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   BGH, 08.02.1995 - 2 StR 739/94   

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https://dejure.org/1995,5178
BGH, 08.02.1995 - 2 StR 739/94 (https://dejure.org/1995,5178)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1995 - 2 StR 739/94 (https://dejure.org/1995,5178)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1995 - 2 StR 739/94 (https://dejure.org/1995,5178)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Betäubungsmittelhandel - Gesetzeseinheit - Bereitstellung von Geldmitteln - Verfall - Einziehung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 13

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 13 Bereitstellen 1
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.07.1988 - 1 StR 212/88

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen Freispruch vom Vorwurf des unerlaubten

    Auszug aus BGH, 08.02.1995 - 2 StR 739/94
    Der Angeklagte S. hat das Geld nicht für die Tat oder aus ihr erlangt, während der verdeckte Ermittler, der es an sich nahm, weder Täter noch Teilnehmer war (vgl. BGH NStZ 1982, 124; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 10 m.w.N.; Joachimski, BtMG 5. Aufl. § 29 Rdn. 342).
  • BGH, 07.07.1994 - 1 StR 313/94

    Versuch des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln (unmittelbares Ansetzen);

    Auszug aus BGH, 08.02.1995 - 2 StR 739/94
    Die Bestimmung enthält einen Auffangtatbestand, der zurücktritt, wo sich das Bereitstellen von Geldmitteln für ein bestimmtes Rauschgiftgeschäft als strafbare Beteiligung am dadurch begangenen Delikt des Handeltreibens erweist (Gesetzeskonkurrenz); dies gilt - wie der Bundesgerichtshof entschieden hat (BGHSt 40, 208 = StV 1995, 25) - im Verhältnis zur Beihilfe, muß aber auch und erst recht gelten, wenn sich die Finanzierung des Rauschgiftgeschäfts für den oder die Geldgeber als mittäterschaftliches Handeltreiben darstellt.
  • OLG Schleswig, 10.02.1989 - 1 Ausl 2/89
    Auszug aus BGH, 08.02.1995 - 2 StR 739/94
    Ob diese Voraussetzung zutrifft, wäre - sollte das Tatgericht wiederum gleiche Feststellungen treffen - nach Maßgabe des Schweizer Zivilrechts zu beurteilen, das unter allen denkbaren Gesichtspunkten, insbesondere auch gemäß den Grundsätzen des deutschen Internationalen Privatrechts (Sachenrechts- und Vollmachtsstatut), zur Entscheidung dieser Frage berufen ist (sogenannte Fremdrechtsanwendung, vgl. RGSt 27, 135; 33, 256; 68, 210; OLG Schleswig NJW 1989, 3105 [OLG Schleswig 10.02.1989 - 1 Ausl 2/89]; Nowakowski JZ 1971, 633; Cornils, Die Fremdrechtsanwendung im Strafrecht, 1978).
  • RG, 09.05.1934 - 2 D 356/34

    Findet § 312 HGB. Anwendung, wenn ein Mitglied des Vorstandes einer ausländischen

    Auszug aus BGH, 08.02.1995 - 2 StR 739/94
    Ob diese Voraussetzung zutrifft, wäre - sollte das Tatgericht wiederum gleiche Feststellungen treffen - nach Maßgabe des Schweizer Zivilrechts zu beurteilen, das unter allen denkbaren Gesichtspunkten, insbesondere auch gemäß den Grundsätzen des deutschen Internationalen Privatrechts (Sachenrechts- und Vollmachtsstatut), zur Entscheidung dieser Frage berufen ist (sogenannte Fremdrechtsanwendung, vgl. RGSt 27, 135; 33, 256; 68, 210; OLG Schleswig NJW 1989, 3105 [OLG Schleswig 10.02.1989 - 1 Ausl 2/89]; Nowakowski JZ 1971, 633; Cornils, Die Fremdrechtsanwendung im Strafrecht, 1978).
  • RG, 01.04.1895 - 690/95

    Ist das Civilrecht des Auslandes maßgebend, im Falle die Strafbarkeit der That im

    Auszug aus BGH, 08.02.1995 - 2 StR 739/94
    Ob diese Voraussetzung zutrifft, wäre - sollte das Tatgericht wiederum gleiche Feststellungen treffen - nach Maßgabe des Schweizer Zivilrechts zu beurteilen, das unter allen denkbaren Gesichtspunkten, insbesondere auch gemäß den Grundsätzen des deutschen Internationalen Privatrechts (Sachenrechts- und Vollmachtsstatut), zur Entscheidung dieser Frage berufen ist (sogenannte Fremdrechtsanwendung, vgl. RGSt 27, 135; 33, 256; 68, 210; OLG Schleswig NJW 1989, 3105 [OLG Schleswig 10.02.1989 - 1 Ausl 2/89]; Nowakowski JZ 1971, 633; Cornils, Die Fremdrechtsanwendung im Strafrecht, 1978).
  • RG, 01.05.1900 - 2791/99

    Ist durch eine betrügerische Verkürzung des mütterlichen Erbteiles der Frau deren

    Auszug aus BGH, 08.02.1995 - 2 StR 739/94
    Ob diese Voraussetzung zutrifft, wäre - sollte das Tatgericht wiederum gleiche Feststellungen treffen - nach Maßgabe des Schweizer Zivilrechts zu beurteilen, das unter allen denkbaren Gesichtspunkten, insbesondere auch gemäß den Grundsätzen des deutschen Internationalen Privatrechts (Sachenrechts- und Vollmachtsstatut), zur Entscheidung dieser Frage berufen ist (sogenannte Fremdrechtsanwendung, vgl. RGSt 27, 135; 33, 256; 68, 210; OLG Schleswig NJW 1989, 3105 [OLG Schleswig 10.02.1989 - 1 Ausl 2/89]; Nowakowski JZ 1971, 633; Cornils, Die Fremdrechtsanwendung im Strafrecht, 1978).
  • BGH, 30.04.2019 - 4 StR 482/18

    Einziehung des Wertes von Taterträgen bei einer Verurteilung wegen unerlaubten

    Dies gilt insbesondere für die sichergestellten Kreditkarten, die im Falle ihrer Echtheit im Eigentum des ausgebenden Kreditinstituts stehen könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 1995 - 2 StR 739/94, BGHR StGB § 74 Abs. 2 Nr. 1 Eigentümer 2).
  • BGH, 27.10.1999 - 1 StR 521/99

    Tateinheitliches unerlaubtes Bereitstellen von Geldmitteln für die unerlaubte

    Dabei hat das Landgericht nicht bedacht, daß das Bereitstellen von Geldmitteln hier als Teilakt des Handeltreibens hinter diesem zurücktritt (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 13 Bereitstellen 1; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 874).
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