018; NJW 2003, 2824; NJW 2004, 160).

    Unverändert bedeutet, dass es keinerlei Änderungen in der Technik und der Ausstattung aufweist (BGH NJW 2000, 2018).

  • OLG Köln, 01.04.2004 - 8 U 89/03

    Unbegründeter Rücktritt bei Kauf eines Neuwagens aus abgelaufener Modellserie

    Das Landgericht ist bei der Auslegung der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen, wie sie der Kläger behauptet hat, zutreffend davon ausgegangen, dass die Eigenschaft der "Fabrikneuheit", die beim Verkauf eines "Neuwagens" regelmäßig als zugesichert bzw. nach neuem Recht als vereinbart gelten dürfte (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. Roth, NJW 2004, 330; Parlandt-Putzo, BGB, 63 Auflage 2004, § 434 Rnr. 75 f.), sich kumulativ aus den Merkmalen Modellaktualität, Beschädigungsfreiheit und dem Fehlen von Lagermängel bzw. einer höchstens 12-monatigen Standzeit zusammensetzt; schon das Fehlen nur eines dieser Merkmale beseitigt die Eigenschaft "fabrikneu" (vgl. BGH NJW 1980, 1097 f, BGH DB 1980, 1836; BGH NJW 2000, 2018; BGH NJW 2004, 160, 161; OLG Zweibrücken OLGR 1998, 400, 401 f; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Auflage 2003, Rnr. 214 zu Fußnote 239).

    (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB; vgl. dazu auch BGH NJW 2000, 2018.).

  • OLG Karlsruhe, 31.05.2005 - 8 U 1/05

    Neuwagenhandel - Chance zur Nacherfüllung auch bei fehlender Fabrikneuheit

    Beim Kauf eines Neuwagens vom Händler ist die Fabrikneuheit zugesichert; das gilt selbst dann, wenn der Wagen bekanntermaßen beim Händler auf Lager stand (BGH NJW 2000, 2018, 2019 sowie BGH NJW 2005, 1422, 1423; BGH NJW 2004, 160).

    Da unbestritten von der Beklagten vorgetragen wurde (I 67), dass bei Kaufabschluss die Modellreihe unverändert hergestellt wurde, konnte sie noch davon ausgehen, sie verkaufe im Sinne der früheren BGH-Rechtsprechung ein "fabrikneues" Fahrzeug, weil es danach auch bei "längerer Standzeit" nur auf die unveränderte Modellproduktion ankam (zuletzt noch BGH NJW 2003, 2824; vorher: BGH NJW 2000, 2018; NJW 1980, 1097).

  • OLG Bamberg, 21.06.2002 - 6 U 9/02

    PKW-Kaufvertrag : Auslegung des im Kaufvertrag verwendeten Begriffs " Neuwagen",

  • LG Köln, 12.10.2004 - 27 O 78/04

    Bezeichnung eines Pkw bzw. Neuwagens als fabrikneu bei technischen Änderungen

  • OLG Düsseldorf, 07.06.2004 - 1 U 11/04

    Fabrikneuheit eines Kraftfahrzeuges

  • OLG Zweibrücken, 14.02.2002 - 4 U 114/01

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für ein Kraftfahrzeug "neu zum

  • AG Saarbrücken, 30.09.2003 - 5 C 713/03

    Neuwagenhandel - Trotz ausländischer Tageszulassung "Neuwagen"

  • OLG Celle, 11.07.2001 - 7 U 72/00

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Kaufvertrag; Pkw; Zugesicherte Eigenschaft ;

  • OLG Frankfurt, 23.03.2023 - 17 U 2/22

    Pkw-Vertragshändler: bankseitige Kündigung eines Rahmenfinanzierungsvertrags und

  • LG Köln, 15.05.2008 - 37 O 1054/07

    Ankauf eines Pkws vom Vertragshändler; Voraussetzung für ein Fernabsatzgeschäft;

  • BGH, 12.01.2005 - VII ZR 109/04
  • LG Berlin, 12.08.2004 - 18 O 452/03

    Ausgestaltung der Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Motorrad;

  • LG Coburg, 16.01.2002 - 12 O 694/01

    "Fabrikneuheit" als zugesicherte Eigenschaft und Modellwechsel

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