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   BGH, 29.11.1995 - XII ZR 140/94   

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https://dejure.org/1995,3277
BGH, 29.11.1995 - XII ZR 140/94 (https://dejure.org/1995,3277)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1995 - XII ZR 140/94 (https://dejure.org/1995,3277)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1995 - XII ZR 140/94 (https://dejure.org/1995,3277)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auseinandersetzungsansprüche von geschiedenen Eheleuten nach der Teilungsversteigerung eines Grundstücks - Abtretung von Ansprüchen auf Rückgewähr der Grundschulden - Einwilligung sowie Löschungsbewilligung für Grundschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2
    Anforderungen an die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR BGB § 752 Auseinandersetzung 1
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.05.1988 - IX ZR 5/87

    Rechtsfolgen der Verzichtserklärung des Erstehers und eines weiteren Gläubigers

    Auszug aus BGH, 29.11.1995 - XII ZR 140/94
    Ob bestehenbleibende Grundpfandrechte im Zeitpunkt des Zuschlags valutiert sind oder nicht, ist dabei ohne Bedeutung (BGHZ 56, 22, 24 [BGH 19.03.1971 - V ZR 166/68]; BGH, Urteil vom 17. Mai 1988 - IX ZR 5/87 - WM 1988, 1137, 1139).

    Denn dieser wurde, da die Grundschuld bestehenblieb und einen - unbaren - Teil des Versteigerungserlöses bildete, infolge der Bezahlung der persönlichen Schuld von seiner dinglichen Haftung in Höhe des Nennbetrags der Grundschuld ohne Gegenleistung befreit und ist damit auf Kosten des Schuldners bereichert (h.M., vgl. BGHZ 56 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51], a.a.O. S. 25; BGHZ 64, 170, 172; BGH, Urteil vom 17. Mai 1988 a.a.O., jeweils m.w.N.).

  • BGH, 25.09.1986 - IX ZR 206/85

    Entstehung des Anspruchs auf Rückgewähr des nicht valutierten Teils einer

    Auszug aus BGH, 29.11.1995 - XII ZR 140/94
    Dieser Anspruch entfällt durch die Teilungsversteigerung und den Zuschlag nicht, sondern gebührt den Parteien zunächst weiter gemeinschaftlich (BGH, Urteil vom 25. September 1986 - IX ZR 206/85 - ZIP 1986, 1452 f).
  • BGH, 21.03.1975 - V ZR 154/74

    Grundschuld und persönliche Forderung in der Teilungsversteigerung

    Auszug aus BGH, 29.11.1995 - XII ZR 140/94
    Denn dieser wurde, da die Grundschuld bestehenblieb und einen - unbaren - Teil des Versteigerungserlöses bildete, infolge der Bezahlung der persönlichen Schuld von seiner dinglichen Haftung in Höhe des Nennbetrags der Grundschuld ohne Gegenleistung befreit und ist damit auf Kosten des Schuldners bereichert (h.M., vgl. BGHZ 56 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51], a.a.O. S. 25; BGHZ 64, 170, 172; BGH, Urteil vom 17. Mai 1988 a.a.O., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 31.10.1985 - IX ZR 95/85

    Erwerb einer Eigentümergrundschuld durch mehrere Miteigentümer; Aufhebung der

    Auszug aus BGH, 29.11.1995 - XII ZR 140/94
    Dies hat der Senat aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) unter den besonderen Gegebenheiten des vorliegenden Falles gebilligt (vgl. auch BGH, Urteil vom 31. Oktober 1985 - IX ZR 95/85 - NJW-RR 1986, 233, 234 unter 2 e).
  • BGH, 19.03.1971 - V ZR 166/68

    Grundschuld und persönliche Forderung bei Zwangsversteigerung

    Auszug aus BGH, 29.11.1995 - XII ZR 140/94
    Ob bestehenbleibende Grundpfandrechte im Zeitpunkt des Zuschlags valutiert sind oder nicht, ist dabei ohne Bedeutung (BGHZ 56, 22, 24 [BGH 19.03.1971 - V ZR 166/68]; BGH, Urteil vom 17. Mai 1988 - IX ZR 5/87 - WM 1988, 1137, 1139).
  • BGH, 13.01.1993 - XII ZR 212/90

    Nutzungsentgelt für gemeinsames Haus nach Trennung der Ehegatten

    Auszug aus BGH, 29.11.1995 - XII ZR 140/94
    Zu deren Verwertung kann der Beklagte an sich nur Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück, nicht dagegen Zahlung fordern (§§ 1191 Abs. 1, 1147 BGB; vgl. Senatsurteil vom 13. Januar 1993 - XII ZR 212/90 - FamRZ 1993, 676, 681).
  • BGH, 22.01.1952 - I ZR 68/51

    Hummelfiguren - Stil, Manier und Technik eines Künstlers sind nicht Gegenstand

    Auszug aus BGH, 29.11.1995 - XII ZR 140/94
    Denn dieser wurde, da die Grundschuld bestehenblieb und einen - unbaren - Teil des Versteigerungserlöses bildete, infolge der Bezahlung der persönlichen Schuld von seiner dinglichen Haftung in Höhe des Nennbetrags der Grundschuld ohne Gegenleistung befreit und ist damit auf Kosten des Schuldners bereichert (h.M., vgl. BGHZ 56 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51], a.a.O. S. 25; BGHZ 64, 170, 172; BGH, Urteil vom 17. Mai 1988 a.a.O., jeweils m.w.N.).
  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Im übrigen ist, wenn man bei der Beurteilung der Befangenheit des Richters auf diesen Gesichtspunkt abstellen will (dazu auch BGH, Urteil vom 12. November 1997, oben zu 2; Beschluß vom 29. November 1995, XII ZR 140/94, BGHR ZPO § 42 Abs. 2, Rechtsauffassung 1), zwischen Äußerungen über Rechts- und tatsächliche Fragen im allgemeinen und einem Hinweis darauf, daß ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel in den Prozeß eingeführt werden könne, zu unterscheiden.
  • BGH, 20.10.2010 - XII ZR 11/08

    Ersteigerung des gemeinsamen Grundstücks von Ehegatten durch einen Ehegatten:

    Auch § 242 BGB eröffnet dem weichenden Ehegatten grundsätzlich keinen weitergehenden Zugriff auf das Vermögen des Erstehers (Fortführung des Senatsurteils vom 13. Januar 1993, XII ZR 212/90, FamRZ 1993, 676, 681; Abgrenzung zum Senatsurteil vom 29. November 1995, XII ZR 140/94, BGHR BGB § 752 Auseinandersetzung 1).

    cc) Schließlich lässt sich der von der Ehefrau geltend gemachte Zahlungsanspruch - entgegen der Auffassung der Revision - auch nicht mit den Erwägungen im Senatsurteil vom 29. November 1995 (XII ZR 140/94 - BGHR BGB § 752 Auseinandersetzung 1) begründen.

    Während in diesen beiden Fällen der weichende Ehegatte den Ersteher auf Zahlung einer Ausgleichsforderung in Anspruch nimmt und ihn damit der Vollstreckung in sein gesamtes Vermögen aussetzen will, macht im Falle des Senatsurteils vom 29. November 1995 (XII ZR 140/94 - BGHR BGB § 752 Auseinandersetzung 1) der Ersteher (Ehefrau) einen Anspruch auf Mitwirkung an der Übertragung der Grundschulden sowie auf Löschungsbewilligung gegen den weichenden Ehegatten (Ehemann) geltend.

    Es verdeutlicht aber zugleich den entscheidenden Unterschied dieses Falles zum vorliegenden Fall und dem Fall des Senatsurteils vom 13. Januar 1993 (XII ZR 212/90 - FamRZ 1993, 676): Im Fall des Senatsurteils vom 29. November 1995 (XII ZR 140/94 - BGHR BGB § 752 Auseinandersetzung 1) wird dem Ersteher nicht gegen seinen Willen - anstelle der Haftung nur mit dem Grundstück - eine in das gesamte Vermögen vollstreckbare Zahlungspflicht auferlegt.

    Das lässt sich mit den Erwägungen im Senatsurteil vom 29. November 1995 (XII ZR 140/94 - BGHR BGB § 752 Auseinandersetzung 1) nicht rechtfertigen und ist, wie dargetan, auch sonst nicht hinnehmbar.

  • BGH, 12.11.1997 - IV ZR 214/96

    Ablehnung eines Richters wegen Hinweis auf Verjährung im Zuge von

    Zwar spricht viel dafür, der richterliche Hinweis auf die Verjährungseinrede müsse als heute zumindest vertretbare, jedenfalls nicht unsachliche oder willkürliche Anwendung von § 139 ZPO angesehen werden (allgemein zu für unrichtig gehaltenen Rechtsauffassungen des abgelehnten Richters BGH, Beschluß vom 29. November 1995 - XII ZR 140/94 - BGHR ZPO § 42 Abs. 2 , Rechtsauffassung 1).
  • BGH, 18.06.2008 - AnwZ (B) 4/07

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters im anwaltsgerichtlichen Verfahren

    Im Übrigen kommt eine für einen Beteiligten ungünstige und möglicherweise für unrichtig gehaltene Rechtsauffassung in einem früheren Verfahren oder einem früheren Verfahrensabschnitt grundsätzlich nicht als Grund für die Annahme von Parteilichkeit des Richters in Betracht (vgl. BGH, Beschl. v. 29. November 1995, XII ZR 140/94, BGHR ZPO § 42 Abs. 2 Rechtsauffassung 1).
  • OLG Saarbrücken, 30.03.2022 - 5 W 17/22

    Die Weigerung, einem auf unspezifische "Grippesymptome" gestützten

    Die Grenze ist erst dort erreicht, wo das Vorgehen des Richters rechtliche Vorgaben in einer Weise überschreitet, die den Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung vermittelt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 1995 - XII ZR 140/94, BGHR ZPO § 42 Abs. 2 Rechtsauffassung 1; Senat, Beschluss vom 23. August 2005 - 5 W 237/05, OLGR Saarbrücken 2005, 881).
  • OLG Saarbrücken, 06.06.2018 - 5 W 36/18

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Darauf kann etwa eine Häufung von Verfahrensfehlern hinweisen; Verfahrensverstöße und andere Verhaltensweisen können zudem in ihrer Gesamtheit einen Grund darstellen, der den Beteiligten von seinem Standpunkt aus zu Recht befürchten lassen kann, der abgelehnte Richter werde nicht unparteiisch entscheiden, namentlich bei groben Verletzungen von Verfahrensgrundrechten wie schweren Verstößen gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör und/oder ein faires und willkürfreies Verfahren (BGH, Beschl. v. 29.11.1995 - XII ZR 140/94 - BGHR ZPO § 42 Abs. 2 Rechtsauffassung 1; Senat, Beschl. v. 23.08.2005 - 5 W 237/05-69 - OLGR Saarbrücken 2005, 881, m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 20.01.2000 - Not 1/99

    Gründe an der Unvoreingenommenheit eines Richters zu zweifeln; Ausschluß eines

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  • BGH, 17.05.2005 - IV ZR 238/04

    Besorgnis der Befangenheit der mitwirkenden Richter bei Fehlen einer

    Aus dem Fehlen einer ausführlichen Begründung ist keine Besorgnis der Befangenheit der mitwirkenden Richter abzuleiten (vgl. BGH, Beschluß vom 29. November 1995 - XII ZR 140/94 - BGHR ZPO § 42 Abs. 2 - Rechtsauffassung 1).
  • LSG Thüringen, 05.11.2009 - L 11 SF 42/09

    Besorgnis der Befangenheit bei gerichtlicher Untätigkeit

    Denn die Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit ist kein Mittel, um sich gegen eine für unrichtig gehaltene Rechtsauffassung des Richters zu wehren, es sei denn, die mögliche Fehlerhaftigkeit beruht auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29. November 1995, Az. XII ZR 140/94).
  • BGH, 29.12.1997 - NotZ 4/97

    Anfechtung eines Abrechnungsbescheids und Leistungsbescheids zur

    Die Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit ist kein Mittel, um sich gegen eine für unrichtig gehaltene Rechtsauffassung des Richters zu wehren, es sei denn, die mögliche Fehlerhaftigkeit beruhte auf einer unsachlichen Einstellung des Richters oder auf Willkür (BGH, Beschluß vom 29. November 1995 - XII ZR 140/94 - BGHR ZPO § 42 Abs. 2 Rechtsauffassung 1 m.w.Nachw.).
  • OLG Saarbrücken, 27.02.2023 - 5 W 15/23

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs

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