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   BGH, 23.08.1989 - 3 StR 120/89   

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https://dejure.org/1989,2774
BGH, 23.08.1989 - 3 StR 120/89 (https://dejure.org/1989,2774)
BGH, Entscheidung vom 23.08.1989 - 3 StR 120/89 (https://dejure.org/1989,2774)
BGH, Entscheidung vom 23. August 1989 - 3 StR 120/89 (https://dejure.org/1989,2774)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzung des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Strafschärfende Berücksichtigung der Art der Ausführung der Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 6
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Auszug aus BGH, 23.08.1989 - 3 StR 120/89
    Hierunter fällt jede eigennützige auf Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (BGHSt 25, 290; 28, 308; 29, 239; 30, 277, 278; 30, 359, 360), auch feste und realistische Transportzusagen.
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 23.08.1989 - 3 StR 120/89
    Hierunter fällt jede eigennützige auf Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (BGHSt 25, 290; 28, 308; 29, 239; 30, 277, 278; 30, 359, 360), auch feste und realistische Transportzusagen.
  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 663/78

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 23.08.1989 - 3 StR 120/89
    Hierunter fällt jede eigennützige auf Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (BGHSt 25, 290; 28, 308; 29, 239; 30, 277, 278; 30, 359, 360), auch feste und realistische Transportzusagen.
  • BGH, 04.12.1981 - 3 StR 408/81

    Verurteilung wegen Einfuhr von Cannabisharz in Tateinheit mit Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 23.08.1989 - 3 StR 120/89
    Hierunter fällt jede eigennützige auf Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (BGHSt 25, 290; 28, 308; 29, 239; 30, 277, 278; 30, 359, 360), auch feste und realistische Transportzusagen.
  • BGH, 20.01.1982 - 2 StR 593/81

    Anforderungen an Abgabe von Betäubungsmitteln nach dem Betäubungsmittelgesetz -

    Auszug aus BGH, 23.08.1989 - 3 StR 120/89
    Hierunter fällt jede eigennützige auf Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit (BGHSt 25, 290; 28, 308; 29, 239; 30, 277, 278; 30, 359, 360), auch feste und realistische Transportzusagen.
  • BGH, 04.10.1988 - 1 StR 483/88

    Voraussetzungen der Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 23.08.1989 - 3 StR 120/89
    Dafür, daß durch den Angeklagten E. als weiteren Aufklärungsgehilfen die Angaben des Angeklagten H. "erweitert" worden seien, also durch ihn ein "Aufklärungserfolg" (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 10) eingetreten sei, fehlt jeder Anhalt.
  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch;

    Schon das Anwerben eines Kuriers (BGH StV 1995, 641), die bloße Zusage einer Transportleistung (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 18) und das Überwachen eines Kuriers (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 54) werden regelmäßig als täterschaftliches Handeltreiben beurteilt.
  • BGH, 14.12.2001 - 3 StR 369/01

    Anfragebeschluss; Vorlagebeschluss; Mitsichführen einer Schusswaffe; bewaffneter

    Die anschließende Rückfahrt nach O., bei der die zur gewinnbringenden Weiterveräußerung bestimmten Betäubungsmittel in die Bundesrepublik eingeschmuggelt wurden, verwirklichte jedoch ebenfalls den Tatbestand des Handeltreibens, der jede eigennützige, auf Güterumsatz gerichtete Tätigkeit umfaßt (st.Rspr., vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 1, 3, 4, 7, 18).
  • BGH, 14.11.1996 - 1 StR 609/96

    Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit bewaffnetem

    Unter Handeltreiben sind alle eigennützigen, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichteten Bemühungen zu verstehen (BGHSt 25, 290, 291; 28, 308; 30, 277, 278, 359, 360; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 7, 15, 18, 27, 30).
  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 243/02

    Erfolglose Bemühungen beim Ankauf von Betäubungsmitteln; Mittäterschaft beim

    Schon das Anwerben eines Kuriers (BGH StV 1995, 641), die bloße Zusage einer Transportleistung (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 18) und das Überwachen eines Kuriers (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 54) werden regelmäßig als täterschaftliches Handeltreiben beurteilt.
  • BGH, 12.05.1993 - 3 StR 2/93

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Nicht fraglich ist, daß auch mit Gewinn arbeitende Transporteure von Betäubungsmitteln eine eigennützig, auf den Umsatz von Betäubungsmitteln gerichtete Tätigkeit ausüben, die die einverständliche Übertragung von Betäubungsmitteln von einer auf eine andere Person zum Endziel hat, also mit Betäubungsmitteln im Rechtssinne Handel treiben (vgl. etwa BGHR BtMG § 29 I 1 Handeltreiben 18).
  • BGH, 23.09.1992 - 3 StR 275/92

    Betäubungsmittel - Drogen - Drogenhandel - Unerlaubtes Handeltreiben

    Die Anwendung des Normalstrafrahmens nach § 29 Abs. 1 BtMG trotz Verwirklichung des Regelbeispiels gemäß Abs. 3 Nr. 4 kam für das Landgericht ersichtlich wegen der großen Menge des besonders gefährlichen Betäubungsmittels Heroin und dem Fehlen gewichtiger allgemeiner oder gesetzlich vertypter Milderungsgründe nicht in Betracht (vgl.BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 6;BGH NStZ 1988, 367).
  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 139/96

    Unvertretbar hohe Strafe - Tatbegehung eines Mittäters - Strafzumessungsgrund -

    Auch die feste Zusage einer Kuriertätigkeit sowie das Anwerben eines Kuriers können die Voraussetzungen täterschaftlichen Handeltreibens erfüllen, wenn diese Bemühungen - wie hier - dem späteren Absatz des Rauschgifts dienen sollen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 18; BGH StV 1995, 641; Körner BtMG 4. Aufl. § 29 Rdn. 191 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2012 - 2 RVs 124/12

    Urteil, BtM, Besitz, Mindestfeststellungen

    Diese unterschiedliche Gefährlichkeit ist ein wesentliches Element von Unrecht und Schuld eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und hat daher nicht nur im Rahmen der Strafzumessung eine eigenständige Bedeutung (vgl. BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 6, 8, 12 und 19; BGH NJW 1994, 1885, 1886; BGH NStZ 1991, 591, jeweils m. w. N.), sondern ist auch für den ,Schuldspruch als solchen relevant, dem daher beim Fehlen entsprechender Feststellungen der Boden entzogen werden kann (vgl. Weber, Betäubungsmittelgesetz, 3. Auflage, Rn. 783 f. vor §§ 29 ff. BtMG).
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