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   BGH, 06.09.1988 - 5 StR 397/88   

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https://dejure.org/1988,2166
BGH, 06.09.1988 - 5 StR 397/88 (https://dejure.org/1988,2166)
BGH, Entscheidung vom 06.09.1988 - 5 StR 397/88 (https://dejure.org/1988,2166)
BGH, Entscheidung vom 06. September 1988 - 5 StR 397/88 (https://dejure.org/1988,2166)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der Einfuhr von Betäubungsmitteln bei Durchführung des Transports über die Grenze durch andere Personen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 9
  • StV 1988, 530
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.10.1986 - 2 StR 335/86

    Begriff der Einfuhr

    Auszug aus BGH, 06.09.1988 - 5 StR 397/88
    Zwar kann Teilnehmer der Einfuhr auch derjenige sein, der das Betäubungsmittel nicht selbst über die Grenze bringt, sondern es von anderen transportieren läßt oder sonst dabei mitwirkt, daß es in das Bundesgebiet eingeführt wird (BGHSt 34, 180; BGH NJW 1987, 2881; BGH StV 1988, 205).
  • BGH, 12.01.1988 - 1 StR 614/87

    Mittäterschaft an der Einfuhr von Haschisch wegen Beteiligung an der Finanzierung

    Auszug aus BGH, 06.09.1988 - 5 StR 397/88
    Zwar kann Teilnehmer der Einfuhr auch derjenige sein, der das Betäubungsmittel nicht selbst über die Grenze bringt, sondern es von anderen transportieren läßt oder sonst dabei mitwirkt, daß es in das Bundesgebiet eingeführt wird (BGHSt 34, 180; BGH NJW 1987, 2881; BGH StV 1988, 205).
  • BGH, 22.01.1987 - 1 StR 647/86

    Täterschaft bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 06.09.1988 - 5 StR 397/88
    Zwar kann Teilnehmer der Einfuhr auch derjenige sein, der das Betäubungsmittel nicht selbst über die Grenze bringt, sondern es von anderen transportieren läßt oder sonst dabei mitwirkt, daß es in das Bundesgebiet eingeführt wird (BGHSt 34, 180; BGH NJW 1987, 2881; BGH StV 1988, 205).
  • BGH, 06.09.1989 - 3 StR 268/89

    Versuchsbeginn bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmittel in einem

    Vielmehr ist Mittäter, wer nicht nur fremdes Tun fördern will, sondern - wie der Angeklagte - mit Tatherrschaftswillen einen Tatbeitrag leistet (vgl. BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 3, 4, 6, 8, 9).
  • BGH, 01.09.2004 - 2 StR 353/04

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft; Beihilfe);

    Vor der wertenden Betrachtung, ob das Tun der Beteiligten von Mittäter- oder Gehilfenvorsatz getragen ist, muß zunächst aber der Tatbeitrag (vgl. hierzu auch BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 9) festgestellt werden.
  • BGH, 11.09.1996 - 3 StR 252/96

    Folge des Wegfall tatmehrheitlich angeklagter Delikte durch die Annahme einer

    Sie hatten damit entscheidenden Einfluß auf den Einfuhrvorgang (vgl. BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Einfuhr 4, 9, 17, 26).
  • BGH, 28.07.1993 - 2 StR 359/93

    Tatbeitrag - Beihilfe - Tatherrschaft - Drogen - Steuerung - Einwirkung -

    Wesentliche Anhaltspunkte für eine Mittäterschaft bilden auch bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln der Grad des eigenen Interesses auf Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder jedenfalls der Wille zur Tatherrschaft (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - Einfuhr 3, 4, 6, 8, 9, 10, 11, 17, 19, 21, 24).
  • BGH, 27.08.1992 - 1 StR 555/92

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Erforderlichkeit eines eigenhändigen Verbringens

    Sollte es gemeint haben, eigenhändiges Verbringen über die Grenze sei erforderlich, so widerspräche das der Rechtsprechung (BGHSt 34, 180, 181; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 9, 10, 19).
  • BGH, 15.05.1991 - 2 StR 514/90

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Derjenige, der

    'Wer überhaupt keinen Einfluß auf den Einfuhrvorgang hat und nur darauf wartet, daß andere ihm eingeschmuggeltes Rauschgift bringen, ist weder Mittäter noch Gehilfe bei der Einfuhr.' (BGH in Strafverteidiger 1988, S. 530 r. Sp.).
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