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   BGH, 24.02.1988 - 2 StR 57/88   

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https://dejure.org/1988,2263
BGH, 24.02.1988 - 2 StR 57/88 (https://dejure.org/1988,2263)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1988 - 2 StR 57/88 (https://dejure.org/1988,2263)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1988 - 2 StR 57/88 (https://dejure.org/1988,2263)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Absehen von der Bejahung eines besonders schweren Falls trotz Verwirklichung des Regelbeispiels der nicht geringen Menge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 4
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.08.1987 - 2 StR 380/87

    Annahme eines besonders schweren Falles bei sexuellem Missbrauch von Kindern -

    Auszug aus BGH, 24.02.1988 - 2 StR 57/88
    Die Strafkammer hätte sich insoweit - anders als im Falle des Handeltreibens - mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob nicht trotz Verwirklichung des Regelbeispiels der nicht geringen Menge (§ 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG) von der Bejahung eines besonders schweren Falles abzusehen sei; denn hier sprach eine Reihe von gewichtigen Strafmilderungsgründen zugunsten des Angeklagten, angesichts derer der Hinweis auf das Vorliegen des Regelbeispiels nicht ausreichte (BGH, Urteil vom 19. Juni 1987 - 2 StR 159/87, Beschluß vom 14. August 1987 - 2 StR 380/87; vgl. auch BGH NStZ 1987, 222; Körner, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 625 m.w.N.).
  • BGH, 13.01.1987 - 1 StR 654/86

    Annahme eines besonders schweren Falls bei Verwirklichung eines Regelbeispiels

    Auszug aus BGH, 24.02.1988 - 2 StR 57/88
    Die Strafkammer hätte sich insoweit - anders als im Falle des Handeltreibens - mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob nicht trotz Verwirklichung des Regelbeispiels der nicht geringen Menge (§ 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG) von der Bejahung eines besonders schweren Falles abzusehen sei; denn hier sprach eine Reihe von gewichtigen Strafmilderungsgründen zugunsten des Angeklagten, angesichts derer der Hinweis auf das Vorliegen des Regelbeispiels nicht ausreichte (BGH, Urteil vom 19. Juni 1987 - 2 StR 159/87, Beschluß vom 14. August 1987 - 2 StR 380/87; vgl. auch BGH NStZ 1987, 222; Körner, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 625 m.w.N.).
  • BGH, 19.06.1987 - 2 StR 159/87

    Bestimmung eines besonders schweren Falles des Handeltreibens mit

    Auszug aus BGH, 24.02.1988 - 2 StR 57/88
    Die Strafkammer hätte sich insoweit - anders als im Falle des Handeltreibens - mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob nicht trotz Verwirklichung des Regelbeispiels der nicht geringen Menge (§ 29 Abs. 3 Nr. 4 BtMG) von der Bejahung eines besonders schweren Falles abzusehen sei; denn hier sprach eine Reihe von gewichtigen Strafmilderungsgründen zugunsten des Angeklagten, angesichts derer der Hinweis auf das Vorliegen des Regelbeispiels nicht ausreichte (BGH, Urteil vom 19. Juni 1987 - 2 StR 159/87, Beschluß vom 14. August 1987 - 2 StR 380/87; vgl. auch BGH NStZ 1987, 222; Körner, BtMG 2. Aufl. § 29 Rdn. 625 m.w.N.).
  • BGH, 09.05.2001 - 3 StR 36/01

    Besonders schwerer Fall des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Diese Umstände müssen jedoch jeweils für sich oder in ihrer Gesamtheit so gewichtig sein, daß sie bei der Gesamtabwägung aller Faktoren die Indizwirkung des Regelbeispiels entkräften und die Anwendung des Strafrahmens des besonders schweren Falles unangemessen erscheinen lassen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 4 und 5).
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 133/00

    Strafmilderung bei Betäubungsmitteldelikten (speziell Merkmal des

    Es müssen in dem Tun oder in der Person des Täters Umstände vorliegen, die das Unrecht seiner Tat oder seiner Schuld deutlich vom Regelfall abheben, so daß die Anwendung des erschwerten Strafrahmens unangemessen erscheint (BGHSt 20, 121, 125; BGH NStZ 1982, 425; BGH NJW 1987, 2450; BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 4 und 5 sowie StGB § 176 Abs. 3 Strafrahmenwahl 5 bis 7).
  • BGH, 02.12.1992 - 5 StR 592/92

    Verurteilung wegen Erwerbs und Besitzes von Heroin - Definition des Besitzes im

    Das Vorliegen eines Regelbeispiels führt aber nicht notwendig zur Annahme eines besonders schweren Falles im Sinne des § 29 Abs. 3 BtMG (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 4, 5; Senat, Urteil vom 11. August 1992 - 5 StR 283/92).
  • BGH, 20.09.1995 - 2 StR 475/95

    Bewertung des Besitzes einer nicht geringen Menge an Betäubungsmitteln als

    Dieser Prüfung hätte es hier bedurft (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 4 und 7).
  • BGH, 11.08.1992 - 5 StR 283/92

    Konkurrenz von unerlaubtem Erwerb und unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln

    Die Ausführungen des angefochtenen Urteils (UA S. 9) lassen indes besorgen, daß sich der Tatrichter nicht dessen bewußt war, daß das Vorliegen eines Regelbeispiels nicht notwendig zur Annahme eines besonders schweren Falles im Sinne des § 29 Abs. 3 BtMG führt (BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 4, 5).
  • BGH, 02.05.1989 - 2 StR 149/89

    Anforderungen an Erläuterungen des Tatrichters in einem Jugendstrafurteil zum

    "Die Jugendkammer", die wegen der Schwere der Schuld Jugendstrafe verhängt hat, "hebt hauptsächlich auf den - von ihr zutreffend (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Strafrahmenwahl 4) gering bewerteten - äußeren Unrechtsgehalt der Tat ab, ohne darauf einzugehen, inwieweit sich dieser nach der charakterlichen Haltung und Persönlichkeitsentwicklung des Angeklagten in vorwerfbarer Schuld niedergeschlagen hat.
  • KG, 30.01.2001 - 1 Ss 13/01
    Dies gilt insbesondere, wenn - wie hier - im Hinblick auf die verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten der Strafrahmen gemäß §§ 21, 49 Abs. 1 StGB gemildert worden ist (vgl. BGH bei Schoreit NStZ 1993, 377 IX 1.; StV 1985, 147 BGHR § 29 Abs. 3 BtMG Strafrahmenwahl 4 und 7; Senat, Beschluß vom 24. Januar 1996 - (4) 1 Ss 171/95 (1/96) - m.w.N.; Gribbohm in LK § 46 Rdn. 248, 251).
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