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   BGH, 06.11.1991 - 3 StR 406/91   

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BGH, 06.11.1991 - 3 StR 406/91 (https://dejure.org/1991,1071)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1991 - 3 StR 406/91 (https://dejure.org/1991,1071)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1991 - 3 StR 406/91 (https://dejure.org/1991,1071)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben - Vorstellung des Täters - Betäubungsmittelimitat - Vollendung - Untauglicher Versuch - Gewinnabsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1467 (Ls.)
  • BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 30
  • NStZ 1992, 191
  • StV 1992, 118
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 01.07.1954 - 3 StR 657/53

    Betäubungsmittel - Irrtümlicher Glauben - Anbieten zum Kauf - Handel

    Auszug aus BGH, 06.11.1991 - 3 StR 406/91
    Das Landgericht hat auch den letzten Teilakt, der das vom Angeklagten irrig für Heroin gehaltene Betäubungsmittelimitat betraf, rechtlich zutreffend in unmittelbarer Anwendung von § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG - und nicht nach § 29 Abs. 6 BtMG - als unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln beurteilt (vgl. BGHSt 6, 246 (247) zur früher geltenden Vorschrift in § 10 Abs. 1 Nr. 1 OpiumG; BGH, Beschluß vom 2. März 1982 - 1 StR 38/82, insoweit in StV 1982, 347 nicht abgedruckt; Körner aaO. § 29 Rdn. 827; Pelchen in Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze § 29 BtMG Anm. 22; Hügel/Junge Deutsches Betäubungsmittelrecht 6. Aufl. § 29 Rdn. 30.2; Endriß/Malek Betäubungsmittelstrafrecht Rdn. 300; a.A. Joachimski BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 35 e).

    Entgegen einer im Schrifttum vertretenen Auffassung (Slotty in Pfeil/Hempel/Schiedermair Betäubungsmittelrecht § 29 Rdn. 22 und 332; Hügel/Junge und Endriß/Malek, jeweils aaO.) liegt rechtlich vollendetes Handeltreiben und nicht bloß untauglicher Versuch vor (vgl. BGHSt 6, 246 (247); Körner aaO.; Pelchen, Anmerkung zu OLG Karlsruhe JR 1979, 351; Arendt ZfZ 1980, 126 (127); offengelassen von BGH, Beschluß vom 2. März 1982 - 1 StR 38/82).

  • BGH, 12.08.1986 - 1 StR 360/86

    Unmittelbares Ansetzen - Anforderungen an vollendetes Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 06.11.1991 - 3 StR 406/91
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln stellt kein Erfolgsdelikt in dem Sinne dar, daß es zu seiner rechtlichen Vollendung tatsächlich zum Umsatz von Betäubungsmitteln gekommen sein müßte (BGHSt 30, 277 (278); BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Handeltreiben 4).

    Sind aber mit dem Abschluß einer bindend gewollten Vereinbarung über die Lieferung von Betäubungsmitteln, sogar schon mit dem ernstgemeinten Lieferungsangebot die Voraussetzungen vollendeten Handeltreibens erfüllt, ohne daß das zu liefernde Betäubungsmittel bereitstehen müßte (BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Handeltreiben 4), kann der Umstand, daß der Täter in Erfüllung dieser Vereinbarung oder des Angebots eine von ihm fälschlich für Rauschgift gehaltene Scheindroge liefert, rechtlich nicht, wie dies der in der Literatur vertretenen Gegenmeinung entspräche, zur Beurteilung führen, daß nunmehr anstelle des bereits vollendeten Delikts des Handeltreibens bloßer untauglicher Versuch vorläge (vgl. Körner aaO. Rdn. 827).

  • BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81

    Verurteilung wegen Einfuhr von Cannabisharz in Tateinheit mit Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 06.11.1991 - 3 StR 406/91
    Denn vom Begriff des Handeltreibens im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG werden alle Bemühungen erfaßt, die in Gewinnabsicht darauf gerichtet sind, den Umsatz mit Betäubungsmitteln zu ermöglichen oder zu fördern (vgl. BGHSt 25, 290 (291); 28, 308; 30, 277 (278) und 359, 360).

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln stellt kein Erfolgsdelikt in dem Sinne dar, daß es zu seiner rechtlichen Vollendung tatsächlich zum Umsatz von Betäubungsmitteln gekommen sein müßte (BGHSt 30, 277 (278); BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Handeltreiben 4).

  • BGH, 13.09.1990 - 4 StR 253/90

    Betäubungsmittel - Wesentlicher Aufkärungsbeitrag - Erkenntnisse der

    Auszug aus BGH, 06.11.1991 - 3 StR 406/91
    Zwischen der Einfuhr von Kokain und den Verhandlungen über den Verkauf von Heroin bestehen im Ablauf des tatsächlichen Geschehens derart grundlegende Unterschiede, daß die Annahme eines beide Tatkomplexe zusammenfassenden Gesamtvorsatzes - auch in Gestalt einer Erweiterung des bisherigen Tatentschlusses - nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteile vom 13. September 1990 - 4 StR 253/90 - und vom 19. Dezember 1984 - 2 StR 448/84; Körner aaO. § 29 Rdn. 139 a.E.).
  • BGH, 31.01.1989 - 5 StR 22/89

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes - Besonderheiten für das

    Auszug aus BGH, 06.11.1991 - 3 StR 406/91
    Die beiden Handlungsreihen waren insbesondere auch nicht durch ein die Annahme von Gesamtvorsatz erleichterndes "eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem" verbunden, dessen sich der Angeklagte hätte bedienen können, ohne für jeden Teilakt einen neuen Entschluß fassen zu müssen (vgl. BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 2 bis 5 und 8 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 20.08.1991 - 1 StR 321/91

    Strafbarkeit des Handeltreibens mit Betäubungsmittelimitaten

    Auszug aus BGH, 06.11.1991 - 3 StR 406/91
    Es würde zudem im Vergleich zwischen Absatz 1 und Absatz 6 des § 29 BtMG und gemessen am Schutzgut der Volksgesundheit einen Wertungswiderspruch bedeuten, wenn der Täter, der in Kenntnis der Eigenschaft als bloßes Imitat eine solche Substanz als ein für den Endabnehmer bestimmtes Rauschgift veräußert, in Anwendung von § 29 Abs. 6 BtMG (vgl. BGH, Urteil vom 20. August 1991 - 1 StR 321/91, zum Abdruck in BGHSt bestimmt) mit einer für vollendetes Handeltreiben vorgesehenen Strafe aus § 29 Abs. 1 Nr. 1 bedroht wäre, während dem nach seinem betätigten Willen mindestens ebenso gefährlichen Täter, der eine von ihm für Rauschgift gehaltene Scheindroge umsetzen will, die Milderungsmöglichkeit nach Versuchsgrundsätzen zugute käme.
  • BGH, 19.12.1984 - 2 StR 448/84

    Mehrfaches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln als einheitliche Tat im

    Auszug aus BGH, 06.11.1991 - 3 StR 406/91
    Zwischen der Einfuhr von Kokain und den Verhandlungen über den Verkauf von Heroin bestehen im Ablauf des tatsächlichen Geschehens derart grundlegende Unterschiede, daß die Annahme eines beide Tatkomplexe zusammenfassenden Gesamtvorsatzes - auch in Gestalt einer Erweiterung des bisherigen Tatentschlusses - nicht in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteile vom 13. September 1990 - 4 StR 253/90 - und vom 19. Dezember 1984 - 2 StR 448/84; Körner aaO. § 29 Rdn. 139 a.E.).
  • BGH, 29.08.1990 - 3 StR 184/90

    Bestimmtheit der Tatsachenbehauptung; Bestimmtheit der Beweistatsache;

    Auszug aus BGH, 06.11.1991 - 3 StR 406/91
    Dem Urteilszusammenhang läßt sich mit hinreichender Deutlichkeit die Überzeugung des Landgerichts entnehmen, daß es sich bei den Verkaufsbemühungen des Angeklagten nicht um bloße Scheinangebote (vgl. BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Handeltreiben 5), sondern um ernsthafte, in Gewinnabsicht unterbreitete Verkaufsangebote handelte (BGHR BtMG § 29 Nr. 1 Handeltreiben 19 und 23).
  • BGH, 23.01.1991 - 3 StR 415/90

    Strafprozessrecht: Urteilsabsetzungsfrist

    Auszug aus BGH, 06.11.1991 - 3 StR 406/91
    Die beiden Handlungsreihen waren insbesondere auch nicht durch ein die Annahme von Gesamtvorsatz erleichterndes "eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem" verbunden, dessen sich der Angeklagte hätte bedienen können, ohne für jeden Teilakt einen neuen Entschluß fassen zu müssen (vgl. BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Fortsetzungszusammenhang 2 bis 5 und 8 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 291/59
    Auszug aus BGH, 06.11.1991 - 3 StR 406/91
    Die neu zuständige Strafkammer wird nach erneuter Prüfung des wegen Ankaufs und Einfuhr von Kokain erhobenen Vorwurfs gegebenenfalls - unter Beachtung des Verschlechterungsverbotes (vgl. BGHSt 14, 5 (8)) - wegen beider Tatkomplexe Einzelstrafen zu verhängen und daraus eine Gesamtstrafe zu bilden haben.
  • OLG Karlsruhe, 13.12.1978 - 3 Ss 430/78

    Betäubungsmittel; Ersatzstoff; Handel; Vorsatz

  • BGH, 27.04.1988 - 2 StR 214/88

    Zur Bestimmung des Schuldumfanges bei einer fortgesetzten Handlung -

  • BGH, 08.10.1987 - 2 StR 437/87

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Rüge der Verletzung förmlichen

  • BGH, 02.03.1982 - 1 StR 32/82

    Betäubungsmittelstrafrecht: Imitate, Unbenannter besonders schwerer Fall

  • BGH, 25.10.1989 - 3 StR 313/89

    Anforderungen an den Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

  • BGH, 17.05.1988 - 1 StR 151/88

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

  • BGH, 14.04.1982 - 2 StR 38/82
  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 663/78

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

  • BGH, 02.08.1988 - 5 StR 221/88

    Konkurrenzen zwischen unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und

  • BGH, 24.01.2023 - 6 StR 500/22

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Deliktstypus; Vollendung);

    Denn Handeltreiben ist kein Erfolgsdelikt; die Tat ist deshalb auch dann rechtlich vollendet, wenn der erstrebte Umsatz von Betäubungsmitteln nicht erreicht wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1999 - 2 BvR 1906/99; BGH, Beschluss vom 6. November 1991 - 3 StR 406/91, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 30), gleich aus welchem Grund (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2006 - 2 StR 184/06, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 70).
  • BGH, 14.04.1999 - 3 StR 22/99

    Qualifikationstatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in

    a) Wie der Senat in seinem Beschluß vom 6. November 1991 - 3 StR 406/91 (BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 30) näher ausgeführt hat, ist ein auf Gewinnerzielung gerichtetes Veräußerungsgeschäft auch dann als vollendetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Sinne des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG zu werten, wenn der Stoff, auf den sich die Verhandlungen beziehen, ein irrig für Betäubungsmittel gehaltenes Imitat ist.
  • BGH, 25.07.2006 - 1 StR 297/06

    Vollendetes Handeltreiben (Scheindrogen)

    Maßgeblich ist die Vorstellung des Täters von Art und Wirkstoffgehalt des Rauschgifts im Zeitpunkt der Abrede; auf nachträgliche Abweichungen bei der Lieferung kommt es nicht an (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2006 - 3 StR 142/06, tragend; BGH NStZ 1992, 191).
  • BGH, 09.12.2004 - 4 StR 164/04

    Bandenmäßiger Betäubungsmittelhandel (Auslegungsgrundsätze zur Bande; keine Bande

    Für die Tatbestandsverwirklichung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln kommt es jedoch maßgeblich auf die vom Täter getroffene Abrede über das nach seiner Vorstellung zu liefernde Betäubungsmittel und nicht auf die (spätere) tatsächliche Lieferung an (BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Handeltreiben 3; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 30).
  • BGH, 11.06.1997 - 2 StR 134/97

    Rechtliche Beurteilung der Einfuhr von fälschlicherweise für Ectasy gehaltenen

    Derjenige, der mit Drogen handeln will, aber getäuscht wird, erfüllt nicht den Tatbestand des § 29 Abs. 6 BtMG, sondern den des § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, wobei vollendetes Handeltreiben vorliegt (vgl. u.a. BGH NStZ 1992, 191; BGHSt 38, 58, 61; BGHSt 6, 246; vgl. auch Franke/Wienroeder BtMG § 29 Rdn. 231; a.A. für diesen Fall wohl Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 1152).
  • BGH, 23.04.1993 - 3 StR 145/93

    Transport von Heroin-Streckmittel

    Jedoch kann sich der Angeklagte durch eine solche Beförderung - insbesondere unter Berücksichtigung der besonderen Reaktionseigenschaften des Paracetamol-Coffein-Gemischs des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmittelimitaten schuldig gemacht haben; § 29 Abs. 6 BtMG findet auch dann Anwendung, wenn die an einem Handel Beteiligten wissen, daß sich das Geschäft auf solche Betäubungsmittelimitate bezieht, mit denen die Endabnehmer in der Erwartung getäuscht werden sollen, Betäubungsmittel zu erwerben ( BGHSt 38, 58; NStZ 1992, 191).
  • BGH, 27.03.2003 - 5 StR 522/02

    Beweiskraft des Protokolls; letztes Wort des Angeklagten

    Der vom Landgericht aus einem abgehörten Telefongespräch des Angeklagten vom 11. Januar 2001 gezogene Schluß auf ein ernsthaftes Verkaufsangebot ist möglich und nachvollziehbar und bildet eine ausreichende Grundlage für die Überzeugung vom täterschaftlichen Handeltreiben des Angeklagten (vgl. BGHSt 36, 1, 14; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 4 und 30).
  • BGH, 10.10.1995 - 5 StR 469/95

    Definition der einheitlichen Tat beim unerlaubten Handeltreiben mit

  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 225/94

    Betäubungsmittel - Gehilfe - Beihilfe - Akzessorietät der Teilnahme

  • BGH, 30.07.1997 - 3 StR 270/97

    Strafschärfende Berücksichtigung der Gewerbsmäßigkeit beim Handeltreiben mit

  • OLG Düsseldorf, 31.10.1996 - 5 Ss 280/96
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