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BGH, 26.03.1992 - III ZR 71/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Inhalt und Umfang der winterlichen Räumpflicht und Streupflicht auf den öffentlichen Straßen und Wegen unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherung - Schadensersatz wegen Verletzung der Streupflicht - Beginn der Streupflicht an Samstagen anders zu bestimmen als für ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 01.02.1991 - 9 U 149/90
- BGH, 26.03.1992 - III ZR 71/91
Papierfundstellen
- BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 Streupflicht 8
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.07.1988 - III ZR 78/87
Anspruch gegen Stadt auf Ersatz des aus einem Verkehrsunfall entstandenen …
Auszug aus BGH, 26.03.1992 - III ZR 71/91
Die Revision wendet sich vergeblich dagegen, daß das Berufungsgericht (unter Hinweis auch auf seine Ausführungen in VersR 1988, 693 f. zum Beginn der Streupflicht an Sonn- und Feiertagen, worauf im Revisionsurteil vom 14. Juli 1988 - III ZR 78/87 = VersR 1988, 1047 nicht einzugehen war) den Beginn der Streupflicht für den hier zu beurteilenden Samstag anders bestimmt hat als für normale Arbeitstage. - BGH, 20.12.1984 - III ZR 19/84
Streu- und Räumpflicht bei öffentlichen Straßen außerhalb geschlossener Ortslage
Auszug aus BGH, 26.03.1992 - III ZR 71/91
Es ist zutreffend davon ausgegangen, daß die Straßen und Wege nur für den normalen Tagesverkehr gegen Glätte zu sichern sind, wobei gebotene Streumaßnahmen morgens so rechtzeitig durchgeführt werden müssen, daß auch der vor dem allgemeinen Tagesverkehr liegende Hauptberufsverkehr geschützt wird (vgl. Senatsbeschluß vom 20. Dezember 1984 - III ZR 19/84 = VersR 1985, 271). - BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 26.03.1992 - III ZR 71/91
Die Revision verspricht auch im Endergebnis keinen Erfolg (BVerfGE 54, 277). - OLG Hamm, 03.02.1987 - 9 U 277/86
Auszug aus BGH, 26.03.1992 - III ZR 71/91
Die Revision wendet sich vergeblich dagegen, daß das Berufungsgericht (unter Hinweis auch auf seine Ausführungen in VersR 1988, 693 f. zum Beginn der Streupflicht an Sonn- und Feiertagen, worauf im Revisionsurteil vom 14. Juli 1988 - III ZR 78/87 = VersR 1988, 1047 nicht einzugehen war) den Beginn der Streupflicht für den hier zu beurteilenden Samstag anders bestimmt hat als für normale Arbeitstage.
- BGH, 23.07.2015 - III ZR 86/15
Auch in Schleswig-Holstein müssen nur belebte und unentbehrliche …
Insoweit ist die Verkehrsbedeutung der Straße beziehungsweise des Überwegs an normalen Werktagen nicht ausschlaggebend (vgl. Senatsbeschluss vom 26. März 1992 - III ZR 71/91, BGHR BGB § 839 Abs. 1 Satz 1 - Streupflicht 8). - OLG München, 22.07.2010 - 1 U 1804/10
Straßenverkehrssicherungspflicht: Nächtliche Streupflicht auf außerörtlichen …
15 Auch hinsichtlich der zeitlichen Grenzen wägt der BGH die Sicherheitsbelange des Verkehrs einerseits und die zumutbaren Möglichkeiten der streupflichtigen Körperschaft andererseits ab, wobei auf die jeweiligen konkreten Verhältnisse abzustellen ist (BGH vom 26.03.1992, Az. III ZR 71/91).