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   BGH, 23.06.1993 - 2 StR 47/93   

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https://dejure.org/1993,3427
BGH, 23.06.1993 - 2 StR 47/93 (https://dejure.org/1993,3427)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1993 - 2 StR 47/93 (https://dejure.org/1993,3427)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1993 - 2 StR 47/93 (https://dejure.org/1993,3427)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen von Tateinheit bei mehreren Tathandlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; StGB §§ 46, 52

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 23.02.2022 - 2 StR 444/21

    Strafrahmenwahl (minder schwerer Fall: Betäubungsmittelstrafbarkeit, Sperrwirkung

    Die Tatsache, dass verkauftes Rauschgift in den Verkehr gelangt, ist deshalb kein Strafschärfungsgrund (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Juni 1993 - 2 StR 47/93, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; BGH, Beschlüsse vom 14. November 2017 - 5 StR 395/17, juris Rn. 8; vom 22. Mai 2018 - 4 StR 100/18, StV 2019, 325, 326).
  • BGH, 23.05.2007 - 2 StR 569/06

    Bestimmen eines Minderjährigen, mit Betäubungsmitteln unerlaubt Handel zu treiben

    Wäre dies so geschehen, könnten beide Geschäfte bei der einheitlichen Zahlung des Kaufpreises für beide Verkäufe teilweise zusammentreffen, weil auch die Bezahlung einer Betäubungsmittellieferung tatbestandsmäßiger Teil des Handeltreibens ist (vgl. BGHSt 43, 158, 162 m.w.N.; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; § 29 Strafzumessung 29; a.A. BGH NStZ 1999, 411).
  • BGH, 14.11.2017 - 5 StR 395/17

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verbindung von Einzelhandlungen zur

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs werden Einzelhandlungen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zur Tateinheit verbunden, wenn die Bezahlung einer früheren Lieferung und die Übergabe einer neuen Drogenmenge jeweils als Teilakte des Handeltreibens zusammentreffen (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, NStZ 2014, 162 f.; Beschlüsse vom 23. Juni 1993 - 2 StR 47/93, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97 mwN; vom 15. Juli 2014 - 5 StR 169/14, und vom 13. Januar 2016 - 4 StR 322/15, NStZ 2016, 420 mwN).

    Damit hat es das Fehlen eines Strafmilderungsgrundes, den ein Nichterreichen des Drogenmarktes darstellt, rechtsfehlerhaft strafschärfend gewertet (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 1993 - 2 StR 47/93, aaO; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG 8. Aufl., Vorbemerkung zu §§ 29 ff. BtMG Rn. 113).

  • BGH, 26.09.2019 - 4 StR 133/19

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (keine strafschärfende Berücksichtigung des

    Dass gehandelte Drogen zum großen Teil oder vollständig in den Verkehr geraten, gehört jedoch zu den regelmäßigen Umständen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, und das Fehlen eines besonderen Strafmilderungsgrundes - wie das Nichterreichen des Drogenmarkts - darf nicht strafschärfend berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 1993 - 2 StR 47/93, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; Oglakcioglu in MüKo-StGB, 3. Aufl., § 29 BtMG Rn. 621; Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., vor §§ 29 ff. Rn. 113).
  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 294/02

    Erweiterter Verfall (Vorrang des Verfalls / Verfalls von Wertersatz;

    Da auch die erforderlichen Zahlungsvorgänge Bestandteil des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sind (vgl. u.a. BGHSt 43, 158, 161 m.w.N.), besteht die Möglichkeit, daß beide Rauschgiftgeschäfte durch die Zahlung des (Rest-)Kaufpreises in einem Handlungsteil zusammentreffen und deshalb im Sinne von § 52 StGB tateinheitlich verwirklicht wurden (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; BtMG § 29 Strafzumessung 29).
  • BGH, 22.01.2010 - 2 StR 563/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tateinheit bei Bezahlung der

    Damit treffen diese beiden Rauschgiftkäufe in einem Handlungsteil zusammen, denn auch die Zahlungsvorgänge sind tatbestandliche Handlungsteile des einheitlichen Handeltreibens mit der konkret betroffenen Betäubungsmittelmenge (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; § 29 Strafzumessung 29; Senatsbeschlüsse vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 294/02 -, vom 11. August 2004 - 2 StR 184/04 -, vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 376/07 - und vom 9. Januar 2008 - 2 StR 527/07 -).
  • BGH, 27.06.2008 - 3 StR 212/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit; Zusammentreffen in

    Dagegen ist es für das Konkurrenzverhältnis der Taten ohne Belang, dass die Geschäfte etwa einen Monat auseinander lagen und der Angeklagte die erste Lieferung nur deswegen nicht unmittelbar nach Übergabe der Betäubungsmittel bezahlt, weil er zu diesem Zeitpunkt kein Geld hatte (vgl. BGH, Beschl. vom 9. Januar 2008 - 2 StR 527/07; Beschl. vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 376/07; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5; BtMG § 29 Strafzumessung 29).
  • BGH, 22.05.2018 - 4 StR 100/18

    Begründetheit einer Revision bzgl. der Strafzumessung bei Annahme

  • BGH, 22.08.2012 - 2 StR 530/11

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Tatmehrheit); Beihilfe zum unerlaubten

  • BGH, 11.02.2015 - 2 StR 349/14

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit bei mehreren

  • BGH, 17.10.2007 - 2 StR 376/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit; Zusammentreffen in

  • BGH, 11.08.2004 - 2 StR 184/04

    Tateinheit (Teilidentität der Handlungen); Verfall von Wertersatz (Bruttoprinzip;

  • BGH, 17.06.2003 - 2 StR 94/03

    Verfahrensvoraussetzung der Anklage (Tateinheit; prozessuale Tat;

  • BGH, 13.04.1999 - 4 StR 42/99

    Unerlaubtes Handeltreiben; Tatmehrheit bei Zahlung eines (Rest-) Kaufpreises

  • BGH, 21.02.2001 - 2 StR 16/01

    Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Verdrängung des Besitzes);

  • BGH, 20.06.2018 - 5 StR 225/18

    Straferschwerende Berücksichtigung des Fehlens eines Strafmilderungsgrundes

  • BGH, 31.07.2013 - 4 StR 253/13

    Vorliegen tateinheitlicher Verknüpfung zweier Taten durch Entgegennahme von Geld

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