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   BGH, 12.07.1994 - 5 StR 374/94   

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BGH, 12.07.1994 - 5 StR 374/94 (https://dejure.org/1994,1756)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1994 - 5 StR 374/94 (https://dejure.org/1994,1756)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1994 - 5 StR 374/94 (https://dejure.org/1994,1756)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 3
  • NStZ 1994, 547
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.05.1994 - 2 StR 186/94

    Betäubungsmittel - Weiterveräußerung - Handel mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 12.07.1994 - 5 StR 374/94
    Begründete Anhaltspunkte, daß jene früheren Einzelfälle mit den späteren zu einer Bewertungseinheit (BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 4; BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 1994 - 2 StR 186/94 - und 18. Mai 1994 - 2 StR 169/94 -) verbunden wären, liegen nicht vor.
  • BGH, 20.06.1994 - 5 StR 304/94

    Fortgesetzte Handlung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 12.07.1994 - 5 StR 374/94
    Die Annahme von Fortsetzungszusammenhang ist auch in Fällen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nicht vereinbar mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs (NJW 1993, 1663 [BGH 20.10.1992 - GSSt - 1/92]; vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93 - Senatsbeschluß vom 20. Juni 1994 - 5 StR 304/94 -).
  • BGH, 18.05.1994 - 2 StR 169/94

    Fortgesetzte Handlung - Verwertung von Handlungsteilen - Strafverfolgung

    Auszug aus BGH, 12.07.1994 - 5 StR 374/94
    Begründete Anhaltspunkte, daß jene früheren Einzelfälle mit den späteren zu einer Bewertungseinheit (BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 4; BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 1994 - 2 StR 186/94 - und 18. Mai 1994 - 2 StR 169/94 -) verbunden wären, liegen nicht vor.
  • BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93

    Handeltreiben - Betäubungsmittelgesetz - Fortgesetzte Handlung - Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 12.07.1994 - 5 StR 374/94
    Die Annahme von Fortsetzungszusammenhang ist auch in Fällen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nicht vereinbar mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs (NJW 1993, 1663 [BGH 20.10.1992 - GSSt - 1/92]; vgl. dazu BGH, Urteil vom 8. Juni 1994 - 3 StR 570/93 - Senatsbeschluß vom 20. Juni 1994 - 5 StR 304/94 -).
  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 69/92

    Abänderung eines Schuldspruchs durch Sachrüge - Anforderungen an einen

    Auszug aus BGH, 12.07.1994 - 5 StR 374/94
    Begründete Anhaltspunkte, daß jene früheren Einzelfälle mit den späteren zu einer Bewertungseinheit (BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 4; BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 1994 - 2 StR 186/94 - und 18. Mai 1994 - 2 StR 169/94 -) verbunden wären, liegen nicht vor.
  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 12.07.1994 - 5 StR 374/94
    Begründete Anhaltspunkte, daß jene früheren Einzelfälle mit den späteren zu einer Bewertungseinheit (BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 4; BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 1994 - 2 StR 186/94 - und 18. Mai 1994 - 2 StR 169/94 -) verbunden wären, liegen nicht vor.
  • BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02

    Ermessensvorschrift beim Verfall; Vermögen des Betroffenen zum Zeitpunkt der

    Der in dem "Keller-Depot" verwirklichte gleichzeitige Besitz der aus den drei Liefervorgängen stammenden BtM-Mengen ist als solcher - und zwar unbeschadet der unter den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs noch nicht abschließend geklärten Konkurrenzfrage zur sog. "Silotheorie" (vgl. nur BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 3, 9, 10) - nicht geeignet, mehrere selbständige Taten des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit zu verbinden (vgl. BGH NStZ 2000, 431).
  • BGH, 26.06.2002 - 3 StR 176/02

    Keine reformatio in peius bei bloßer Änderung von Schuldspruch und

    Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 80 tatmehrheitlich zusammentreffenden Fällen angeklagt, begangen in 30 Fällen durch den Verkäufer S. und in 50 Fällen durch den Verkäufer H. Nach den getroffenen Feststellungen veräußerte H. Rauschgift aus vier vom Angeklagten angelegten Vorräten, so daß die Strafkammer die 50 angeklagten Fälle, die sie alle als erwiesen ansah, zu vier Bewertungseinheiten zusammengefaßt und den Angeklagten insoweit rechtsfehlerfrei nur wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in vier Fällen verurteilt hat (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 3, 4 und 13).

    Beim Wegfall tatmehrheitlich angeklagter Delikte durch die Annahme von Bewertungseinheiten ist der Angeklagte nicht freizusprechen, wenn sich - wie hier - die weggefallenen materiell-rechtlich selbständig angeklagten Taten als Bestandteil der Taten erweisen, derentwegen Verurteilung erfolgt ist (vgl. BGHR StPO § 260 Abs. 1 Teilfreispruch 12; BGH NStZ 1994, 547).

  • BGH, 23.10.1996 - 5 StR 505/96

    Feststellung einer Bewertungseinheit bei sukzessivem Auffüllen eines

    Zwar neigt der Senat nach wie vor unverändert dazu, daß im Fall der Veräußerung von Betäubungsmitteln aus einem einheitlichen, möglicherweise sukzessive vor völliger Entleerung aufgefüllten Gesamtvorrat eine Bewertungseinheit gegeben ist (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 3; offengelassen vom 4. Strafsenat, a.a.O. Bewertungseinheit 4).
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Der Senat braucht deshalb nicht zu entscheiden, ob auch in einem solchen Fall mehrere Akte des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit zusammengefaßt werden können, wie der 5. Strafsenat in einem Beschluß vom 12. Juli 1994 (NStZ 1994, 547, 548) eher beiläufig bemerkt hat (vgl. andererseits BGH, Urteil vom 28. September 1994 - 3 StR 261/94 - = NStZ 1995, 37, 38).
  • BGH, 11.01.2000 - 5 StR 444/99

    Handeltreiben mit Waffen; Kognitionspflicht; Gaspistole als Waffe; Sonstiger

    Hinsichtlich der von der Staatsanwaltschaft ebenfalls beanstandeten Konkurrenzfrage, deren Beurteilung "Silotheorie") zwischen den Senaten des Bundesgerichtshofs nicht im einzelnen geklärt ist (vgl. nur BGHR BtMG § 29 - Bewertungseinheit 3 und 9 einerseits, 10 andererseits), beschränkt sich der Senat auf folgenden Hinweis: es besteht jedenfalls insoweit Einigkeit, daß allein der gleichzeitige Besitz zum Handel bestimmter Betäubungsmittelmengen aus verschiedenen Liefervorgängen nicht geeignet ist, mehrere selbständige Taten des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit zu verbinden (BGHR aaO 9 und 10).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Die vom 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs zwischenzeitlich vertretene sogenannte "Silotheorie" (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 3, 4 [offengelassen] und 9), hat sich nicht durchgesetzt (Weber BtMG Vorbem. Zu § 29 Rn. 627; Winkler NStZ 2001, 301; Winkler NStZ 2002, 191) und wurde inzwischen vom 2. Strafsenat insgesamt aufgegeben (Weber aaO; BGH NStZ 2013, 48; Schmidt NJW 2013, 2865).
  • BGH, 22.01.1997 - 3 StR 608/96

    Bewertungseinheit bei Absatzdelikten im Hinblick auf Betäubungsmittel - Vorliegen

    Danach hat das Landgericht in den ersten sechs Fällen eine "Bewertungseinheit" angenommen, weil es der - ersichtlich an dem obiter dictum in BGH NStZ 1994, 547 ausgerichteten - Einlassung des Angeklagten gefolgt ist, daß die einzelnen Verkaufsakte der im Laufe von acht Monaten in sechs Fällen nach und nach erworbenen je 100 g-Haschischplatten "im Rahmen desselben Güterumsatzes aus einer nicht versiegten ... Gesamtmenge" erfolgten.
  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 586/96

    Vorliegen von Tateinheit bei mehreren Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit

    Soweit der Bundesgerichtshof die Annahme von Tatmehrheit beanstandet und dabei zur Begründung ausgeführt hat, es könne der Verkauf der Kleinmengen aus dem Vorrat "nicht ausgeschlossen werden", lagen Sachverhalte zugrunde, bei denen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für diese Fallgestaltung vorgelegen hatten (vgl. BGH StV 1994, 658; BGHR BtMG § 29 III Nr. 1 Konkurrenzen 1; BGH, Beschluß vom 20. Juni 1996 - 4 StR 262/96) bzw. bei denen die Bewertungseinheit nahelag (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 3), oder es handelte sich um nicht die Entscheidung tragende Erwägungen (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1).
  • BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96

    Bandenmäßige Begehung - Zu einer einzigen Tat verbunden - Aus neuem Entschluß -

    In diesem Zusammenhang ist auch von Bedeutung, daß in der Zeit, zu der Einzelakte von Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Fortsetzungszusammenhang stehen konnten (vgl. nunmehr BGHSt 40, 138 sowie BGH NStZ 1994, 547, 548), die Verbindung zu einer einzigen fortgesetzten Handlung nicht als ausreichend für bandenmäßige Begehung angesehen worden ist (BGH StV 1991, 519; NStZ 1992, 497; Urt. vom 11. Februar 1993 - 1 StR 419/92).
  • BGH, 27.01.2000 - 5 StR 646/99

    (Mitglied einer) Bande; Bewertungseinheit (Silotheorie)

    Selbst nach der "Silotheorie", die auf die Auffüllung eines vorhandenen Vorrats eines bestimmten Rauschgiftes abstellt (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 3 und 9 einerseits, 10 und 18 andererseits), kommt eine Zusammenfassung des Umgangs mit verschiedenen Rauschgiften nicht in Betracht.
  • OLG Köln, 07.11.2006 - 83 Ss 70/06

    Divergenz bezüglich der Urteilsformel zwischen Sitzungsniederschrift und

  • BGH, 03.05.2000 - 1 StR 125/00
  • BGH, 05.12.2001 - 1 StR 490/01

    Handeltreiben; Bewertungseinheit und selbständige Tat (Veräußerung von

  • BGH, 04.10.1994 - 5 StR 523/94

    Fortgesetzte Handlung - Revision - Rechtsfehler - Schuldspruch

  • BayObLG, 14.06.1995 - 4St RR 113/95

    Betäubungsmittelstrafrecht: Prüfungsreihenfolge bei minder schwerem Fall

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