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   BGH, 04.10.2000 - 2 StR 352/00   

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https://dejure.org/2000,3352
BGH, 04.10.2000 - 2 StR 352/00 (https://dejure.org/2000,3352)
BGH, Entscheidung vom 04.10.2000 - 2 StR 352/00 (https://dejure.org/2000,3352)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2000 - 2 StR 352/00 (https://dejure.org/2000,3352)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Sicherungsverwahrung - Verwertungsverbot - Sexuell auffällige Verhaltensverweisen - Jugendstrafe

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; BZRG § 51 Abs. 1; ; BZRG § 44 Abs. 1 Nr. 1 e; ; BZRG § 44 Abs. 3; ; BZRG § 34 Nr. 1; ; StGB § 66

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BZRG § 51 Abs. 1; StGB § 66
    Berücksichtigung getilgter Vorstrafen bei der Maßregel nach § 66 StGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 7
  • StV 2002, 479
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.01.1977 - 2 StR 650/76

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 04.10.2000 - 2 StR 352/00
    Selbst wenn er dem Sachverständigen und der Kammer davon berichtete, so ist eine Verwertung jedoch nur soweit möglich, wie sich der Angeklagte zu seiner Entlastung darauf beruft (vgl. BGHSt 27, 108 ff.).
  • BGH, 10.01.1973 - 2 StR 451/72

    Geltung des Verwertungsverbots bei der Anordnung von Maßregeln der Sicherung und

    Auszug aus BGH, 04.10.2000 - 2 StR 352/00
    Dieses Verwertungsverbot gilt auch bei der Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung (vgl. BGHSt 25, 100 ff.).
  • BGH, 28.08.2012 - 3 StR 309/12

    Eintragungen im Bundeszentralregister (Verwertungsverbot bei Einträgen aus

    Dieses Verwertungsverbot gilt auch, soweit über die Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung zu entscheiden ist (BGH, Urteil vom 10. Januar 1973 - 2 StR 451/72, BGHSt 25, 100, 104; Beschluss vom 4. Oktober 2000 - 2 StR 352/00, BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 7; Beschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 162/02, NStZ-RR 2002, 332), und selbst dann, wenn der Angeklagte eine getilgte oder tilgungsreife Vorstrafe von sich aus mitgeteilt hat (BGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 - 4 StR 428/11, NStZ-RR 2012, 143 mwN).

    Die indizielle Verwertung im Register getilgter früherer Verurteilungen zur Feststellung eines Hanges im Sinne von § 66 StGB zum Nachteil des Angeklagten ist mehrfach beanstandet worden (BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2000 - 2 StR 352/00, BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 7, und vom 27. Juni 2002 - 4 StR 162/02, NStZ-RR 2002, 332; zuletzt Beschluss vom 12. September 2007 - 5 StR 347/07, StV 2007, 633 - nur obiter).

  • BGH, 24.06.2010 - 3 StR 69/10

    Anklagegrundsatz; Identifizierbarkeit einzelner Taten innerhalb einer Tatserie;

    d) Im Hinblick auf die - nach der Aufhebung des Urteils auf die Revision des Angeklagten - erneut zu treffende Entscheidung über die Sicherungsverwahrung verweist der Senat zur Behandlung getilgter und deshalb einem Verwertungsverbot unterliegender Vorstrafen auf die Entscheidungen BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 2 und 7; BGH NStZ-RR 2002, 332 sowie BGH StV 2007, 633.
  • BGH, 08.03.2005 - 4 StR 569/04

    Verwertungsverbot nach § 51 Abs. 1 BZRG (keine erweiternde Auslegung über die

    Der Senat braucht daher hier nicht die Frage zu entscheiden, ob § 51 Abs. 1 BZRG auch der Berücksichtigung von getilgten oder tilgungsreifen Verurteilungen bei der Beurteilung des Hanges im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB entgegensteht (so BGH, Beschl. vom 4. Oktober 2000 - 2 StR 352/00 = StV 2002, 479; vgl. hierzu auch Rebmann/Uhlig aaO § 51 Rdn. 42).
  • BGH, 21.08.2012 - 4 StR 247/12

    Anordnung der Sicherheitsverwahrung (Einbeziehung bereits getilgter

    Darin liegt ein Verstoß gegen das auch bei der Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung geltende Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2002 - 4 StR 162/02, NStZ-RR 2002, 332; Beschluss vom 4. Oktober 2000 - 2 StR 352/00, StV 2002, 479), weil die Berücksichtigung der früheren Tat zu einer für den Angeklagten ungünstigeren Bewertung der benannten Variablen geführt hat.
  • OLG Naumburg, 30.04.2015 - 1 Ws (RB) 63/15

    Strafvollzug: Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Versagung von

    Das Verwertungsverbot gilt nicht nur für die Strafzumessung an sich, sondern auch für die - ebenfalls eine Prognose beinhaltende - Frage der Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung (BGH, Urteil vom 10.01.1973, 2 StR 451/72 - zitiert nach juris), einschließlich der Anordnung der Sicherungsverwahrung (BGH, Beschluss vom 04.10.2000, 2 StR 352/00; Beschluss vom 27.06.2002, 4 StR 162/02 - beide zitiert nach juris), und für die nach § 56 StGB zu treffende Kriminalprognose (BGH, Beschluss vom 04.02.2010, 3 StR 8/10 - zitiert nach juris).
  • BGH, 27.06.2002 - 4 StR 162/02
    Die indizielle Verwertung dieser nach den Feststellungen bereits im Register getilgten früheren Verurteilungen verstößt gegen das Verwertungsverbot des § 51 Abs. 1 BZRG, das auch bei der Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung gilt (vgl. BGHSt 25, 100 ff.; BGHR BZRG § 51 Verwertungsverbot 7) und der Verwertung der getilgten Verurteilungen zum Nachteil des Angeklagten entgegensteht (zur Zulässigkeit der Verwertung getilgter früherer Verurteilungen, auf die sich der Angeklagte zu seiner Entlastung beruft, zum Vorteil des Angeklagten vgl. BGHSt 27, 108 ff.).
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