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   BGH, 16.08.1991 - 3 StR 254/91   

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BGH, 16.08.1991 - 3 StR 254/91 (https://dejure.org/1991,1255)
BGH, Entscheidung vom 16.08.1991 - 3 StR 254/91 (https://dejure.org/1991,1255)
BGH, Entscheidung vom 16. August 1991 - 3 StR 254/91 (https://dejure.org/1991,1255)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben - Betäubungsmittel - Erwerb - Entgeltliche Besitzübertragung - Eigennützigkeit - Güterumsatz - Teilakte - Einheitliche Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 29 Abs. 3 Nr. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 18
  • BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27
  • NStZ 1992, 323
  • StV 1993, 308 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 16.08.1991 - 3 StR 254/91
    Alle im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgenden Teilakte werden zu einer einzigen Tat des unerlaubten Handeltreibens verbunden (BGHSt 30, 28).

    Eine einheitliche Tat ist immer dann anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGHSt 30, 28 (31)).

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 16.08.1991 - 3 StR 254/91
    Jede dabei entfaltete eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit fällt darunter (BGHSt 25, 290 (291); 28, 308 (309); 29, 239 (240)).
  • BGH, 23.09.1987 - 2 StR 473/87

    Änderung eines Schuldspruches - Aufhebung eines Strafausspruches - Rechtliche

    Auszug aus BGH, 16.08.1991 - 3 StR 254/91
    Im Hinblick auf die an diesem Unrechtsgehalt orientierten Strafzumessungserwägungen des Landgerichts kann der Senat die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren als Einzelstrafe bestehen lassen und ausschließen, daß das Landgericht bei zutreffender Beurteilung der Konkurrenzfrage eine andere Strafe verhängt hätte (vgl. BGHR StPO § 358 II Nachteil 2).
  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 663/78

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 16.08.1991 - 3 StR 254/91
    Jede dabei entfaltete eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit fällt darunter (BGHSt 25, 290 (291); 28, 308 (309); 29, 239 (240)).
  • BGH, 01.10.1997 - 2 StR 520/96

    Strafklageverbrauch (prozessualer Tatbegriff; einheitliche Handlung im Sinne

    Die Annahme einer Bewertungseinheit wäre allenfalls gerechtfertigt, wenn der Angeklagte beide Mengen gleichzeitig zum Zwecke der gewinnbringenden Weiterveräußerung erworben hätte (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27, 45; § 29 Bewertungseinheit 1).
  • BGH, 17.05.1996 - 3 StR 631/95

    Keine Tateinheit von Einfuhr und Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Diese setzt den Erwerb einer Gesamtmenge voraus, der von vornherein auf den Zweck der gewinnbringenden, gegebenenfalls in einer größeren Zahl von Einzelakten erfolgenden Weiterveräußerung gerichtet ist (BGH NStZ 1995, 37, 38; BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 27).
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27; BGH StV 1994, 658).
  • BGH, 14.11.1996 - 1 StR 609/96

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit bewaffnetem

    Unter Handeltreiben sind alle eigennützigen, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichteten Bemühungen zu verstehen (BGHSt 25, 290, 291; 28, 308; 30, 277, 278, 359, 360; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 7, 15, 18, 27, 30).
  • BGH, 04.06.1992 - 4 StR 170/92

    Bande - Betäubungsmittel - Drogen - Fortsetzungstat - Bandenwille - Planung

    In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, daß der Begriff des Handeltreibens die gesamte Tätigkeit vom Erwerb des Betäubungsmittels bis zu dessen entgeltlicher Besitzübertragung auf einen anderen umfaßt (BGH, Beschluß vom 16. August 1991 - 3 StR 254/91, bei Holtz - MDR 1992, 18; Beschluß vom 6. März 1992 - 2 StR 69/92).

    Daß nach den gescheiterten Verkaufsverhandlungen über 2 kg Heroin der Absatz dieser Menge auf einem neuen Entschluß beruhte, führt zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung (BGH, Beschluß vom 16. August 1991 aaO).

  • BGH, 21.09.2011 - 2 StR 286/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter

    a) Die Annahme einer einheitlichen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit setzt allerdings voraus, dass sämtliche in der Wohnung sichergestellten Amphetamine Gegenstand ein und desselben Güterumsatzes waren, etwa indem der Angeklagte sie gleichzeitig zum Zwecke gewinnbringender Weiterveräußerung erworben hätte (vgl. BGHSt 43, 252, 261; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27, 45; § 29 Bewertungseinheit 1 sowie die Nachweise bei Körner BtMG 6. Aufl. § 29 Rn. 847).
  • BGH, 31.07.1996 - 3 StR 269/96

    Feststellung der Tateinheit hinsichtlich des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Dies gilt auch dann, wenn der Täter beim Erwerb noch keine konkrete Vorstellung über die möglichen Abnehmer hat und die Verkäufe auf verschiedenen Entschlüssen beruhen (vgl. BGHSt 30, 28 [31]; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27).

    Deshalb kann die verhängte Gesamtstrafe als Einzelstrafe bestehen bleiben (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27).

  • BGH, 29.06.2016 - 2 StR 586/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Denn die Annahme einer einheitlichen Tat im Sinne einer Bewertungseinheit setzt voraus, dass sämtliche Betäubungsmittel Gegenstand ein und desselben Güterumsatzes waren, etwa indem der Angeklagte sie gleichzeitig zum Zwecke gewinnbringender Weiterveräußerung erworben hätte (vgl. BGHSt 30, 28, 31; 43, 252, 261; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27, 45; § 29 Bewertungseinheit 1 sowie die Nachweise bei Körner BtMG 6. Aufl. § 29 Rn. 847).
  • OLG Hamm, 26.09.2003 - 3 Ss 554/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Bewertungseinheit beim unerlaubten Handeltreiben

    Der Verkauf der im Munde bereitgehaltenen Bobbles Kokain stellt sich somit als einheitlicher Güterumsatz dar, von dem die einzelnen Verkaufsakte lediglich aufeinander folgende Teilakte darstellen, die zu einer einzigen Tat des unerlaubten Handeltreibens verbunden sind (BGHSt 30, 28 ; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27).

    Am festgestellten Unrechtsgehalt ändert sich dadurch nichts (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27).

  • BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94

    Restvorrat - Natürliche Handlungseinheit - Einheitliches Tatgeschehen -

    Das gilt auch für alle - auf verschiedenen Entschlüssen beruhende - Verkaufsakte, die sich auf dasselbe Betäubungsmittel beziehen (BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 27), so daß es sich um eine Straftat handelt, wenn der Täter eine Gesamtmenge erworben hat, die zum gewinnbringenden Verkauf in einer größeren Zahl von Einzelakten bestimmt ist.
  • BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93

    Handeltreiben - Betäubungsmittelgesetz - Fortgesetzte Handlung - Strafzumessung

  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 720/94

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

  • BGH, 12.11.1996 - 1 StR 469/96

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines besonders schweren Fall des

  • BGH, 18.05.1994 - 2 StR 169/94

    Fortgesetzte Handlung - Verwertung von Handlungsteilen - Strafverfolgung

  • BGH, 16.11.1995 - 4 StR 622/95

    Gesamtstrafenbildung - Tatrichter - Nicht aussetzungsfähige Strafe

  • BGH, 23.09.1992 - 3 StR 401/92
  • BGH, 24.08.1999 - 5 StR 356/99

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • BGH, 20.06.1996 - 4 StR 262/96

    Betäubungsmittelvorrat - Bereithalten zum Verkauf - Einzelveräußerungen -

  • BGH, 23.11.1994 - 4 StR 631/94

    Betäubungsmittel - Gesamtmenge - Verkauf - Einheitliche Tat

  • BGH, 01.09.1992 - 3 StR 401/92

    Verfahrenseinstellung wegen Strafklageverbrauchs - Beurteilung sämtlicher

  • BGH, 31.05.1995 - 2 StR 125/95

    Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz - Bandenmäßiges Handeltreiben mit

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