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   BGH, 13.09.1988 - 1 StR 451/88   

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BGH, 13.09.1988 - 1 StR 451/88 (https://dejure.org/1988,1538)
BGH, Entscheidung vom 13.09.1988 - 1 StR 451/88 (https://dejure.org/1988,1538)
BGH, Entscheidung vom 13. September 1988 - 1 StR 451/88 (https://dejure.org/1988,1538)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Auszugsweise Verlesung von Briefen die während des Aufenthalts der Angeklagten in der Untersuchungshaft verfasst wurden - Beurteilung der aktuellen Drogensituation der Angeklagten - Erschöpfende Würdigung der Beweise durch den Tatrichter - Schweigen der Urteilsgründe zu ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 12
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.04.1988 - 1 StR 52/88

    Zulässigkeit einer Aufklärungsrüge mit der geltend gemacht wird, dass eine Frage

    Auszug aus BGH, 13.09.1988 - 1 StR 451/88
    Da für die sachlich-rechtliche Nachprüfung dem Revisionsgericht allein die Urteilsurkunde zur Verfügung steht, könnte die Sachrüge fehlender Erörterung von Versuchen der Angeklagten, während der Untersuchungshaft Betäubungsmittel zu erhalten, nur dann Erfolg haben, wenn sich der behauptete Erörterungsmangel aus dem Urteil selbst ergäbe (BGHSt 35, 238 [BGH 17.03.1988 - 1 StR 361/87] m. w. Nachw.; BGH, Urt. vom 26. April 1988 - 1 StR 52/88).
  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 13.09.1988 - 1 StR 451/88
    Auch wenn der Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln weit ausgelegt wird, beurteilt sich die Frage, ob Mittäterschaft oder Beihilfe vorliegt, auch hier nach den allgemeinen Grundsätzen über die Abgrenzung zwischen diesen Beteiligungsformen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 3; BGH NStZ 1984, 413; BGH NJW 1985.1035).
  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 13.09.1988 - 1 StR 451/88
    Auch wenn der Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln weit ausgelegt wird, beurteilt sich die Frage, ob Mittäterschaft oder Beihilfe vorliegt, auch hier nach den allgemeinen Grundsätzen über die Abgrenzung zwischen diesen Beteiligungsformen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 3; BGH NStZ 1984, 413; BGH NJW 1985.1035).
  • BGH, 18.08.1987 - 1 StR 366/87

    Verurteilung wegen versuchten Diebstahls - Ablehnung eines Beweisantrags auf

    Auszug aus BGH, 13.09.1988 - 1 StR 451/88
    Zwar ist der Tatrichter nach § 261 StPO verpflichtet, die erhobenen Beweise erschöpfend zu würdigen und sich im Urteil mit den wesentlichen Ergebnissen der Hauptverhandlung auseinanderzusetzen (BGHSt 29, 18, 20; BGH NJW 1980, 2423; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7; vgl. auch Hürxthal in KK 2. Aufl. § 261 Rdn. 50).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 13.09.1988 - 1 StR 451/88
    Zwar ist der Tatrichter nach § 261 StPO verpflichtet, die erhobenen Beweise erschöpfend zu würdigen und sich im Urteil mit den wesentlichen Ergebnissen der Hauptverhandlung auseinanderzusetzen (BGHSt 29, 18, 20; BGH NJW 1980, 2423; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7; vgl. auch Hürxthal in KK 2. Aufl. § 261 Rdn. 50).
  • BGH, 24.03.1981 - 1 StR 100/81

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln als Dauerdelikt

    Auszug aus BGH, 13.09.1988 - 1 StR 451/88
    Denn das Vergehen der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben bildet mit dem Verbrechen der unerlaubten Einfuhr nicht geringer Mengen von Betäubungsmitteln keine Bewertungseinheit (BGHSt 31, 165 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 384/82]), und die Grundsätze über die Konkurrenzverhältnisse des unerlaubten Handeltreibens zu anderen Begehungsformen nach dem Betäubungsmittelgesetz sind für das täterschaftliche Handeln entwickelt worden (BGH, Urteile vom 6. Mai 1980 - 1 StR 103/80 bei Holtz - MDR 1980, 895 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78] und vom 24. März 1981 - 1 StR 100/81 bei Schmidt in MDR 1981, 882).
  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 599/87

    Anwendung des Bandenbegriffs auf § 30 Abs. 1 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz

    Auszug aus BGH, 13.09.1988 - 1 StR 451/88
    Der bandenmäßigen Tatbegehung im Sinne des § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG macht sich nur schuldig, wer den ernsthaften Willen hat, sich mit anderen zusammenzutun, um künftig für eine gewisse Dauer die dort genannten Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz zu begehen (BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bandenmitglied 1; Körner, BtMG 2. Aufl. § 30 Rdn. 24; Schild GA 1982, 55, 81).
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus BGH, 13.09.1988 - 1 StR 451/88
    Zwar ist der Tatrichter nach § 261 StPO verpflichtet, die erhobenen Beweise erschöpfend zu würdigen und sich im Urteil mit den wesentlichen Ergebnissen der Hauptverhandlung auseinanderzusetzen (BGHSt 29, 18, 20; BGH NJW 1980, 2423; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7; vgl. auch Hürxthal in KK 2. Aufl. § 261 Rdn. 50).
  • BGH, 06.05.1980 - 1 StR 103/80

    Anforderungen an den Willen eines Mittäters hinsichtlich seines Verhältnisses zur

    Auszug aus BGH, 13.09.1988 - 1 StR 451/88
    Denn das Vergehen der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben bildet mit dem Verbrechen der unerlaubten Einfuhr nicht geringer Mengen von Betäubungsmitteln keine Bewertungseinheit (BGHSt 31, 165 [BGH 24.11.1982 - 3 StR 384/82]), und die Grundsätze über die Konkurrenzverhältnisse des unerlaubten Handeltreibens zu anderen Begehungsformen nach dem Betäubungsmittelgesetz sind für das täterschaftliche Handeln entwickelt worden (BGH, Urteile vom 6. Mai 1980 - 1 StR 103/80 bei Holtz - MDR 1980, 895 [BGH 21.03.1980 - V ZR 41/78] und vom 24. März 1981 - 1 StR 100/81 bei Schmidt in MDR 1981, 882).
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 13.09.1988 - 1 StR 451/88
    Da für die sachlich-rechtliche Nachprüfung dem Revisionsgericht allein die Urteilsurkunde zur Verfügung steht, könnte die Sachrüge fehlender Erörterung von Versuchen der Angeklagten, während der Untersuchungshaft Betäubungsmittel zu erhalten, nur dann Erfolg haben, wenn sich der behauptete Erörterungsmangel aus dem Urteil selbst ergäbe (BGHSt 35, 238 [BGH 17.03.1988 - 1 StR 361/87] m. w. Nachw.; BGH, Urt. vom 26. April 1988 - 1 StR 52/88).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten

  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

    Obwohl der Angeklagte als Chauffeur bezogen auf das Gesamtgeschehen nur eine untergeordnete Tätigkeit ausübte, hat er sich wegen der eigenhändigen Tatbegehung in diesem Fall bei dem vom Landgericht festgestellten Wirkstoffgehalt wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe, wie das Landgericht unter den gegebenen Umständen tatrichterlich rechtsfehlerfrei gewertet hat, zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln schuldig gemacht (vgl. BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 12, 13).
  • BGH, 05.12.1995 - 4 StR 698/95

    Betäubungsmittel - Bandenmäßiges Handeltreiben - Nicht geringe Menge -

    Die Verbindung zu einer Bande setzt voraus, daß sich mindestens zwei Personen mit dem ernsthaften Willen zusammengeschlossen haben, künftig für eine gewisse Dauer selbständige, im einzelnen ungewisse Straftaten der von der jeweiligen Strafnorm umschriebenen Art zu begehen (st. Rspr.; BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bande 1 m.w.N.).
  • BGH, 03.02.1999 - 2 StR 506/98

    Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Der Schuldspruch wegen (Mit-) Täterschaft hinsichtlich der unerlaubten Einfuhr bedingt nicht notwendig auch die Bewertung des Vorgehens des Angeklagten als täterschaftliches Handeltreiben (BGHSt 38, 319; vgl. BGH NStZ 1982, 243; 1984, 413, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 6, 12, 24, 25 und 36; vgl. auch BGH, Beschl. vom 11. Juni 1997 - 2 StR 211/97; Urt. vom 12. August 1998 - 3 StR 160/98).
  • BGH, 30.06.1998 - 1 StR 293/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Unerlaubtes

    "Während es im Ergebnis nicht zu beanstanden ist, daß der Angeklagte angesichts seines wirtschaftlichen Interesses und der eigenverantwortlichen Gestaltung des Transportweges auch im Hinblick auf das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als Täter und nicht nur als Beihilfeleistender verurteilt worden ist (s. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 12, 14, 21, 24, 25, 36), begegnet die Annahme von Tatmehrheit durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
  • BGH, 16.10.1990 - 4 StR 414/90

    Betäubungsmittel - Bewertung eines Tatbeitrags - Unerlaubte Einfuhr - Mithilfe -

    Vielmehr ist auch Tateinheit zwischen Beihilfe zum Handeltreiben und täterschaftlicher Einfuhr rechtlich möglich (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 12 = BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Einfuhr 1).
  • BGH, 03.05.2000 - 1 StR 125/00
    Die Täterschaft bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln bedingt aber nicht notwendig auch hinsichtlich des darin zugleich liegenden Handeltreibens die Behandlung als Täter; vielmehr bedarf es der gesonderten Abgrenzung der (Mit-) Täterschaft zur Beihilfe (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 12; BGH StV 1999, 427).
  • BGH, 04.05.1999 - 4 StR 153/99

    Mittäterschaft; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Der Schuldspruch wegen (tateinheitlich begangener) täterschaftlicher unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln steht dem nicht entgegen (vgl. BGHSt 38.315, 319; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 12. BGH, Urteil vom 3. Februar 1999 - 2 StR 506/98).
  • BGH, 23.10.1997 - 4 StR 226/97
    Insbesondere bedingte die festgestellte Mittäterschaft beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln nicht notwendig auch die Behandlung des Angeklagten als Täter hinsichtlich des Einfuhrtatbestandes, wenn - wie hier nach der den Urteilsgründen noch zu entnehmenden Auffassung der Strafkammer - insoweit Täterwille und Tatherrschaft nicht nachweisbar waren (vgl. BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4 Einfuhr 1; BGH, Beschluß vom 11. Juni 1997 - 2 StR 211/97).
  • BGH, 10.06.1997 - 1 StR 165/97

    Verwertbarkeit einer Tonbandaufnahme im Wege des Urkundenbeweises -

    Als Mitglied einer Bande handelt nur, wer sich mit (einem) anderen zusammengetan hat, künftig "für eine gewisse Dauer" Straftaten einer bestimmten ins Auge gefaßten Art zu begehen (BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Bande 1, 3; Bandenmitglied 1; Körner, BtMG 4. Aufl. § 30 Rdn. 13).
  • BGH, 30.07.1997 - 2 StR 340/97

    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe für das Handeltreiben mit

    Das Verhalten des Angeklagten war - wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift näher ausgeführt hat - nach den maßgeblichen Kriterien für die Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe (vgl. für das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 3, 6, 9, 12, 14, 24, 25, 36, 39, 42, 47) lediglich das eines Gehilfen, der eine fremde Tat gefördert hat.
  • BGH, 11.06.1997 - 2 StR 211/97

    Täterschaft und Teilnahme bei eigennütziger Förderung fremder Umsatzgeschäfte im

  • BGH, 28.12.1994 - 3 StR 537/94

    Beurkundung - Urkunde - Rechenoperation

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