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   BGH, 04.03.1993 - 4 StR 69/93   

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BGH, 04.03.1993 - 4 StR 69/93 (https://dejure.org/1993,1046)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1993 - 4 StR 69/93 (https://dejure.org/1993,1046)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1993 - 4 StR 69/93 (https://dejure.org/1993,1046)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mittäterschaft - Beihilfe - Späterer Umsatz - Handeltreiben - Betäubungsmittel - Rauschgiftkurier - Abgrenzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36
  • StV 1993, 474
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 04.03.1993 - 4 StR 69/93
    Angesichts dieser Feststellungen kommt dem Umstand, daß die Angeklagte sich für die Durchführung der Transporte einen finanziellen Vorteil versprach, keine ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. BGH NStZ 1984, 413 = StV 1984, 423; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 24).
  • BGH, 23.09.1986 - 5 StR 330/86

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln - Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben

    Auszug aus BGH, 04.03.1993 - 4 StR 69/93
    Im weiteren Verfahren wird zu beachten sein, daß, sollte die Angeklagte nur der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln für schuldig befunden werden, auch eine Verurteilung wegen tateinheitlich hinzutretenden unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in Betracht zu ziehen ist, der nur dann hinter dem unerlaubten Handeltreiben als subsidiär zurücktritt, wenn dieses in Täterschaft begangen wird (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 1; Körner aaO. Rdn. 571 f, 607).
  • BGH, 01.07.1988 - 2 StR 330/88

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Mittäterschaft - Hilfedienste - Abgrenzung

    Auszug aus BGH, 04.03.1993 - 4 StR 69/93
    Auch können schon einzelne dieser Handlungen die (objektiven) Voraussetzungen der Mittäterschaft erfüllen, weil dafür nur ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag erforderlich ist (st. Rspr.; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 9).
  • BGH, 16.10.1990 - 4 StR 414/90

    Betäubungsmittel - Bewertung eines Tatbeitrags - Unerlaubte Einfuhr - Mithilfe -

    Auszug aus BGH, 04.03.1993 - 4 StR 69/93
    Es kommt hinzu, daß die - gemessen an den nach Kenntnis des Senats beim Handel mit aus den Niederlanden eingeführtem Haschisch in der von L. betriebenen Größenordnung regelmäßig zu erzielenden Gewinnen - geringe Höhe des Kurierlohns eher für eine untergeordnete Rolle als für diejenige eines gleichberechtigten und deshalb als Mittäter zu qualifizierenden Partners spricht (vgl. BGH NStZ 1991, 91 [BGH 16.10.1990 - 4 StR 414/90]).
  • BGH, 30.10.1990 - 2 StR 477/90

    Betäubungsmittel - Tatherrschaft - Täterschaftliches Handeltreiben - Beihilfe -

    Auszug aus BGH, 04.03.1993 - 4 StR 69/93
    Angesichts dieser Feststellungen kommt dem Umstand, daß die Angeklagte sich für die Durchführung der Transporte einen finanziellen Vorteil versprach, keine ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. BGH NStZ 1984, 413 = StV 1984, 423; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 24).
  • BGH, 25.08.1992 - 1 StR 362/92

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit des Erwerbs von Cannabisharz (Haschisch)

    Auszug aus BGH, 04.03.1993 - 4 StR 69/93
    Der Senat teilt nicht die Auffassung der Revision, die angewendeten Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes seien verfassungswidrig (vgl. BGH, Urteil vom 25. August 1992 - 1 StR 362/92, zum Abdruck bestimmt in BGHSt 38, 339 = StV 1992, 513).
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Nach alledem ist das Tatbestandsmerkmal Handeltreiben weit auszulegen (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36; Weber aaO § 29 Rdn. 144 ff., 295 und NStZ 2004, 66, 67; vgl. auch Franke/Wienroeder, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 83 a.E.).

    Dies schlägt sich in einer Vielzahl von Entscheidungen nieder, in denen der Bundesgerichtshof das Vorliegen (mit-)täterschaftlichen Handeltreibens verneint und auf Beihilfe zum Handeltreiben erkannt oder hingewiesen hat (vgl. nur BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 6, 9, 14, 21, 24, 29, 36, 39, 42, 47, 56, 57, 58, 59; BGH StV 1985, 14; BGH, Beschl. vom 15. Juli 2005 - 2 StR 226/05; BGH, Urt. vom 3. August 2005 - 2 StR 360/04; vgl. auch Winkler NStZ 2005, 315).

  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Tätigkeit von Rauschgiftkurieren zunächst überwiegend als (mit-)täterschaftliches Handeltreiben angesehen worden (vgl. BGH NStZ 1983, 124; BGHR § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG Handeltreiben 36; BGH StV 1998, 596), wenn die Rolle des Kuriers nicht nur von ganz untergeordneter Bedeutung war (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 9, 24, 36, 57; BGH NStZ-RR 1999, 24).

    bb) Eine Bewertung von Transporttätigkeit als mittäterschaftliches Handeltreiben wird vor allem dann in Betracht kommen, wenn der Beteiligte erhebliche, über den reinen Transport hinausgehende Tätigkeiten entfaltet (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06 - Gründung von Exportgesellschaften für die Beförderung der Drogen), etwa am An- und Verkauf des Rauschgifts unmittelbar beteiligt ist oder sonst ein eigenes Interesse am weiteren Schicksal des Gesamtgeschäfts hat, weil er eine Beteiligung am Umsatz oder dem zu erzielenden Gewinn erhalten soll (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36).

  • BGH, 27.04.1999 - 4 StR 94/99

    Mittäterschaft; Beteiligung; Unerlaubtes Handeltreiben

    Das trifft indes nicht zu (st. Rspr.; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 14, 21, 24, 36, 47).

    Angesichts dessen kommt dem Umstand, daß die Angeklagte sich - wie das Landgericht annimmt - für die Durchführung des Transports einen finanziellen Vorteil versprach, keine ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. BGH NStZ 1984, 413; StV 1985, 14; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36), zumal auch nicht etwa festgestellt ist, daß die Entlohnung in einem Anteil am Erlös aus dem Rauschgiftgeschäft bestehen sollte.

  • BGH, 03.02.1999 - 2 StR 506/98

    Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Der Schuldspruch wegen (Mit-) Täterschaft hinsichtlich der unerlaubten Einfuhr bedingt nicht notwendig auch die Bewertung des Vorgehens des Angeklagten als täterschaftliches Handeltreiben (BGHSt 38, 319; vgl. BGH NStZ 1982, 243; 1984, 413, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 6, 12, 24, 25 und 36; vgl. auch BGH, Beschl. vom 11. Juni 1997 - 2 StR 211/97; Urt. vom 12. August 1998 - 3 StR 160/98).

    Vielmehr bedarf es der Abgrenzung der Mittäterschaft zur Beihilfe nach den allgemeinen Grundsätzen des Strafrechts (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36).

    Eine ganz untergeordnete Tätigkeit genügt in aller Regel nicht (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 9, 24, 36, 42 und 47; BGH StV 1995, 198).

  • BGH, 30.03.2007 - 2 StR 81/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Mittäterschaft;

    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Tätigkeit von Rauschgiftkurieren zunächst überwiegend als (mit-)täterschaftliches Handeltreiben angesehen worden (vgl. BGH NStZ 1983, 124; BGHR § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG Handeltreiben 36; BGH StV 1998, 596), wenn die Rolle des Kuriers nicht nur von ganz untergeordneter Bedeutung war (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 9, 24, 36, 57; BGH NStZ-RR 1999, 24).

    bb) Eine Bewertung von Transporttätigkeit als mittäterschaftliches Handeltreiben wird vor allem dann in Betracht kommen, wenn der Beteiligte erhebliche, über den reinen Transport hinausgehende Tätigkeiten entfaltet (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - 4 StR 421/06 - Gründung von Exportgesellschaften für die Beförderung der Drogen), etwa am An- und Verkauf des Rauschgifts unmittelbar beteiligt ist oder sonst ein eigenes Interesse am weiteren Schicksal des Gesamtgeschäfts hat, weil er eine Beteiligung am Umsatz oder dem zu erzielenden Gewinn erhalten soll (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36).

  • BGH, 12.03.2002 - 3 StR 404/01

    Erwerb; unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Die Abgrenzung ist nach allgemeinen Grundsätzen vorzunehmen (st. Rspr., vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36 und 56).
  • BGH, 02.07.1998 - 1 StR 280/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Es bedarf aber gerade insoweit der Abgrenzung der Mittäterschaft zur Beihilfe nach den allgemeinen Grundsätzen des Strafrechts (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36).

    Insgesamt spricht damit das, was zur Tat festgestellt ist, eher für eine untergeordnete Rolle des Angeklagten (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 24, 36).

  • BGH, 04.05.1999 - 4 StR 153/99

    Mittäterschaft; Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Für die Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe ist - wie auch sonst (BGH NStZ 1984, 413) - maßgebend, weicher Art der Tatbeitrag ist und mit weicher Willensrichtung er geleistet wird (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36, 39).

    daß der Angeklagte sich für seine Tätigkeiten einen finanziellen Vorteil versprach, keine ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. BGH NStZ 1984 413, 414: BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 24, 36).

  • OLG Rostock, 09.03.2005 - 1 Ss 28/05

    Strafprozessrecht: Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf die

    Dass er gleichsam als Kurier selbständig Rauschgift transportiert hat, genügt für die Annahme (mit-)täterschaftlichen Handelns nicht ohne weiteres (vgl. nur BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36, 39, 56, 58).

    Auch können schon einzelne dieser Handlungen die (objektiven) Voraussetzungen der (Mit-)Täterschaft erfüllen, weil dafür nur ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag erforderlich ist (st. Rspr.; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 9, 36).

  • OLG Hamm, 02.05.2007 - 4 Ss 153/07

    unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln; unerlaubtes Handeltreiben mit

    Demnach kann grundsätzlich auch die Tätigkeit des Kuriers, der gegen Entlohnung selbstständig Betäubungsmittel transportiert, ohne selbst Käufer oder Verkäufer zu sein, Handeltreiben darstellen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36 und 54; BGH, StV 1999, 427).

    Eine Bewertung von Transporttätigkeit als mittäterschaftliches Handeltreiben wird vor allem dann in Betracht kommen, wenn der Beteiligte erhebliche, über den reinen Transport hinausgehende Tätigkeiten entfaltet (BGH, BeckRS 2007, 00605 - Gründung von Exportgesellschaften für die Beförderung der Drogen), etwa am An- und Verkauf des Rauschgifts unmittelbar beteiligt ist oder sonst ein eigenes Interesse am weiteren Schicksal des Gesamtgeschäfts hat, weil er eine Beteiligung am Umsatz oder dem zu erzielenden Gewinn erhalten soll (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 36).

  • BGH, 02.06.2006 - 2 StR 150/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Mittäterschaft; Beihilfe;

  • BGH, 10.05.2000 - 3 StR 21/00

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubtem Handeltreiben mit

  • BGH, 25.10.2006 - 2 StR 359/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Teilnahme; Kurier)

  • BGH, 20.12.2000 - 2 StR 468/00

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Betäubungsmitteldelikten; Anordnung

  • BGH, 30.05.2017 - 3 StR 166/17

    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 21.04.2004 - 5 StR 122/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und

  • OLG Nürnberg, 16.02.2015 - 1 OLG 8 Ss 295/14

    Revisionsbegründung in Strafsachen: Anforderungen an die Verfahrensrüge

  • BGH, 30.06.1998 - 1 StR 293/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Unerlaubtes

  • BGH, 12.11.2004 - 2 StR 429/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Mittäterschaft

  • BGH, 20.12.2001 - 3 StR 295/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • BGH, 26.07.2001 - 5 StR 304/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

  • BGH, 21.11.2000 - 1 StR 433/00

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Unerlaubtes

  • BGH, 24.03.1999 - 1 StR 84/99

    Handeltreiben: Mittäterschaft; Beihilfe; Kurier

  • BGH, 15.03.1995 - 2 StR 15/95

    Rauschgifthandel - Beginn des Handeltreibens - Kaufverhandlungen

  • BGH, 16.10.1997 - 4 StR 482/97

    Gerichtliche Würdigung einer behaupteten Täuschung eines an einem

  • BGH, 30.07.1997 - 2 StR 340/97

    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe für das Handeltreiben mit

  • BGH, 11.06.1997 - 2 StR 211/97

    Täterschaft und Teilnahme bei eigennütziger Förderung fremder Umsatzgeschäfte im

  • BGH, 21.03.1996 - 4 StR 83/96

    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe bei Verstößen gegen das

  • OLG Oldenburg, 30.05.1994 - Ss 43/94

    Handeltreiben, Eigennützigkeit

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