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   BGH, 16.09.1998 - 1 StR 482/98   

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https://dejure.org/1998,4614
BGH, 16.09.1998 - 1 StR 482/98 (https://dejure.org/1998,4614)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1998 - 1 StR 482/98 (https://dejure.org/1998,4614)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1998 - 1 StR 482/98 (https://dejure.org/1998,4614)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StPO § 45 Abs. 2 und Abs. 4; ; BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10; ; BtMG § 29 a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 10

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 10 Gelegenheit 1
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.03.1998 - 3 StR 545/97

    Rechtsmitteleinlegung bzgl. einer Verurteilung wegen Betrugs

    Auszug aus BGH, 16.09.1998 - 1 StR 482/98
    Im übrigen bleibt im Hinblick darauf, daß das Schwergewicht des dem Angeklagten zu machenden Schuldvorwurfs auf den Sexualstraftaten liegt, der Unrechts- und Schuldgehalt des deliktischen Verhaltens unberührt und stellt das in der Gesamtstrafe zum Ausdruck kommende Gesamtergebnis der Bestrafung nicht in Frage (vgl. BGH, Beschl. v. 18. März 1998 - 3 StR 545/97; NStZ 1996, 296, 297).
  • BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95

    Revision - Tateinheit - Tatmehrheit

    Auszug aus BGH, 16.09.1998 - 1 StR 482/98
    Im übrigen bleibt im Hinblick darauf, daß das Schwergewicht des dem Angeklagten zu machenden Schuldvorwurfs auf den Sexualstraftaten liegt, der Unrechts- und Schuldgehalt des deliktischen Verhaltens unberührt und stellt das in der Gesamtstrafe zum Ausdruck kommende Gesamtergebnis der Bestrafung nicht in Frage (vgl. BGH, Beschl. v. 18. März 1998 - 3 StR 545/97; NStZ 1996, 296, 297).
  • BGH, 27.05.2014 - 2 StR 354/13

    Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln (Abgabe durch einen Arzt im Rahmen einer

    Eine Abgabe ist gegeben, wenn es dem Empfänger - wie hier - freigestellt wird, über die Betäubungsmittel zu verfügen und er an den Betäubungsmitteln Besitz erlangt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 1998 - 1 StR 482/98).
  • OLG Hamm, 04.04.2002 - 3 Ss 209/02

    BtM, Dulden von BtM-Konsum, Umfang der Feststellungen

    4 St 140/82">MDR 1983, 75), oder die dort konsumierten Betäubungsmittel dem Konsumenten zuvor verschafft oder zum Verbrauch überlassen hat (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 10 Gelegenheit 1, Beschluss vom 16.09.1998).

    Entscheidend ist damit, ob der Täter dem Betäubungsmittelkonsumenten überhaupt erst die Möglichkeit eröffnet, ungestört Betäubungsmittel rauchen zu können - dann wäre bereits der Tatbestand des Verschaffens einer Gelegenheit zum unbefugten Verbrauch von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 11 BtMG erfüllt (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 10 Gelegenheit 1, Beschluss vom 16.09.1998) - oder über das bloße Dulden des Konsums in der gemeinsamen - und zwar nicht nur zum Zwecke des Betäubungsmittelkonsums - bewohnten Wohnung hinaus günstige Bedingungen zum Konsum von Betäubungsmitteln schafft (ebda.).

  • BGH, 09.11.1999 - 1 StR 555/99

    Überlassen im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 6 b BtMG; Strafzumessung bei Einsatz

    Diese ersichtlich dem unmittelbaren Verbrauch dienende Tatmodalität ist ein Überlassen im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 6 b BtMG (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 10 Gelegenheit 1), das den unerlaubten Besitz verdrängt.
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