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   BGH, 13.02.1990 - 1 StR 708/89   

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BGH, 13.02.1990 - 1 StR 708/89 (https://dejure.org/1990,1845)
BGH, Entscheidung vom 13.02.1990 - 1 StR 708/89 (https://dejure.org/1990,1845)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 1990 - 1 StR 708/89 (https://dejure.org/1990,1845)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittelbesitz - Cannabis-Pflanzen - Strafrahmen - Eigenverbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG (1981) § 29 Abs. 1 Nr. 1, 3
    Annahme des Besitzes bei Anbau von Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 458
  • BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Anbau 1
  • NStZ 1990, 285
  • StV 1990, 263
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.11.1983 - 1 StR 721/83

    Verurteilung wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 13.02.1990 - 1 StR 708/89
    Insoweit ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß bei der Einfuhr nicht besonders großer Mengen zum Eigenverbrauch die Annahme eines minder schweren Falles nach § 30 Abs. 2 BtMG naheliegt (BGH StV 1985, 369; BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Eigenverbrauch 1; vgl. BGHSt 32, 162, 164) [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83].
  • OLG Hamburg, 14.02.1978 - 2 Ss 301/77

    Anbau von Cannabispflanzen ; Gewinnung von Cannabis; Besitz von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 13.02.1990 - 1 StR 708/89
    Für seine gegenteilige Ansicht berufen sich Körner (BtMG, 2. Aufl. § 29 Rdn. 424) und Hügel/Junge (Deut. Betäubungsmittelrecht, 6. Aufl. § 29 BtMG Rdn. 13.3) zu Unrecht auf eine Entscheidung des OLG Hamburg (NJW 1978, 2349); dort wurde diese Frage nicht entschieden, sondern ausdrücklich offengelassen.
  • OLG Düsseldorf, 05.07.1984 - 5 Ss 209/84

    Anbau; Hanfpflanze; Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 13.02.1990 - 1 StR 708/89
    Zwar ist entgegen der Meinung des Landgerichts davon auszugehen, daß der Angeklagte auch an den 4, 17 g THC, die sich in den auf seinem Grundstück angebauten, noch nicht geernteten Cannabispflanzen befanden, Besitz im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 4 BtMG hatte; mit dem Mitbesitz an dem von seiner Ehefrau gepachteten Grundstück hatte der Angeklagte auch die tatsächliche Sachherrschaft über die dort angebauten Pflanzen und den in ihnen schon entstandenen Wirkstoff THC (ebenso ohne weitere Begründung OLG Düsseldorf NStZ 1985, 30; siehe auch Endriß/Malek, Betäubungsmittelstrafrecht Rdn. 199; Pelchen JR 1978, 351).
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 520/86

    Rechtliche Würdigung einer unerlaubten Einfuhr von Heroin zum überwiegenden

    Auszug aus BGH, 13.02.1990 - 1 StR 708/89
    Insoweit ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß bei der Einfuhr nicht besonders großer Mengen zum Eigenverbrauch die Annahme eines minder schweren Falles nach § 30 Abs. 2 BtMG naheliegt (BGH StV 1985, 369; BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Eigenverbrauch 1; vgl. BGHSt 32, 162, 164) [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83].
  • BGH, 10.04.1985 - 3 StR 73/85

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 13.02.1990 - 1 StR 708/89
    Insoweit ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß bei der Einfuhr nicht besonders großer Mengen zum Eigenverbrauch die Annahme eines minder schweren Falles nach § 30 Abs. 2 BtMG naheliegt (BGH StV 1985, 369; BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Eigenverbrauch 1; vgl. BGHSt 32, 162, 164) [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83].
  • BGH, 01.06.2022 - 3 StR 118/22

    Täterschaftliche Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beteiligung

    Unabhängig davon, ob die vom Landgericht angenommene Sperrwirkung des § 29a Abs. 1 BtMG angesichts der abweichenden rechtlichen Würdigung zu entfallen oder aufgrund des Vorliegens einer anderen Tatvariante des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG Bestand hätte (vgl. zur Besitzstrafbarkeit beim Anbau BGH, Beschluss vom 26. Januar 2011 - 5 StR 555/10, juris Rn. 12 f.; Urteil vom 13. Februar 1990 - 1 StR 708/89, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Anbau 1; MüKoStGB/O?lakc?o?lu, 4. Aufl., BtMG § 29 Rn. 1069), wäre dies für die Strafzumessung ohne Einfluss geblieben.
  • OLG Karlsruhe, 19.09.2001 - 3 Ss 80/01

    Cannabisanbau und Cannabisgewinnung

    Somit tritt der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge hier als subsidiär zurück (vgl. auch BGH MDR 1990, 458).

    Enthalten angebaute, geerntete oder nicht geerntete Pflanzen Betäubungsmittelwirkstoffe, so liegt neben dem Anbau auch ein Besitz von Betäubungsmittelpflanzen vor (BGH MDR 1990, 458).

  • BGH, 26.01.2011 - 5 StR 555/10

    Unerlaubter Anbau von Betäubungsmitteln; unerlaubtes Handeltreiben mit

    a) Hinsichtlich der Angeklagten T. geht das Landgericht im Ansatz zutreffend davon aus, dass diejenigen, die Cannabispflanzen aufziehen, bei Überschreiten der Grenze zur nicht geringen Menge von 7, 5 g THC nicht mehr wegen des Vergehens des unerlaubten Anbaus von Betäubungsmitteln (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG), sondern wegen des Verbrechens des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG strafbar sein können (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 1990 - 1 StR 708/89, BGHR BtMG, § 29 Abs. 1 Nr. 1 Anbau 1; Weber, BtMG 3. Aufl., § 29 Rn. 107 f.; Rahlf in MünchKommStGB, § 29 BtMG Rn. 93 f.), falls nicht gar eine Strafbarkeit wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2005 - 2 StR 192/05, NStZ 2006, 578; BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2005 - 1 StR 476/04 und vom 28. Oktober 2008 - 3 StR 409/08, BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 4 und 5).
  • BGH, 06.09.2023 - 6 StR 107/23

    Bandenmäßiger Anbau von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als Mitglied

    c) Der Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) - der in Fällen tatsächlicher Sachherrschaft auch neben dem Anbau verwirklicht werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 1990 - 1 StR 708/89, NStZ 1990, 285) - tritt hingegen hinter dem bandenmäßigen Anbau von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge gemäß § 30a Abs. 1 BtMG mangels eigenen Unrechtsgehalts zurück.
  • KG, 25.07.2001 - 1 Ss 12/01

    Betäubungsmittelstrafrecht: Konkurrenz zwischen Anbau und Besitz in nicht

    Es ist anerkannt, dass derjenige, der Betäubungsmitteln angebaut, daran auch zugleich Besitz haben kann (vgl. BGH NStZ 1990, 285 ), und es ist in Rechtsprechung und Literatur ebenfalls anerkannt, dass in derartigen Fällen der unerlaubten Besitzes gegenüber den anderen Tatbestandsalternativen keinen eigenen Unrechtsgehalt hat und von den spezielleren Erscheinung vorn in dieser Vorschrift verdrängt wird (vgl. BGH a.a.O.; OLG Dresden NStZ-RR 1999, 372 ; OLG Düsseldorf NStZ 1999, 88 ; Körner, BtMG 4. Aufl., § 29 Rdnr. 854, 859).
  • LG Ravensburg, 15.09.1997 - 4 Ns 161/97
    Durch die Angeklagte liegt zum einen unerlaubtes Handeltreiben mit Cannabis, zum anderen auch Anbau vor (BGH NStZ 1990, 285 ; OLG Düsseldorf NStZ 1985, 30 , Endriß/Malek, Betäubungsmittelstrafrecht, Rdn. 198), wobei die Tatbestandsalternative des Anbaues hinter die Alternative des Handeltreibens zurücktritt (Körner, Betäubungsmittelgesetz , 4. Auflage, § 29 Rdn. 19).
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