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   BGH, 17.10.1986 - 2 StR 520/86   

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https://dejure.org/1986,1930
BGH, 17.10.1986 - 2 StR 520/86 (https://dejure.org/1986,1930)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1986 - 2 StR 520/86 (https://dejure.org/1986,1930)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1986 - 2 StR 520/86 (https://dejure.org/1986,1930)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Würdigung einer unerlaubten Einfuhr von Heroin zum überwiegenden Eigengebrauch - Einordnung einer Tat bei Angriffen auf das Schutzgut "Volksgesundheit"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1, § 30 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Eigenverbrauch 1
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.09.1986 - 2 StR 472/86

    Einfuhr - Rauschgift - Eigenverbrauch - Minder schwerer Fall

    Auszug aus BGH, 17.10.1986 - 2 StR 520/86
    1,67 g und 2, 5 g Heroinhydrochlorid sind noch keine große Menge in dem genannten Sinne (vgl. auch BGH, Beschluß vom 12. September 1986 - 2 StR 472/86).
  • BGH, 10.04.1985 - 3 StR 73/85

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 17.10.1986 - 2 StR 520/86
    Diese Taten lassen sich zwar nicht aus dem Verbrechenstatbestand des § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG ausklammern, ihre Bewertung als minder schwere Fälle liegt aber nahe (vgl. BGH, Strafverteidiger 1985, 369).
  • BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95

    Handeltreiben: Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" bei

    Für die Strafzumessung ist es ebenfalls von bestimmender Bedeutung, ob die "nicht geringe Menge" im Einzelfall gerade erreicht ist oder ob sie - in welchem Ausmaß - um ein Vielfaches überschritten wird (BGHR BtMG § 30 II Eigenverbrauch 1 und Wertungsfehler 1, 2; BGH NStZ 1990, 84).

    Dennoch hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs diese Fallgestaltungen nicht "undifferenziert eingeordnet", sondern wiederholt ausdrücklich entschieden, daß die unerlaubte Einfuhr einer "nicht geringen Menge" zum Eigenverbrauch, wenn sie den Grenzwert nicht erheblich überschreitet, die Anwendung des Strafrahmens für minder schwere Fälle nahelegt (BGHR BtMG § 30 II Eigenverbrauch 1); die Annahme des Regelstrafrahmens in einem Fall der unerlaubten Einfuhr von 15, 2 Gramm Tetrahydrocannabinol (also über 1000 "Konsumeinheiten") überwiegend zum Eigenverbrauch hat der Bundesgerichtshof als rechtsfehlerhaft aufgehoben (BGHR BtMG § 30 II Wertungsfehler 1).

  • BGH, 10.04.1990 - 4 StR 148/90

    Verminderte Schuldfähigkeit - Beschaffungsdelikt - Heroinabhängigkeit - Angst vor

    Darüber hinaus wird die Strafkammer bei der Strafrahmenwahl zu bedenken haben, daß auch unabhängig von dem Vorliegen der Voraussetzungen des § 21 StGB ein minder schwerer Fall der Einfuhr vorliegen kann, wenn ein hochgradig opiatabhängiger Täter nicht geringe Mengen von Betäubungsmitteln einführt, die überwiegend zum Eigenverbrauch bestimmt sind (BGHR BtMG § 30 Abs. 2 - Eigenverbrauch 1; Körner a.a.O. § 30 Rdn. 67).
  • BGH, 08.10.1991 - 4 StR 440/91

    Sozialprognose - Bewertung durch Tatrichter - Auflagen - Weisungen -

    Regelmäßig legt ein solcher Umstand die Anwendung des § 30 Abs. 2 BtMG nahe (ständ. Rechtspr.; BGH StV 1986, 20; BGHR BtMG § 30 Abs. 2 - Eigenverbrauch 1; vgl. auch Körner a.a.O. § 30 Rdn. 80).
  • BGH, 13.02.1990 - 1 StR 708/89

    Annahme des Besitzes bei Anbau von Betäubungsmitteln

    Insoweit ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, daß bei der Einfuhr nicht besonders großer Mengen zum Eigenverbrauch die Annahme eines minder schweren Falles nach § 30 Abs. 2 BtMG naheliegt (BGH StV 1985, 369; BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Eigenverbrauch 1; vgl. BGHSt 32, 162, 164) [BGH 07.11.1983 - 1 StR 721/83].
  • OLG Hamburg, 02.09.2016 - 2 Rev 68/16

    Betäubungsmittel, Handel, Eigenkonsum, nicht geringe Menge

    Dazu gehören unter anderem die Tatbegehung zwecks Eigenkonsums der Betäubungsmittel und gegebenenfalls deren nur geringe Überschreitung der Grenze zur nicht geringen Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG (vgl. BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Eigenverbrauch 1; Senat, a.a.O.).
  • BGH, 21.01.1992 - 1 StR 598/91

    Urteilsfeststellungen zu Heroin-Menge und Wirkstoffanteil - Keine Minderung wegen

    Das käme beispielsweise in Betracht bei Einfuhr einer nicht besonders großen Menge von Betäubungsmitteln, die vorwiegend zum Eigenverbrauch bestimmt sind (vgl. BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Eigenverbrauch 1).
  • BGH, 20.04.1989 - 2 StR 85/89

    Erwägungen zum Vorliegen eines minder schweren Falls des § 30 Abs. 1

    In derartigen Fällen liegt die Annahme eines minder schweren Falls der Einfuhr im Sinne von § 30 Abs. 2 BtMG nahe (vgl. auch BGHR BtMG § 30 II - Eigenverbrauch 1; BGH, Beschluß vom 12. September 1986 - 2 StR 472/86).
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