Rechtsprechung
   BGH, 06.07.1987 - 3 StR 115/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1172
BGH, 06.07.1987 - 3 StR 115/87 (https://dejure.org/1987,1172)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1987 - 3 StR 115/87 (https://dejure.org/1987,1172)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1987 - 3 StR 115/87 (https://dejure.org/1987,1172)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,1172) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Addition der abgegebenen Teilmengen bei der Prüfung des Merkmals der "nicht geringen Menge"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 06.07.1987 - 3 StR 115/87
    Das ist rechtsfehlerhaft, weil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Besitz im Betäubungsmittelstrafrecht lediglich "Auffangtatbestand" ist und von den Tatbeständen des unerlaubten Handeltreibens oder Erwerbs, ebenso wie der unerlaubten Einfuhr oder Abgabe verdrängt wird (vgl. BGHSt 25, 290 und 385; BGH NStZ 1981, 263 und 352).

    Obwohl in § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG der unerlaubte Erwerb von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nicht erwähnt ist, ist der Straferschwerungsgrund erfüllt, wenn und soweit der Erwerb den Besitz umfaßt, weil die höhere Strafwürdigkeit eines Verhaltens nicht dadurch entfällt, daß es Bestandteil einer umfassenderen Tätigkeit mit gesteigertem, nicht aber geringerem Unrechtsgehalt geworden ist (vgl. BGHSt 25, 290, 293).

  • BGH, 13.06.1979 - 3 StR 178/79

    Absicht, sich durch wiederholten Handel mit Betäubungsmitteln eine fortlaufende

    Auszug aus BGH, 06.07.1987 - 3 StR 115/87
    Denn beim unerlaubten Besitz zum Eigenverbrauch kommt es darauf an, ob die fortgesetzt erworbenen Teilmengen beim Erwerber zu einem einheitlichen Vorrat zusammengeflossen sind, ob er also auch eine nicht geringe Menge von Betäubungsmitteln gleichzeitig besessen hat (BGH MDR 1982, 426; BGH bei Schmidt MDR 1978, 6 und 1979, 886).
  • BGH, 12.01.1982 - 1 StR 700/81

    Betäubungsmittel - Nicht geringe Menge - Erwerb von Betäubungsmitteln - Erwerb

    Auszug aus BGH, 06.07.1987 - 3 StR 115/87
    Denn beim unerlaubten Besitz zum Eigenverbrauch kommt es darauf an, ob die fortgesetzt erworbenen Teilmengen beim Erwerber zu einem einheitlichen Vorrat zusammengeflossen sind, ob er also auch eine nicht geringe Menge von Betäubungsmitteln gleichzeitig besessen hat (BGH MDR 1982, 426; BGH bei Schmidt MDR 1978, 6 und 1979, 886).
  • BGH, 02.03.1983 - 3 StR 2/83

    Vorliegen einer fortgesetzten Tat bei mehreren

    Auszug aus BGH, 06.07.1987 - 3 StR 115/87
    Der Grad der Gefährlichkeit für die Volksgesundheit bemißt sich nämlich nach der Gesamtmenge von Betäubungsmitteln, die auf Grund eines Gesamtvorsatzes unerlaubt abgegeben wird (vgl. BGH bei Holtz MDR 1983, 623; BGH bei Schmidt MDR 1982, 883 f).
  • BGH, 18.03.1981 - 3 StR 68/81

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch - Beachtung von

    Auszug aus BGH, 06.07.1987 - 3 StR 115/87
    Das ist rechtsfehlerhaft, weil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Besitz im Betäubungsmittelstrafrecht lediglich "Auffangtatbestand" ist und von den Tatbeständen des unerlaubten Handeltreibens oder Erwerbs, ebenso wie der unerlaubten Einfuhr oder Abgabe verdrängt wird (vgl. BGHSt 25, 290 und 385; BGH NStZ 1981, 263 und 352).
  • BGH, 26.09.1986 - 3 StR 430/86

    Anforderungen an eine gerichtlichen Annahme von einem Mindest-THC-Gehalt von

    Auszug aus BGH, 06.07.1987 - 3 StR 115/87
    In rechtlich nicht zu beanstandender Weise hat das Landgericht bei dem Haschisch, das der Angeklagte unerlaubt erworben und abgegeben hat, einen THC-Gehalt von mindestens 2, 5 % zugrundegelegt (vgl. BGH bei Schmidt MDR 1986, 970 und BGHR BtMG § 30 I 4 nicht geringe Menge 1).
  • BGH, 23.11.1988 - 3 StR 503/88

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln setzt eigennütziges Vorgehen, wie Streben

    Besitz nicht geringer Menge liegt, da ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis vorausgesetzt ist (BGHSt 26, 117), nur dann vor, wenn der Täter zu irgendeinem Zeitpunkt einen Vorrat in diesem Umfang angelegt hat (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2 m.w.N. = § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 2).

    Allerdings wäre der Straferschwerungsgrund des § 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG auch in diesem Fall erfüllt, wenn und soweit der Erwerb einen Besitz in nicht geringer Menge umfaßt (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Menge 2).

  • BGH, 17.03.2010 - 2 StR 67/10

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Eigenverbrauch); kein (erweiterter)

    Der gleichzeitige Besitz zum Eigenverbrauch bestimmter - auch verschiedenartiger - Betäubungsmittel verletzt das Gesetz aber nur einmal (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2; BGH NStZ 2005, 228).
  • BGH, 02.12.1992 - 5 StR 592/92

    Verurteilung wegen Erwerbs und Besitzes von Heroin - Definition des Besitzes im

    Der unerlaubte Erwerb von Betäubungsmitteln verdrängt den Tatbestand des unerlaubten Besitzes dieser Betäubungsmittel (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2; Senat, Beschlüsse vom 13. Mai 1992 - 5 StR 204/92-, 1. Juli 1992 - 5 StR 287/92 - und Urteil vom 11. August 1992 - 5 StR 283/92 -).

    Bei der Wahl des Strafrahmens des § 29 Abs. 3 Satz 1 BtMG wird gegebenenfalls zu beachten sein, daß die Erfüllung des Regelbeispiels nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG nicht dadurch ausgeschlossen wird, daß der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln hinter dem unerlaubten Erwerb derselben zurücktritt (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2; Senat, Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 StR 287/92 - und Urteil vom 11. August 1992 - 5 StR 283/92 -).

  • BGH, 02.10.2013 - 1 StR 75/13

    Revision gegen die Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt;

    Bei geringen Mengen tritt der Besitz als Auffangtatbestand hinter dem Erwerb zurück (BGH, Beschluss vom 6. Juli 1987 - 3 StR 115/87, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2; vom 18. März 2004 - 3 StR 468/03, StraFo 2004, 252).
  • BGH, 11.08.1992 - 5 StR 283/92

    Konkurrenz von unerlaubtem Erwerb und unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln

    Der unerlaubte Erwerb von Betäubungsmitteln verdrängt den Tatbestand des unerlaubten Besitzes (BGH NStZ 1981, 352; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2; Körner BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 607).

    Soweit die Einzelstrafe wegen des Erwerbes von 591, 91 g Haschisch betroffen ist, steht es allerdings der Anwendbarkeit des Strafrahmens nach § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 BtMG nicht entgegen, daß der unerlaubte Besitz hinter dem unerlaubten Erwerb zurücktritt (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2; Senat, Beschluß vom 1. Juli 1992 - 5 StR 287/92 -).

  • BGH, 27.02.2008 - 2 StR 593/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; unerlaubte Einfuhr von

    Der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge tritt zwar nicht hinter der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zurück, aber hinter der täterschaftlichen bewaffneten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (vgl. u. a. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2; BGH NStZ 1981, 352, 353).
  • BGH, 31.05.2006 - 1 StR 202/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit und Erwerb von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Hinsichtlich des Kaufs von 20 g Kokain ist bei einem Wirkstoffgehalt von 20 % (UA S. 15) der Grenzwert zur nicht geringen Menge noch nicht erreicht, sodass der Angeklagte nicht wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu verurteilen ist, sondern wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln; der Auffangtatbestand des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln wird vom Erwerb verdrängt (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 95/22

    Besitz von Betäubungsmitteln als Auffangtatbestand (einverständliche Erlangung

    In der Folge wird der Besitz in Fällen wie den vorliegenden, in denen das Tatgericht Feststellungen zur Erlangung der tatsächlichen Sachherrschaft zur freien Verfügung über das Betäubungsmittel im Einverständnis mit dem zuvor Verfügungsberechtigten (MüKoStGB/O?lakc?o?lu, 4. Aufl., § 29 BtMG Rn. 947 mwN) hat treffen können, durch den Tatbestand des Erwerbs nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BtMG verdrängt (BGH, Beschluss vom 6. Juli 1987 - 3 StR 115/87, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2).
  • BGH, 07.12.1990 - 3 StR 326/90

    Betäubungsmittel - Drogenhandel - Fortsetzungstat

    Diese Art der Berechnung ist nur zulässig, wenn die Annahme eines fortgesetzten Handeltreibens rechtlich nicht zu beanstanden ist (BGH NStZ 1983, 369; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 - Menge 2 und 7).
  • BGH, 05.02.2020 - 3 StR 536/19

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (teilidentische

    Der in dem Ankauf liegende Erwerb der Drogen verdrängt den als Auffangtatbestand ausgestalteten, anschließenden Besitz (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 6. Juli 1987 - 3 StR 115/87, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2 mwN), so dass insoweit der Schuldspruch auf Erwerb von Betäubungsmitteln zu ändern war.
  • BGH, 18.01.2005 - 3 StR 459/04

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln (Konkurrenzen); Recht auf

  • BGH, 23.04.2002 - 3 StR 69/02

    Umfang der Feststellungen in einem Urteil

  • BGH, 20.06.1988 - 3 StR 183/88

    Verfahrensgrundrechte: "ne bis in idem" und Fortsetzungstat

  • BGH, 31.05.2023 - 3 StR 133/23

    Änderung des Schuldspruchs i.R.d. Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige

  • BGH, 22.03.1994 - 5 StR 95/94

    Zulässigkeit der Verwertung von anfänglichem Schweigen des Angeklagten zu dessen

  • BGH, 13.05.1992 - 5 StR 204/92

    Konkurrenzverhältnis zwischen den Tatbestandsalternativen des Erwerbs und des

  • BGH, 17.02.1999 - 3 StR 11/99

    Konkurrenzverhältnis zwischen Besitz und Erwerb von Betäubungsmitteln; Verhängung

  • BGH, 08.01.1992 - 5 StR 628/91

    Schuldumfang - Menge der Betäubungsmittel - Feststellungen des Tatrichters -

  • BGH, 16.02.1990 - 3 StR 390/89

    Voraussetzung der Einstufung einer Tat als versuchte schwere räuberische

  • BGH, 19.04.1989 - 2 StR 116/89

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

  • BGH, 18.08.1992 - 1 StR 519/92

    Betäubungsmittel: Besitz einer nicht geringen Menge

  • BGH, 13.03.1991 - 2 StR 57/91

    Unerlaubter Erwerb - Betäubungsmittel - Nicht geringe Menge - Regelbeispiel -

  • BGH, 03.03.1993 - 5 StR 92/93

    Geringe Menge - Erwerb von Betäubungsmitteln - Erhöhter Strafrahmen -

  • BGH, 13.12.1988 - 1 StR 729/88

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat, Minder schwerer Fall,

  • BayObLG, 25.04.1994 - 4St RR 31/94

    Regelbeispiel; Besitz; Nicht geringe Menge; Erwerb; Fortgesetzt; Eigenverbrauch;

  • BayObLG, 26.02.1992 - RReg. 4 St 25/92

    Regelbeispiel; Besitzrecht; Nicht geringe Menge; Betäubungsmittel;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht