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BGH, 16.09.1998 - 1 StR 482/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
StPO § 45 Abs. 2 und Abs. 4; ; BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10; ; BtMG § 29 a Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 10
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 10 Gelegenheit 1
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.03.1998 - 3 StR 545/97
Rechtsmitteleinlegung bzgl. einer Verurteilung wegen Betrugs
Auszug aus BGH, 16.09.1998 - 1 StR 482/98
Im übrigen bleibt im Hinblick darauf, daß das Schwergewicht des dem Angeklagten zu machenden Schuldvorwurfs auf den Sexualstraftaten liegt, der Unrechts- und Schuldgehalt des deliktischen Verhaltens unberührt und stellt das in der Gesamtstrafe zum Ausdruck kommende Gesamtergebnis der Bestrafung nicht in Frage (vgl. BGH, Beschl. v. 18. März 1998 - 3 StR 545/97; NStZ 1996, 296, 297). - BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95
Revision - Tateinheit - Tatmehrheit
Auszug aus BGH, 16.09.1998 - 1 StR 482/98
Im übrigen bleibt im Hinblick darauf, daß das Schwergewicht des dem Angeklagten zu machenden Schuldvorwurfs auf den Sexualstraftaten liegt, der Unrechts- und Schuldgehalt des deliktischen Verhaltens unberührt und stellt das in der Gesamtstrafe zum Ausdruck kommende Gesamtergebnis der Bestrafung nicht in Frage (vgl. BGH, Beschl. v. 18. März 1998 - 3 StR 545/97; NStZ 1996, 296, 297).
- BGH, 27.05.2014 - 2 StR 354/13
Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln (Abgabe durch einen Arzt im Rahmen einer …
Eine Abgabe ist gegeben, wenn es dem Empfänger - wie hier - freigestellt wird, über die Betäubungsmittel zu verfügen und er an den Betäubungsmitteln Besitz erlangt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 1998 - 1 StR 482/98). - OLG Hamm, 04.04.2002 - 3 Ss 209/02
BtM, Dulden von BtM-Konsum, Umfang der Feststellungen
4 St 140/82">MDR 1983, 75), oder die dort konsumierten Betäubungsmittel dem Konsumenten zuvor verschafft oder zum Verbrauch überlassen hat (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 10 Gelegenheit 1, Beschluss vom 16.09.1998).Entscheidend ist damit, ob der Täter dem Betäubungsmittelkonsumenten überhaupt erst die Möglichkeit eröffnet, ungestört Betäubungsmittel rauchen zu können - dann wäre bereits der Tatbestand des Verschaffens einer Gelegenheit zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 11 BtMG erfüllt (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 10 Gelegenheit 1, Beschluss vom 16.09.1998) - oder über das bloße Dulden des Konsums in der gemeinsamen - und zwar nicht nur zum Zwecke des Betäubungsmittelkonsums - bewohnten Wohnung hinaus günstige Bedingungen zum Konsum von Betäubungsmitteln schafft (ebda.).
- BGH, 09.11.1999 - 1 StR 555/99
Überlassen im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 6 b BtMG; Strafzumessung bei Einsatz …
Diese ersichtlich dem unmittelbaren Verbrauch dienende Tatmodalität ist ein Überlassen im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 6 b BtMG (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 10 Gelegenheit 1), das den unerlaubten Besitz verdrängt.