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   BGH, 14.12.1988 - 4 StR 565/88   

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https://dejure.org/1988,1554
BGH, 14.12.1988 - 4 StR 565/88 (https://dejure.org/1988,1554)
BGH, Entscheidung vom 14.12.1988 - 4 StR 565/88 (https://dejure.org/1988,1554)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1988 - 4 StR 565/88 (https://dejure.org/1988,1554)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Abgrenzung zwischen Mittäterschaft und Beihilfe bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 10
  • StV 1989, 481
  • StV 1990, 264
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 14.12.1988 - 4 StR 565/88
    Voraussetzung ist aber - wie bei jeder Mittäterschaft -, daß er nicht nur fremdes Tun fördern will, sondern daß sein Tatbeitrag einen Teil der Tätigkeit aller und dementsprechend die Handlungen der anderen eine Ergänzung seines Tatbeitrages darstellen sollen (vgl. BGH NStZ 1984, 413 m. w. Nachw.).
  • BGH, 12.01.1988 - 1 StR 614/87

    Mittäterschaft an der Einfuhr von Haschisch wegen Beteiligung an der Finanzierung

    Auszug aus BGH, 14.12.1988 - 4 StR 565/88
    Dies erfordert auch bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln die Beteiligung des Mittäters an der Tatherrschaft oder wenigstens dessen Willen zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch von seinem Willen abhängen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 8 m. w. Nachw.).
  • BGH, 16.02.2012 - 3 StR 470/11

    Einziehung (Nebenstrafe); Strafzumessung (Einziehung; bestimmender Gesichtspunkt)

    Voraussetzung dafür ist nach den auch hier geltenden Grundsätzen des allgemeinen Strafrechts aber ein die Tatbegehung objektiv fördernder Beitrag, der sich als ein Teil der Tätigkeit aller darstellt und der die Handlungen der anderen als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheinen lässt (BGH, Beschlüsse vom 1. September 2004 - 2 StR 353/04, NStZ 2005, 229; vom 14. Dezember 1988 - 4 StR 565/88, StV 1990, 264).
  • BGH, 27.05.2014 - 3 StR 137/14

    Voraussetzungen der mittäterschaftlichen Begehung einer Einfuhr von

    Voraussetzung dafür ist nach den auch hier geltenden Grundsätzen des allgemeinen Strafrechts aber ein die Tatbegehung objektiv fördernder Beitrag, der sich als ein Teil der Tätigkeit aller darstellt und der die Handlungen der anderen als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheinen lässt (BGH, Beschlüsse vom 1. September 2004 - 2 StR 353/04, NStZ 2005, 229; vom 14. Dezember 1988 - 4 StR 565/88, StV 1990, 264).
  • BGH, 08.11.1989 - 3 StR 377/89

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Wesentliche Anhaltspunkte für eine Mittäterschaft sind der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft (BGH MDR 1985, 158 ; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 8, 10 und 11).
  • BGH, 18.04.2001 - 3 StR 69/01

    Übertragung der Rechtsprechung des Großen Senats für Strafsachen bezüglich des

    Maßgebend für die Wertung, ob ein Beteiligter lediglich fremdes Tun fördert oder eine Tat gemeinschaftlich mit einem anderen als eine auch für ihn eigene begeht, muß in jedem Falle eine Gesamtbetrachtung sein, die den Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, den Umfang der Tatbeteiligung und die Frage der Teilhabe an der Tatherrschaft oder doch des Willens dazu einbezieht (st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 28, 346, 348 f.; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 7, 10, 17, 19, 21, 31, 33 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.10.1990 - 4 StR 414/90

    Betäubungsmittel - Bewertung eines Tatbeitrags - Unerlaubte Einfuhr - Mithilfe -

    Denn der Tatbestand der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln verlangt kein eigenhändiges Verbringen des Rauschgifts in die Bundesrepublik; Mittäter kann deshalb auch derjenige sein, der Betäubungsmittel von anderen Personen über die Grenze transportieren läßt (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 10, 11, 14 u.a.).
  • BGH, 30.03.1994 - 3 StR 726/93

    Unerlaubte Einfuhr - Handeltreiben - Betäubungsmittel - Anwesenheit - Erhöhte

    Maßgebend für die Wertung, ob ein Beteiligter lediglich fremdes Tun fördert oder eine Tat gemeinschaftlich mit einem anderen als eine auch für ihn eigene begeht, muß in jedem Falle eine Gesamtbetrachtung sein, die den Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, den Umfang der Tatbeteiligung und die Frage der Teilhabe an der Tatherrschaft oder doch des Willens dazu einbezieht (st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 28, 346, 348 f. [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78]; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 7, 10, 17, 19, 21, 31 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.10.1992 - 1 StR 517/92

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Schon einzelne Handlungen wie Anwerben oder Betreuen des Kuriers oder seine Ausstattung mit Geld oder Fahrzeug können die Voraussetzungen der Mittäterschaft erfüllen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 10, 11, 14 u.a.; BGH, Urteil vom 22. Juli 1992 - 3 StR 35/92 - zum Abdruck in BGHSt vorgesehen; Körner, BtMG 3. Aufl. § 29 Rdn. 423).
  • BGH, 31.03.1992 - 4 StR 112/92

    Rauschgiftgeschäft - Drogen - Betäubungsmittel - Unerlaubte Einfuhr von

    Allein hieraus ergibt sich indes nicht, daß der Angeklagte hinsichtlich der Einfuhrhandlung an der Tatherrschaft Anteil hatte oder auch nur den Willen zur Tatherrschaft gehabt hat (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 10).
  • BGH, 28.07.1993 - 2 StR 359/93

    Tatbeitrag - Beihilfe - Tatherrschaft - Drogen - Steuerung - Einwirkung -

    Wesentliche Anhaltspunkte für eine Mittäterschaft bilden auch bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln der Grad des eigenen Interesses auf Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder jedenfalls der Wille zur Tatherrschaft (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - Einfuhr 3, 4, 6, 8, 9, 10, 11, 17, 19, 21, 24).
  • BGH, 22.03.1991 - 3 StR 34/91

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Grenze - Tabeitrag - Täterschaft - Teilnahme -

    Das ist in wertender Betrachtung zu beurteilen unter Berücksichtigung des Grades des eigenen Interesses am Erfolg, des Umfanges der Tatbeteiligung und der Tatherrschaft oder doch wenigstens des Willens zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausführung der Tat maßgeblich auch vom Willen des Beteiligten abhängen (vgl. BGH NStZ 1984, 413; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 4, 7, 10).
  • BGH, 21.08.2018 - 3 StR 655/17

    Voraussetzungen der täterschaftlichen Einfuhr von Betäubungsmitteln

  • BGH, 03.10.1989 - 1 StR 441/89

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

  • BGH, 27.08.1992 - 1 StR 555/92

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Erforderlichkeit eines eigenhändigen Verbringens

  • BayObLG, 31.05.2000 - 4St RR 68/00

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln - Grenzen der freien

  • BGH, 18.09.1997 - 5 StR 389/97

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Unerlaubtes

  • BGH, 03.08.1990 - 2 StR 281/90

    Betäubungsmittel - Eigenhändiges Einführen - Mittäterschaft - Einfluß des

  • BayObLG, 25.02.2003 - 4St RR 16/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Unerlaubte Einfuhr in Mittäterschaft

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