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   BGH, 13.12.1994 - 1 StR 720/94   

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BGH, 13.12.1994 - 1 StR 720/94 (https://dejure.org/1994,954)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1994 - 1 StR 720/94 (https://dejure.org/1994,954)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1994 - 1 StR 720/94 (https://dejure.org/1994,954)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Voraussetzungen für das Vorliegen einer tateinheitlichen Begehung - Anforderungen an den Grundsatz "in dubio pro reo"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 739
  • MDR 1995, 402
  • BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1
  • NStZ 1995, 193
  • StV 1995, 256
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 1 StR 720/94
    Das landgerichtliche Urteil weist nur insoweit einen Mangel auf, als die Strafkammer nicht geprüft hat, ob das als vier Einzeltaten abgeurteilte Handeltreiben des Angeklagten eine einheitliche Tat bildet, weil es dieselbe Rauschgiftmenge betraf (vgl. BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27; BGH Großer Senat für Strafsachen NStZ 1994, 383, 387).
  • BGH, 16.08.1991 - 3 StR 254/91

    Handeltreiben - Betäubungsmittel - Erwerb - Entgeltliche Besitzübertragung -

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 1 StR 720/94
    Das landgerichtliche Urteil weist nur insoweit einen Mangel auf, als die Strafkammer nicht geprüft hat, ob das als vier Einzeltaten abgeurteilte Handeltreiben des Angeklagten eine einheitliche Tat bildet, weil es dieselbe Rauschgiftmenge betraf (vgl. BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27; BGH Großer Senat für Strafsachen NStZ 1994, 383, 387).
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 13.12.1994 - 1 StR 720/94
    Das landgerichtliche Urteil weist nur insoweit einen Mangel auf, als die Strafkammer nicht geprüft hat, ob das als vier Einzeltaten abgeurteilte Handeltreiben des Angeklagten eine einheitliche Tat bildet, weil es dieselbe Rauschgiftmenge betraf (vgl. BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27; BGH Großer Senat für Strafsachen NStZ 1994, 383, 387).
  • BGH, 17.10.2019 - 3 StR 536/18

    Aneignungsabsicht beim Raub (Einverleiben in das Vermögen; Substanzwert;

    Soweit sie dieselbe Rauschgiftmenge betreffen, sind mehrere Akte des Betäubungsmittelumsatzes zu einer einheitlichen Tat des Handeltreibens verbunden (BGH, Urteile vom 13. Dezember 1994 - 1 StR 720/94, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1; vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4).
  • BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In

    Soweit der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 StR 720/94 = NJW 1995, 739 die Auffassung vertreten hat, "Probekäufe", die "der Vorbereitung eines viel größeren Geschäfts" dienten, beträfen schon deshalb "dieselbe Rauschgiftmenge" und bildeten daher mit dem weiteren Geschäft eine einheitliche Tat, bezog sich dies auf einen Fall, in dem auch Gegenstand des Geschäfts eine bestimmte Menge Rauschgift war; so lag es hier aber nicht.

    Aus dem erwähnten Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 StR 720/94 - (NJW 1995, 739) ergibt sich nichts anderes.

  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 586/96

    Vorliegen von Tateinheit bei mehreren Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit

    Mehrere Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bilden nur dann eine einheitliche Tat, wenn sie dieselbe Rauschgiftmenge ("ein und denselben Güterumsatz") betreffen (st.Rspr., vgl. BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 I Nr. 1 Handeltreiben 45; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1, 4).

    Soweit der Bundesgerichtshof die Annahme von Tatmehrheit beanstandet und dabei zur Begründung ausgeführt hat, es könne der Verkauf der Kleinmengen aus dem Vorrat "nicht ausgeschlossen werden", lagen Sachverhalte zugrunde, bei denen hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für diese Fallgestaltung vorgelegen hatten (vgl. BGH StV 1994, 658; BGHR BtMG § 29 III Nr. 1 Konkurrenzen 1; BGH, Beschluß vom 20. Juni 1996 - 4 StR 262/96) bzw. bei denen die Bewertungseinheit nahelag (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 3), oder es handelte sich um nicht die Entscheidung tragende Erwägungen (vgl. BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1).

  • BGH, 16.06.2009 - 3 StR 6/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (einheitliche Rauschgiftmenge;

    Nach ständiger Rechtsprechung bilden mehrere Akte des Betäubungsmittelumsatzes eine einheitliche Tat des Handeltreibens, wenn sie dieselbe Rauschgiftmenge betreffen (BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1, 4 m. w. N.).
  • BGH, 30.05.2013 - 5 StR 239/13

    Lückenhafte Beweiswürdigung in Aussage-gegen-Aussage-Konstellation (fehlende

    Angesichts dessen weist der Senat darauf hin, dass mehrere Fälle des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln eine einheitliche Tat bilden, sofern sie dieselbe Rauschgiftmenge betreffen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 StR 720/94, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1).
  • BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95

    Verschiedene Fallgestaltungen - Bewertungseinheit - Unerlaubtes Handeln mit

    Die einzelnen Verkaufs- oder Abgabeakte, auch wenn sie auf verschiedenen Entschlüssen beruhen, werden durch den Erwerb der hierzu bestimmten Gesamtmenge zu einer Bewertungseinheit verbunden, weil sie im Rahmen desselben Güterumsatzes (nämlich der Gesamtmenge) erfolgen (BGH NStZ 1995, 37 [BGH 28.09.1994 - 3 StR 261/94]; 1995, 193).
  • BGH, 28.09.1995 - 4 StR 68/95

    DerBundesgerichtshof bestätigt Schuldsprüche wegen Verstoßes gegen das

    Soweit die Rechtsprechung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln eine Bewertungseinheit annimmt (vgl. BGHSt 30, 28; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1, 2), beruht dies auf dem weiten Begriff des Handeltreibens.
  • BGH, 11.07.1995 - 1 StR 189/95

    Betäubungsmittel - Betäubungsmittelhandel - Rauschgift - Rauschgifthandel -

    Erfaßt das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Rahmen ein- und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgende Handlungen, wie Erwerb, Einfuhr, Veräußerung und Ablieferung des Gewinns, so werden die Einzelakte im Wege der Bewertungseinheit zu einer Tat verbunden (BGHSt 30, 29, 31 [BGH 07.01.1981 - 2 StR 618/80]; 40, 138, 164; Senatsurteil vom 13. Dezember 1994 - 1 StR 720/94).
  • BGH, 09.05.2001 - 3 StR 36/01

    Besonders schwerer Fall des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Da die im Rahmen ein und desselben Güterumsatzes aufeinanderfolgenden Teilakte, hier der Erwerb und die Veräußerung von 50 bzw. 30 Gramm Haschisch, eine einzige Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Bewertungseinheit) bilden (st. Rspr.: BGHSt 30, 28, 31; 31, 163, 165; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 1 ff.), ist eine Änderung des Schuldspruchs dahin geboten, daß die Angeklagten des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Erwerb in 51 Fällen schuldig sind.
  • BGH, 04.06.1996 - 1 StR 235/96

    Bandenmäßige Begehung - Zu einer einzigen Tat verbunden - Aus neuem Entschluß -

    Diese Wertung trifft auf der Grundlage der vom Landgericht getroffenen Feststellungen zu; denn eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ist immer dort anzunehmen, wo ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGHSt 30, 28, 31; BGH NStZ 1995, 37, 38 [BGH 28.09.1994 - 3 StR 261/94]; 1995, 193; 1996, 93, 94; BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4).
  • BGH, 20.03.2001 - 1 StR 12/01

    Verfallanordnung; Bruttoprinzip; Darstellungsmängel (unbillige Härte im Sinne des

  • BGH, 16.11.2000 - 3 StR 457/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Zusammenfassung mehrerer

  • BGH, 27.06.2001 - 2 StR 225/01

    Bewertungseinheit (Tateinheit)

  • BGH, 15.03.2000 - 2 StR 614/99

    Bewertungseinheit bei Straftaten nach dem BtMG

  • BGH, 30.03.2011 - 5 StR 39/11

    Revisionserstreckung auf einen Mitangeklagten (Widerspruchserfordernis);

  • BGH, 04.10.2018 - 3 StR 155/18

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (tatbestandliche Bewertungseinheit bei auf

  • BGH, 11.11.1998 - 5 StR 207/98

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ; Rechtsprechung des BGH bei der

  • BGH, 10.10.1995 - 5 StR 469/95

    Definition der einheitlichen Tat beim unerlaubten Handeltreiben mit

  • BGH, 01.09.1997 - 5 StR 284/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

  • BGH, 11.04.1995 - 1 StR 736/94

    Ergänzung eines Urteils nach Einlegung der Revision

  • OLG Koblenz, 11.11.2004 - 1 Ss 287/04

    Betäubungsmittelstrafrecht: Wirksamkeit der Rechtsmittelbeschränkung auf den

  • BGH, 31.05.1995 - 2 StR 125/95

    Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz - Bandenmäßiges Handeltreiben mit

  • BayObLG, 16.06.1998 - 4St RR 68/98

    Unwirksamkeit einer auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung

  • BayObLG, 14.06.1995 - 4St RR 113/95

    Betäubungsmittelstrafrecht: Prüfungsreihenfolge bei minder schwerem Fall

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