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   BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90   

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https://dejure.org/1990,1243
BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90 (https://dejure.org/1990,1243)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1990 - 5 StR 152/90 (https://dejure.org/1990,1243)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1990 - 5 StR 152/90 (https://dejure.org/1990,1243)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubte Einfuhr - Versuchsbeginn - Tatbestandserfüllung - Ungestörter Fortgang - Unmittelbarer Zusammenhang - Einfuhrversuch im Flugzeug - Einchecken - Aufgabe des Gepäcks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr in einem Flugzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 207
  • NJW 1990, 2072
  • MDR 1990, 842
  • BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 18
  • NStZ 1990, 442
  • StV 1990, 408
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 26.10.1984 - 3 StR 438/84

    Anforderungen an Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90
    Der Versuch der unerlaubten Einfuhr beginnt frühestens mit Handlungen, die in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen, das geschützte Rechtsgut somit unmittelbar gefährden (BGH JZ 1985, 100 = MDR 1985, 158 = NJW 1985, 1035 = StV 1985, 106 und 278).

    Notwendig ist aber stets, daß dies auf der Grundlage gemeinsamen Wollens geschieht (BGH MDR 1985, 158).

  • BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86

    Täterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90
    Dazu gehören neben eigenem Erfolgsinteresse und Tatbeteiligung auch Tatherrschaft und der Wille dazu (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 16, 17 m. w. N.); Durchführung und Ausführung der Tat müssen maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (BGH MDR 1987, 510 m. Nachw.).
  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90
    Dazu gehören neben eigenem Erfolgsinteresse und Tatbeteiligung auch Tatherrschaft und der Wille dazu (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 16, 17 m. w. N.); Durchführung und Ausführung der Tat müssen maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (BGH MDR 1987, 510 m. Nachw.).
  • BGH, 29.01.1986 - 2 StR 613/85

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90
    Es kann dazu " die psychische Beeinflussung eines der Tatgenossen " genügen (BGH StV 1986, 384).
  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 525/89

    Straflosigkeit der polizeilichen Sicherstellung von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90
    Dazu gehören neben eigenem Erfolgsinteresse und Tatbeteiligung auch Tatherrschaft und der Wille dazu (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 16, 17 m. w. N.); Durchführung und Ausführung der Tat müssen maßgeblich auch vom Willen des Angeklagten abhängen (BGH MDR 1987, 510 m. Nachw.).
  • BGH, 05.02.1980 - 1 StR 763/79

    Unmittelbares Ansetzen zur Verwirklichung der Einfuhr von Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90
    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist bei Einfuhrversuchen im Kraftfahrzeug verneint worden, wenn das Fahrzeug mit dem Betäubungsmittel zwar schon beladen war, der Abtransport Richtung deutsche Grenze aber noch nicht begonnen hatte (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 21; Beschl. v. 5. Februar 1980 - 1 StR 763/79), wenn - nach Fahrtantritt - der Täter im Ausland erst noch übernachtet hatte (BGH NStZ 1983, 224 bei Holtz MDR 1983, 448) oder wenn er sich noch in größerer Entfernung von der Grenze befand (vgl. BGH MDR 1983, 685 = NStZ 1983, 462 = StV 1983, 283; NStZ 1983, 511 ; BGHSt 36, 249).
  • BGH, 22.02.1983 - 5 StR 877/82

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Begriffe der Einfuhr und

    Auszug aus BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90
    Der Einfuhrtatbestand des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG ist erfüllt, wenn das Betäubungsmittel aus dem Ausland in den Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes verbracht worden ist (vgl. BGHSt 31, 252 (253/254); 34, 180 (181)), also die Grenze überschritten hat.
  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmittel in einem

    Auszug aus BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90
    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist bei Einfuhrversuchen im Kraftfahrzeug verneint worden, wenn das Fahrzeug mit dem Betäubungsmittel zwar schon beladen war, der Abtransport Richtung deutsche Grenze aber noch nicht begonnen hatte (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 21; Beschl. v. 5. Februar 1980 - 1 StR 763/79), wenn - nach Fahrtantritt - der Täter im Ausland erst noch übernachtet hatte (BGH NStZ 1983, 224 bei Holtz MDR 1983, 448) oder wenn er sich noch in größerer Entfernung von der Grenze befand (vgl. BGH MDR 1983, 685 = NStZ 1983, 462 = StV 1983, 283; NStZ 1983, 511 ; BGHSt 36, 249).
  • BGH, 07.04.1983 - 1 StR 207/83

    Versuchte Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90
    Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist bei Einfuhrversuchen im Kraftfahrzeug verneint worden, wenn das Fahrzeug mit dem Betäubungsmittel zwar schon beladen war, der Abtransport Richtung deutsche Grenze aber noch nicht begonnen hatte (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1975, 21; Beschl. v. 5. Februar 1980 - 1 StR 763/79), wenn - nach Fahrtantritt - der Täter im Ausland erst noch übernachtet hatte (BGH NStZ 1983, 224 bei Holtz MDR 1983, 448) oder wenn er sich noch in größerer Entfernung von der Grenze befand (vgl. BGH MDR 1983, 685 = NStZ 1983, 462 = StV 1983, 283; NStZ 1983, 511 ; BGHSt 36, 249).
  • BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86

    Begriff der Einfuhr

    Auszug aus BGH, 15.05.1990 - 5 StR 152/90
    Der Einfuhrtatbestand des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG ist erfüllt, wenn das Betäubungsmittel aus dem Ausland in den Geltungsbereich des Betäubungsmittelgesetzes verbracht worden ist (vgl. BGHSt 31, 252 (253/254); 34, 180 (181)), also die Grenze überschritten hat.
  • BGH, 13.01.1983 - 1 StR 762/82

    Vorbereitungshandlungen beim Verbringen von Betäubungsmitteln über die Grenze -

  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78

    Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für

  • BGH, 10.06.1983 - 2 StR 98/83

    Ausland - Rauschgift - Zeitpunkt der Sicherstellung - Deutsche Grenze -

  • BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01

    Verurteilung im Mordfall ohne Leiche aufgehoben

    Auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsgutsgefährdung kann der Versuch einer Straftat erst dann angenommen werden, wenn die vom Täter vorgenommene Handlung nach seiner Vorstellung vom Tatablauf bereits einen derart unmittelbaren Angriff auf das geschützte Rechtsgut enthält, daß dieses schon konkret gefährdet ist und sich der Schaden unmittelbar anschließen kann (BGHSt 40, 257, 268; BGH NJW 1990, 2072; NStZ 1983, 452; vgl. auch, ausgehend von einem abweichenden rechtlichen Ansatz, Eser in Schönke/Schröder aaO § 22 Rdn. 42), weil nunmehr das letzte Hindernis vor der eigentlichen Tathandlung überwunden wird (vgl. BGH NStZ 1987, 20).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 424/13

    Versuchsbeginn beim Mord (Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch; Versuchsbeginn

    Ein wesentliches Abgrenzungskriterium ist das aus der Sicht des Täters erreichte Maß konkreter Gefährdung des geschützten Rechtsguts (BGH aaO, S. 518; Urteile vom 26. Januar 1982 - 4 StR 631/81, BGHSt 30, 363, 364; vom 13. September 1994 - 1 StR 357/94, BGHSt 40, 257, 268 f.; Beschluss vom 7. April 1983 - 1 StR 207/83, NStZ 1983, 462; Urteil vom 26. August 1986 - 1 StR 351/86, NStZ 1987, 20; Beschlüsse vom 2. August 1989 - 3 StR 239/89, StV 1989, 526; vom 15. Mai 1990 - 5 StR 152/90, NJW 1990, 2072, 2073).
  • BGH, 06.05.2003 - 4 StR 108/03

    Unerlaubtes Handeltreiben (weite Auslegung; Vollendung); versuchte Einfuhr von

    Der Versuch der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln beginnt frühestens mit Handlungen, die in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen sollen oder die im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr stehen, das geschützte Rechtsgut somit unmittelbar gefährden (st. Rspr., vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 18 m.w.N.).
  • BGH, 29.10.2009 - 3 StR 220/09

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Versuchsbeginn bei Einfuhr auf dem

    Dies ist in solchen Fällen der Akt, der bei ungestörtem Fortgang, ohne dass weitere Handlungen des Täters notwendig werden, unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen soll (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 18).
  • BGH, 22.12.2004 - 3 StR 403/04

    Gesetzlicher Richter; eigene Strafzumessung durch das Revisionsgericht

    Dazu wäre eine Handlung erforderlich, die in ungestörtem Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen soll oder im unmittelbaren räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr steht (vgl. BGH NStZ 1990, 442 f.).
  • BGH, 27.06.2007 - 2 StR 4/07

    Auslieferung (Spezialitätsgrundsatz; Tat im prozessualen Sinne); unerlaubte

    Damit hatten die Kuriere aber jeweils noch nicht zum Versuch der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln angesetzt (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 18 und 41).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.1993 - 1 Ws 10/93
    Das ist bei Einfuhrdelikten erst bei Vornahme einer Handlung anzunehmen, die nach dem Tatplan im ungestörten Fortgang unmittelbar zur Tatbestandserfüllung führen soll, das geschützte Rechtsgut somit unmittelbar gefährdet (vgl. BGH, in NStZ 1989, 579; in NJW 1990, 2072).
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