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   BGH, 05.07.1995 - 3 StR 213/95   

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https://dejure.org/1995,2941
BGH, 05.07.1995 - 3 StR 213/95 (https://dejure.org/1995,2941)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1995 - 3 StR 213/95 (https://dejure.org/1995,2941)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1995 - 3 StR 213/95 (https://dejure.org/1995,2941)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Feststellungsverzicht des Wirkstoffgehalts der Betäubungsmittel - Ungenügende Erörterungen der strafmindernden Voraussetzungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29a; StGB § 46

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Menge 3
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.1988 - 4 StR 278/88

    Zulässigkeit der Revision eines Nebenklägers bei Erstreben einer Verurteilung

    Auszug aus BGH, 05.07.1995 - 3 StR 213/95
    Zu beanstanden ist neben den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts genannten weiteren Gesichtspunkten auch, daß das Landgericht zwar die schuldmindernden Voraussetzungen nach § 21 StGB bejaht und auch einen Fall des § 31 BtMG angenommen, jedoch die Entscheidungen zur Strafrahmenwahl nicht deutlich gemacht hat (vgl. BGHR StGB § 49 I Strafrahmenverschiebung 3 und § 49 II Ermessen 1).
  • BGH, 24.02.1994 - 4 StR 708/93

    Tateinheit von unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 05.07.1995 - 3 StR 213/95
    Solche Feststellungen, auf die für eine sachgerechte schuldangemessene Festsetzung der Strafen im Betäubungsmittelstrafrecht regelmäßig nicht verzichtet werden kann (st. Rspr., vgl. für viele BGH NJW 1994, 1885, 1886 [BGH 24.02.1994 - 4 StR 708/93] mit Nachw.), sind - unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes - mit hinreichender Genauigkeit auch dann möglich, wenn die Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten und daher für eine Untersuchung durch Sachverständige nicht zur Verfügung stehen.
  • BGH, 05.07.1994 - 1 StR 304/94

    Betäubungsmittel - Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln - Unerlaubter Besitz

    Auszug aus BGH, 05.07.1995 - 3 StR 213/95
    Soweit die jeweils bezogene Menge Heroin für den Eigenverbrauch bestimmt war, ist jede der beiden Taten rechtlich zugleich (§ 52 StGB) als unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG und nicht, wie dies das Landgericht getan hat, lediglich als unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln zu bewerten (vgl. BGH NStZ 1994, 548).
  • BGH, 14.06.1996 - 3 StR 233/96

    Betäubungsmittel - Gummischlagstock - Strafzumessung - Wirkstoffgehalt -

    Wegen der Bedeutung der Wirkstoffmenge für eine sachgerechte, schuldangemessene Festsetzung der Strafen im Betäubungsmittelstrafrecht kann auf eine nach den Umständen des Falles mögliche genaue Feststellung nicht verzichtet werden (vgl. BGH, Beschl. vom 5. Juli 1995 - 3 StR 213/95; BGH NJW 1994, 1885, 1886 [BGH 24.02.1994 - 4 StR 708/93] m.w.N.).
  • BGH, 26.07.2001 - 4 StR 110/01

    Unerlaubtes gemeinschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Solche Feststellungen sind - unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes - mit hinreichender Genauigkeit auch dann möglich, wenn Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten und daher für eine Untersuchung durch Sachverständige nicht zur Verfügung stehen (zu den Grundlagen für die Bestimmung des Wirkstoffgehalts vgl. BGH NStZ 1985, 221, 273; BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Menge 3; Weber aaO vor § 29 ff. Rdn. 500 ff.).
  • BGH, 29.06.2000 - 4 StR 202/00

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Begriff der Tat;

    Solche Feststellungen sind - unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes - mit hinreichender Genauigkeit auch dann möglich, wenn Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten und daher für eine Untersuchung durch Sachverständige nicht zur Verfügung stehen (zu den Grundlagen für die Bestimmung des Wirkstoffgehalts vgl. BGH NStZ 1985, 221, 273; BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Menge 3; Weber aaO Vor §§ 29 ff. Rdn. 500 ff.; zum Wirkstoffgehalt bei mittlerer Qualität vgl. BGHSt 42, 1, 14: Haschisch; Weber aaO Rdn. 521: Amphetamin).
  • BGH, 15.12.2005 - 5 StR 439/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Strafzumessung nach der

    Auf nähere Feststellungen zum Wirkstoffgehalt, die - unter Beachtung des Zweifelsgrundsatzes - mit hinreichender Genauigkeit auch dann möglich sind, wenn Betäubungsmittel nicht sichergestellt werden konnten und daher für eine Untersuchung durch Sachverständige nicht zur Verfügung stehen (vgl. BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Menge 3; BGH NJW 1994, 1885, 1886; BGH NStZ 1985, 221, 273; Weber, BtMG 2. Aufl. § 29a Rdn. 92 f.), konnte hier deshalb nicht verzichtet werden.
  • BGH, 15.01.2001 - 3 StR 550/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung; Wirkstoffgehalt

    Im übrigen führt dieser Mangel zur Fehlerhaftigkeit des Strafausspruchs in sämtlichen Fällen, weil für eine schuldangemessene Festsetzung der Strafen in Betäubungsmittelverfahren auf die Feststellung des Wirkstoffgehalts regelmäßig nicht verzichtet werden kann (st. Rspr.; vgl. BGHR BtMG § 29 a I Nr. 2 Menge 3).
  • BGH, 23.04.1996 - 4 StR 132/96

    Umfang der erforderlichen Feststellungen - Schätzung - Wirkstoffgehalt des

    Die für die Festsetzung schuldangemessener Strafen erforderlichen Feststellungen zum Wirkstoffgehalt des Kokains (vgl. BGH, Beschluß vom 5. Juli 1995 - 3 StR 213/95) halten - wie die Revision zu Recht geltend macht - rechtlicher Prüfung nicht stand.
  • BGH, 14.02.2001 - 3 StR 299/00

    Fehlerhafte Würdigung von Zeugenaussagen; Unerlaubtes Handeltreiben mit

    Für eine sachgerechte schuldangemessene Festsetzung der Strafe kann bei Betäubungsmitteldelikten regelmäßig auf Feststellungen zum Wirkstoffgehalt nicht verzichtet werden (BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Menge 3 m.w.Nachw.).
  • BGH, 16.07.1998 - 4 StR 174/98

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Begehungsformen

    Handelt es sich aber um eine nicht geringe Menge, verdrängt der Verbrechenstatbestand des Besitzes (§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG) den Tatbestand des Erwerbs (vgl. BGH NStZ 1994, 548; BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Menge 3; BGH, Beschluß vom 2. Dezember 1997 - 1 StR 698/97).
  • BGH, 02.12.1997 - 1 StR 698/97
    Das unerlaubte Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und der (dem Eigenverbrauch dienende) unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge stehen zueinander in Tateinheit (vgl. BGHR BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2 Menge 3).
  • BayObLG, 26.05.1997 - 4St RR 122/97

    Betäubungsmittelstrafrecht: Erwerb von Betäubungsmitteln teils zum Handeltreiben

    Eine entsprechende Neubewertung des Schuldspruchs ist dem neu entscheidenden Tatrichter nicht verwehrt, da das Verschlechterungsverbot den Schuldspruch nicht erfaßt (vgl. hierzu BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 Menge 3).
  • BayObLG, 20.08.1996 - 4St RR 148/96

    Strafprozeßrecht: Darstellung des Beweisergebnisses im Urteil

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