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   BGH, 22.03.1991 - 3 StR 34/91   

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https://dejure.org/1991,2391
BGH, 22.03.1991 - 3 StR 34/91 (https://dejure.org/1991,2391)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1991 - 3 StR 34/91 (https://dejure.org/1991,2391)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1991 - 3 StR 34/91 (https://dejure.org/1991,2391)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Grenze - Tabeitrag - Täterschaft - Teilnahme - Beihilfe - Wille des Beteiligten - Interesse am Taterfolg - Tatherrschaftswille - Förderung der fremden Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 21
  • NStZ 1992, 322
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.09.1987 - 3 StR 396/87

    Tatherrschaft bei der Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 22.03.1991 - 3 StR 34/91
    Das ist in wertender Betrachtung zu beurteilen unter Berücksichtigung des Grades des eigenen Interesses am Erfolg, des Umfanges der Tatbeteiligung und der Tatherrschaft oder doch wenigstens des Willens zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausführung der Tat maßgeblich auch vom Willen des Beteiligten abhängen (vgl. BGH NStZ 1984, 413; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 4, 7, 10).
  • BGH, 10.06.1987 - 3 StR 119/87

    Begriff der Einfuhr; Einfuhr in Mittäterschaft

    Auszug aus BGH, 22.03.1991 - 3 StR 34/91
    Das ist in wertender Betrachtung zu beurteilen unter Berücksichtigung des Grades des eigenen Interesses am Erfolg, des Umfanges der Tatbeteiligung und der Tatherrschaft oder doch wenigstens des Willens zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausführung der Tat maßgeblich auch vom Willen des Beteiligten abhängen (vgl. BGH NStZ 1984, 413; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 4, 7, 10).
  • BGH, 14.12.1988 - 4 StR 565/88

    Beihilfe zur versuchten unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 22.03.1991 - 3 StR 34/91
    Das ist in wertender Betrachtung zu beurteilen unter Berücksichtigung des Grades des eigenen Interesses am Erfolg, des Umfanges der Tatbeteiligung und der Tatherrschaft oder doch wenigstens des Willens zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausführung der Tat maßgeblich auch vom Willen des Beteiligten abhängen (vgl. BGH NStZ 1984, 413; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 4, 7, 10).
  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 22.03.1991 - 3 StR 34/91
    Das ist in wertender Betrachtung zu beurteilen unter Berücksichtigung des Grades des eigenen Interesses am Erfolg, des Umfanges der Tatbeteiligung und der Tatherrschaft oder doch wenigstens des Willens zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausführung der Tat maßgeblich auch vom Willen des Beteiligten abhängen (vgl. BGH NStZ 1984, 413; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 4, 7, 10).
  • BGH, 22.07.1992 - 3 StR 35/92

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei unerlaubter Einfuhr von

    Im Hinblick hierauf hat der Bundesgerichtshof die Bewertung von Chauffeurdiensten zur Förderung des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln als Beihilfe gebilligt, weil der Initiator der Transporte den Gehilfen stets begleitete, die Tatherrschaft und die "alleinige Regie" ausübte, die Fahrtroute genau festlegte und den Gehilfen "von dem Kernbereich der Haschischgeschäfte bewußt" fernhielt (BGH NStZ 1984, 413; vgl. auch BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 21).
  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 578/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft: Voraussetzungen bei

    Diese rechtfertigen lediglich eine Verurteilung des Angeklagten K. K. wegen Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (BGH, Beschlüsse vom 24. April 1997 - 4 StR 151/97; vom 22. April 1997 - 4 StR 133/97 und vom 22. März 1991 - 3 StR 34/91, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 21; Handeltreiben 25).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 133/97

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und

    Der Begleiter eines Betäubungsmittel über die Grenze in die Bundesrepublik Deutschland verbringenden Fahrzeugführers ist nicht ohne weiteres (Mit-)Täter der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln (vgl. BGH NStZ 1993, 233; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 21, 33).

    Täterschaft setzt hier - wie auch regelmäßig sonst - voraus, daß der Betreffende die Tat als eigene will (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 21).

  • BGH, 18.04.2001 - 3 StR 69/01

    Übertragung der Rechtsprechung des Großen Senats für Strafsachen bezüglich des

    Maßgebend für die Wertung, ob ein Beteiligter lediglich fremdes Tun fördert oder eine Tat gemeinschaftlich mit einem anderen als eine auch für ihn eigene begeht, muß in jedem Falle eine Gesamtbetrachtung sein, die den Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, den Umfang der Tatbeteiligung und die Frage der Teilhabe an der Tatherrschaft oder doch des Willens dazu einbezieht (st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 28, 346, 348 f.; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 7, 10, 17, 19, 21, 31, 33 jeweils m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.03.1994 - 3 StR 726/93

    Unerlaubte Einfuhr - Handeltreiben - Betäubungsmittel - Anwesenheit - Erhöhte

    Maßgebend für die Wertung, ob ein Beteiligter lediglich fremdes Tun fördert oder eine Tat gemeinschaftlich mit einem anderen als eine auch für ihn eigene begeht, muß in jedem Falle eine Gesamtbetrachtung sein, die den Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, den Umfang der Tatbeteiligung und die Frage der Teilhabe an der Tatherrschaft oder doch des Willens dazu einbezieht (st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 28, 346, 348 f. [BGH 13.03.1979 - 1 StR 739/78]; BGHR BtMG § 29 I 1 Einfuhr 4, 7, 10, 17, 19, 21, 31 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.04.2005 - 4 StR 13/05

    Täterschaftlich begangenes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

    Wesentliche Anhaltspunkte für diese Beurteilung können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Beteiligten abhängen (st. Rspr.; vgl. BGH NStZ 2000, 482; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 21).
  • BGH, 21.06.2017 - 2 StR 57/16

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft: erforderliche wertende

    Diese rechtfertigen gegebenenfalls eine Verurteilung der Angeklagten wegen (tateinheitlicher) Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (BGH, Beschlüsse vom 24. April 1997 - 4 StR 151/97, StV 1998, 598; vom 22. April 1997 - 4 StR 133/97, StV 1998, 597 und vom 22. März 1991 - 3 StR 34/91, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 21).
  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 300/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Mittäterschaft;

    Ob dies der Fall ist, muss in wertender Betrachtung unter Berücksichtigung des Grades des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, des Umfangs der Tatbeteiligung und der Tatherrschaft bzw. dem darauf gerichteten Willen beurteilt werden (BGH, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531; Beschluss vom 22. April 1997 - 4 StR 133/97, StV 1998, 597; Beschluss vom 22. März 1991 - 3 StR 34/91, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 21).
  • BGH, 28.07.1993 - 2 StR 359/93

    Tatbeitrag - Beihilfe - Tatherrschaft - Drogen - Steuerung - Einwirkung -

    Wesentliche Anhaltspunkte für eine Mittäterschaft bilden auch bei der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln der Grad des eigenen Interesses auf Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder jedenfalls der Wille zur Tatherrschaft (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 - Einfuhr 3, 4, 6, 8, 9, 10, 11, 17, 19, 21, 24).
  • BGH, 23.10.1997 - 4 StR 226/97
    Ob der Tatbeteiligte nicht nur fremdes Tun fördern, sondern die Tat (Einfuhr) als eigene will, ist in wertender Betrachtung zu beurteilen (vgl. BGHSt 28, 346, 348 f.; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 21; Senatsbeschluß vom 22. April 1997 - 4 StR 133/97), wobei die tatrichterliche Wertung zur Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe der Überprüfung durch das Revisionsgericht nur begrenzt zugänglich ist (BGH, Urteil vom 17. Juli 1997 - 1 StR 753/96).
  • BGH, 29.09.1992 - 1 StR 601/92

    Zurückverweisung einer Sache nach Aufhebung eines Urteils im Wege eines Revision

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