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   BGH, 08.10.1987 - 2 StR 437/87   

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https://dejure.org/1987,1789
BGH, 08.10.1987 - 2 StR 437/87 (https://dejure.org/1987,1789)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1987 - 2 StR 437/87 (https://dejure.org/1987,1789)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 1987 - 2 StR 437/87 (https://dejure.org/1987,1789)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Rüge der Verletzung förmlichen und sachlichen Rechts - Handel mit Kokain

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 5
  • StV 1988, 254
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.05.1976 - 3 StR 111/76

    Vortäuschen der Bereitschaft zur Mitwirkung beim Absatz von Betäubungsmitteln in

    Auszug aus BGH, 08.10.1987 - 2 StR 437/87
    Ein solches Angebot kann je nach Sachlage zwar den Tatbestand des Betrugs, nicht aber den des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - auch nicht den des § 29 Abs. 6 BtMG - erfüllen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1976 - 3 StR 111/76; Schmidt MDR 1978, 5 f.).
  • BGH, 16.04.1985 - 1 StR 144/85

    Begründung eigenen Gewahrsams bei Beobachtung durch den Eigentümer oder Dritte -

    Auszug aus BGH, 08.10.1987 - 2 StR 437/87
    Das gilt auch bei Berücksichtigung der zusätzlichen (auch auf die Vermittlung L. zurückzuführenden) Einflußnahme des Scheinkäufers V. (vgl. zu den insoweit geltenden Grundsätzen und anzuwendenden Maßstäben z.B. BGH StV 1985, 272; 1985, 323; 1986, 100; Körner BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 179 - jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 20.03.1985 - 2 StR 596/84

    Bestimmung des Strafrahmens - Besonders schwerer Fall - Arglistiges Ausnutzen -

    Auszug aus BGH, 08.10.1987 - 2 StR 437/87
    Das gilt auch bei Berücksichtigung der zusätzlichen (auch auf die Vermittlung L. zurückzuführenden) Einflußnahme des Scheinkäufers V. (vgl. zu den insoweit geltenden Grundsätzen und anzuwendenden Maßstäben z.B. BGH StV 1985, 272; 1985, 323; 1986, 100; Körner BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 179 - jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 04.07.1984 - 3 StR 101/84

    Strafverfahren - Ausschluß der Öffentlichkeit - Gefährdung der öffentlichen

    Auszug aus BGH, 08.10.1987 - 2 StR 437/87
    Falls in der neuen Hauptverhandlung bei der Vernehmung des Zeugen V. - auf Verlangen seiner obersten Dienstbehörde (vgl. BGHSt 30, 34; BGH NStZ 1984, 522) - wiederum die Veränderung seines äußeren Erscheinungsbildes und der Ausschluß der Öffentlichkeit für geboten erachtet werden sollten, empfiehlt es sich, die Entscheidung eingehend zu begründen.
  • BGH, 22.04.1976 - 2 StR 777/75

    Rechtsmittelbefugnis der Eltern eines volljährigen Verurteilten

    Auszug aus BGH, 08.10.1987 - 2 StR 437/87
    Ein solches Angebot kann je nach Sachlage zwar den Tatbestand des Betrugs, nicht aber den des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - auch nicht den des § 29 Abs. 6 BtMG - erfüllen (vgl. BGH, Urteil vom 5. Mai 1976 - 3 StR 111/76; Schmidt MDR 1978, 5 f.).
  • BGH, 08.11.1985 - 2 StR 446/85

    Berücksichtigung der Tatprovokation durch polizeiliche Lockspitzel bei der

    Auszug aus BGH, 08.10.1987 - 2 StR 437/87
    Das gilt auch bei Berücksichtigung der zusätzlichen (auch auf die Vermittlung L. zurückzuführenden) Einflußnahme des Scheinkäufers V. (vgl. zu den insoweit geltenden Grundsätzen und anzuwendenden Maßstäben z.B. BGH StV 1985, 272; 1985, 323; 1986, 100; Körner BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 179 - jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 17.02.1981 - 5 StR 21/81

    Ablehnung eines "V-Mannes" als Zeuge wegen dessen vermeintlicher Unerreichbarkeit

    Auszug aus BGH, 08.10.1987 - 2 StR 437/87
    Falls in der neuen Hauptverhandlung bei der Vernehmung des Zeugen V. - auf Verlangen seiner obersten Dienstbehörde (vgl. BGHSt 30, 34; BGH NStZ 1984, 522) - wiederum die Veränderung seines äußeren Erscheinungsbildes und der Ausschluß der Öffentlichkeit für geboten erachtet werden sollten, empfiehlt es sich, die Entscheidung eingehend zu begründen.
  • BGH, 26.10.2005 - GSSt 1/05

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zum Handeltreiben mit

    Dies schlägt sich in einer Vielzahl von Entscheidungen nieder, in denen der Bundesgerichtshof das Vorliegen (mit-)täterschaftlichen Handeltreibens verneint und auf Beihilfe zum Handeltreiben erkannt oder hingewiesen hat (vgl. nur BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 6, 9, 14, 21, 24, 29, 36, 39, 42, 47, 56, 57, 58, 59; BGH StV 1985, 14; BGH, Beschl. vom 15. Juli 2005 - 2 StR 226/05; BGH, Urt. vom 3. August 2005 - 2 StR 360/04; vgl. auch Winkler NStZ 2005, 315).
  • BGH, 25.03.2003 - 1 StR 9/03

    Zweifelssatz; Ernsthaftigkeit des Verkaufsangebots als Voraussetzung des

    Weiß der Täter von Anfang an, dass es ihm unmöglich sein wird, die von ihm angebotenen Betäubungsmittel zu beschaffen, so ist sein Verkaufsangebot nicht als ernsthaft und in Gewinnabsicht unterbreitet anzusehen, es handelt sich vielmehr um ein Scheinangebot, das je nach Sachlage zwar den Tatbestand des Betruges, nicht aber den des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln oder Imitaten (§ 29 Abs. 6 BtMG) erfüllt (BGH StV 1988, 254).
  • BGH, 06.11.1991 - 3 StR 406/91

    Unerlaubtes Handeltreiben - Vorstellung des Täters - Betäubungsmittelimitat -

    Dem Urteilszusammenhang läßt sich mit hinreichender Deutlichkeit die Überzeugung des Landgerichts entnehmen, daß es sich bei den Verkaufsbemühungen des Angeklagten nicht um bloße Scheinangebote (vgl. BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Handeltreiben 5), sondern um ernsthafte, in Gewinnabsicht unterbreitete Verkaufsangebote handelte (BGHR BtMG § 29 Nr. 1 Handeltreiben 19 und 23).
  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 4/03

    Betrug und nicht Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bei Scheinangebot

    Ein solches Scheinangebot kann je nach Sachlage zwar den Tatbestand des Betruges, nicht aber den des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - auch nicht den des § 29 Abs. 6 BtMG - erfüllen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 5; Weber BtMG § 29 Rdn. 94).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 133/97

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und

    Wenn der Angeklagte unter diesen Voraussetzungen - wie die Strafkammer als "nicht widerlegt" annimmt - bei den Verkaufsverhandlungen nur als "Schauspieler" auftrat, so ist dies mit dem Vorwurf täterschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln nicht vereinbar (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 5).
  • BGH, 30.09.2004 - 4 StR 297/04

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beurteilung eines

    Dieser Sachverhalt erfüllt den Tatbestand des versuchten Betruges, nicht aber den des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (vgl. BGH StV 1988, 254; Weber, BtMG, 2. Aufl., § 29 Rdn. 160; Körner, BtMG, 4. Aufl., § 29 Rdn. 165).
  • BGH, 27.06.1993 - 1 StR 339/93

    Abgrenzung von Vorbereitungshandlungen und Tatversucht bei Taten nach dem

    Doch spricht, wie dem Generalbundesanwalt und der Verteidigung zuzugeben ist, vieles dafür, daß die Vollendung eines Verbrechens nach § 22 a Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. § 4 a Abs. 1 KWKG jedenfalls dann ausscheidet, wenn sich der Vertrag auf Kriegswaffen bezieht, die überhaupt nicht existieren und die nach dem Willen zumindest eines der Beteiligten auch nicht entstehen sollen, wenn also eine der Vertragsparteien keine ernsthafte Bereitschaft zur Lieferung oder Abnahme solcher Waffen hat (vgl. dazu Pottmeyer, KWKG 1991 § 4 a Rdn. 17, 21, § 22 a Rdn. 139; zum vorgetäuschten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vgl. BGH, Urteile vom 5. Mai 1976 - 3 StR 111/76 - und vom 8. Oktober 1987 - 2 StR 437/87).
  • BGH, 20.03.2003 - 4 StR 4/03
    Ein solches Scheinangebot kann je nach Sachlage zwar den Tatbestand des Betruges, nicht aber den des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - auch nicht den des § 29 Abs. 6 BtMG - erfüllen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 5; Weber BtMG § 29 Rdn. 94).
  • BGH, 25.10.1989 - 3 StR 313/89

    Anforderungen an den Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Eine solche Tätigkeit hat der Angeklagte jedenfalls durch seine Bemühungen entfaltet, die 200 Gramm Heroin, die ihm ernsthaft angeboten worden waren (anders der Sachverhalt in BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 5) und für einen bestimmten Preis wirklich zur Verfügung standen (anders der Sachverhalt a.a.O. Handeltreiben 1), an einen Interessenten in B.-B. abzusetzen.
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