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   BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94   

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https://dejure.org/1995,281
BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94 (https://dejure.org/1995,281)
BGH, Entscheidung vom 23.03.1995 - 4 StR 746/94 (https://dejure.org/1995,281)
BGH, Entscheidung vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94 (https://dejure.org/1995,281)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rauschgifthandel - Mehrere Fälle - Unvollständige Sachverhaltsaufklärung - In dubio pro reo - Tateinheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a; StGB § 52; StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2300
  • MDR 1995, 836
  • BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4
  • StV 1995, 417
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 13.12.1994 - 1 StR 720/94

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94
    Soweit der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 StR 720/94 = NJW 1995, 739 die Auffassung vertreten hat, "Probekäufe", die "der Vorbereitung eines viel größeren Geschäfts" dienten, beträfen schon deshalb "dieselbe Rauschgiftmenge" und bildeten daher mit dem weiteren Geschäft eine einheitliche Tat, bezog sich dies auf einen Fall, in dem auch Gegenstand des Geschäfts eine bestimmte Menge Rauschgift war; so lag es hier aber nicht.

    Aus dem erwähnten Urteil vom 13. Dezember 1994 - 1 StR 720/94 - (NJW 1995, 739) ergibt sich nichts anderes.

  • BGH, 12.02.1991 - 5 StR 36/91

    Ausschluss von einer Bestrafung wegen Hehlerei bei täterschaftlicher Mitwirkung

    Auszug aus BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94
    Nur wenn Umstände bekannt geworden sind, nach denen die mehreren natürlichen Handlungen zu einer Tat im Rechtssinne zusammengefaßt werden könnten, gebietet der Zweifelsgrundsatz die Annahme von Tateinheit statt Tatmehrheit (BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 1 bis 5).
  • BGH, 15.01.1992 - 2 StR 267/91

    Handeltreiben - Vollendung des Handeltreibens - Lieferung - Vereinbarung der

    Auszug aus BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94
    Auch eine Zusammenrechnung mehrerer Teilmengen zu einer Gesamtmenge, die erst ihrerseits die Grenze der nicht geringen Menge erreicht oder überschreitet, kommt nicht in Betracht, wenn sie auf der bloßen Annahme einer die Gesamtmenge betreffenden Liefervereinbarung beruht, die in bezug auf die Gesamtmenge die Voraussetzungen vollendeten Handeltreibens erfüllt (vgl. dazu oben 2.b); BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 19, 31, 32).
  • BGH, 15.04.1987 - 3 StR 138/87

    Entbehrlichkeit einer förmlichen Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht bei

    Auszug aus BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94
    Nur wenn Umstände bekannt geworden sind, nach denen die mehreren natürlichen Handlungen zu einer Tat im Rechtssinne zusammengefaßt werden könnten, gebietet der Zweifelsgrundsatz die Annahme von Tateinheit statt Tatmehrheit (BGHR StGB § 52 Abs. 1 in dubio pro reo 1 bis 5).
  • BGH, 28.04.1994 - 4 StR 196/94

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Mehrere Verkäufe einer Gesamtmenge -

    Auszug aus BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (BGHSt 30, 28, 31; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 27; BGH StV 1994, 658).
  • BGH, 12.07.1994 - 5 StR 374/94

    Fortgesetzte Handlung - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94
    Der Senat braucht deshalb nicht zu entscheiden, ob auch in einem solchen Fall mehrere Akte des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit zusammengefaßt werden können, wie der 5. Strafsenat in einem Beschluß vom 12. Juli 1994 (NStZ 1994, 547, 548) eher beiläufig bemerkt hat (vgl. andererseits BGH, Urteil vom 28. September 1994 - 3 StR 261/94 - = NStZ 1995, 37, 38).
  • BGH, 25.10.1989 - 3 StR 313/89

    Anforderungen an den Begriff des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94
    Auch eine Zusammenrechnung mehrerer Teilmengen zu einer Gesamtmenge, die erst ihrerseits die Grenze der nicht geringen Menge erreicht oder überschreitet, kommt nicht in Betracht, wenn sie auf der bloßen Annahme einer die Gesamtmenge betreffenden Liefervereinbarung beruht, die in bezug auf die Gesamtmenge die Voraussetzungen vollendeten Handeltreibens erfüllt (vgl. dazu oben 2.b); BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 19, 31, 32).
  • BGH, 28.09.1994 - 3 StR 261/94

    Restvorrat - Natürliche Handlungseinheit - Einheitliches Tatgeschehen -

    Auszug aus BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94
    Der Senat braucht deshalb nicht zu entscheiden, ob auch in einem solchen Fall mehrere Akte des Handeltreibens zu einer Bewertungseinheit zusammengefaßt werden können, wie der 5. Strafsenat in einem Beschluß vom 12. Juli 1994 (NStZ 1994, 547, 548) eher beiläufig bemerkt hat (vgl. andererseits BGH, Urteil vom 28. September 1994 - 3 StR 261/94 - = NStZ 1995, 37, 38).
  • BGH, 13.07.1994 - 5 StR 358/94

    Betäubungsmittel - Gesamtmenge - Teilmengenlieferung

    Auszug aus BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94
    Allerdings kann auch die Absprache über eine sukzessive Lieferung von Teilmengen die aufeinanderfolgenden Teilakte der Veräußerung zu einer Tat zusammenfassen; dies gilt jedoch nur für den Fall der Absprache, eine konkret bestimmte Gesamtmenge in bestimmten Teilmengen zu liefern (BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 1994 - 5 StR 358/94 - und vom 20. Dezember 1994 - 5 StR 696/94).
  • BGH, 05.08.1993 - 4 StR 410/93

    Zulässigkeit der Verwertung einer Zeugenaussage dass bei dem Angeklagten Heroin

    Auszug aus BGH, 23.03.1995 - 4 StR 746/94
    Auch entspricht es wegen der Gefahr des vollen Entdeckungsrisikos nicht ohne weiteres den üblichen Gepflogenheiten im Rauschgifthandel, daß der Zwischenhändler größere Mengen als nötig verwahrt (vgl. BGHR BtMG § 29 Beweiswürdigung 13; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 366).
  • BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93

    Handeltreiben - Betäubungsmittelgesetz - Fortgesetzte Handlung - Strafzumessung

  • BGH, 14.05.1974 - 1 StR 366/73

    Hinweis auf Aussagefreiheit in der Hauptverhandlung

  • BGH, 16.08.1991 - 3 StR 254/91

    Handeltreiben - Betäubungsmittel - Erwerb - Entgeltliche Besitzübertragung -

  • BGH, 27.02.1992 - 1 StR 71/92

    Fortsetzungszusammenhang - Fortsetzungstat - Lieferung von Betäubungsmitteln -

  • BGH, 08.09.1989 - 2 StR 392/89

    Voraussetzungen eines minder schweren Falls des Totschlags - Berücksichtigung

  • BGH, 06.03.1992 - 2 StR 69/92

    Abänderung eines Schuldspruchs durch Sachrüge - Anforderungen an einen

  • BGH, 20.12.1994 - 5 StR 696/94

    Urteil - Urteilsgründe - Betäubungsmittel - Veräußerung von Betäubungsmitteln -

  • BGH, 07.01.1981 - 2 StR 618/80

    Betäubungsmittel - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Güterumsatz - Teilakte

  • BGH, 12.12.2001 - 3 StR 303/01

    Verurteilung im Mordfall ohne Leiche aufgehoben

    Sollte auch der neue Tatrichter die Täterschaft des Angeklagten für erwiesen erachten, ohne nähere Feststellungen zum Kerngeschehen der Tötung, treffen zu können, wird er zu beachten haben, daß es der Zweifelssatz nicht erfordert, zugunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte liefert (vgl. BGH NJW 1995, 2300; NStZ 1997, 344).
  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

    Auch im übrigen gebietet es der Zweifelssatz nicht, zugunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen das Beweisergebnis keine konkreten tatsächlichen Anhaltspunkte erbracht hat (vgl. BGH NJW 1995, 2300; Urteil vom 12. Dezember 2001 - 3 StR 303/01 m. w. N.).
  • BGH, 21.04.2016 - 1 StR 629/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Es ist aber weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten des Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine konkreten Anhaltspunkte erbracht sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2010 - 1 StR 454/09, wistra 2010, 310, 312 mwN; Beschluss vom 23. August 2011 - 1 StR 153/11, Rn. 24, in BGHSt 57, 1 nicht abgedruckt; Urteil vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4).

    Wenn sich in der Hauptverhandlung keine Anhaltspunkte dafür ergeben haben, dass an sich selbständige Betäubungsmittelgeschäfte dieselbe Betäubungsmittelmenge betreffen, stellt es daher auch keinen Rechtsfehler dar, wenn das Tatgericht im Urteil die Frage einer Tat im Rechtssinne nicht erörtert (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine einheitliche Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln dann anzunehmen, wenn ein und derselbe Güterumsatz Gegenstand der strafrechtlichen Bewertung ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4).

    Bei der Absprache über eine sukzessive Lieferung von Teilmengen sind die aufeinanderfolgenden Teilakte jedoch nur dann zu einer Tat zusammenzufassen, wenn vereinbart wurde, eine konkret bestimmte Gesamtmenge in Teilmengen zu liefern (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4; Weber, BtMG, 4. Aufl., Vor §§ 29 ff., Rn. 578).

    Wenn sich - wie hier - in der Hauptverhandlung keine Anhaltspunkte dafür ergeben haben, dass an sich selbständige Rauschgiftgeschäfte dieselbe Rauschgiftmenge betreffen, stellt es keinen Rechtsfehler dar, wenn das Tatgericht die Frage einer Tat im Rechtssinne nicht erörtert (BGH, Urteil vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 4).

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