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   BGH, 24.08.1995 - 4 StR 463/95   

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https://dejure.org/1995,4285
BGH, 24.08.1995 - 4 StR 463/95 (https://dejure.org/1995,4285)
BGH, Entscheidung vom 24.08.1995 - 4 StR 463/95 (https://dejure.org/1995,4285)
BGH, Entscheidung vom 24. August 1995 - 4 StR 463/95 (https://dejure.org/1995,4285)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung einer Strafvorschrift nach deren Inkrafttreten ohne Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot - Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Wahl des Strafrahmens nach Durchführung einer Gesamtbetrachtung - Voraussetzungen einer Strafmilderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a, § 31

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 4
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.04.1989 - 3 StR 95/89

    Strafbarkeit wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus BGH, 24.08.1995 - 4 StR 463/95
    Schon das Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG kann für sich allein die Annahme eines minder schweren Falles begründen (vgl. BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 2).
  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 24.08.1995 - 4 StR 463/95
    Entscheidend ist danach, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß gewöhnlich vorkommenden Fälle in einem so erheblichen Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheint; für die Prüfung dieser Frage ist deshalb eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder ihr nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98; BGHR StGB vor § 1/m.F. Gesamtwürdigung, unvollständige 5).
  • BGH, 14.02.1989 - 1 StR 808/88

    Voraussetzungen der Strafmilderung; Erfolgsaussicht eines gegen einen Dritten

    Auszug aus BGH, 24.08.1995 - 4 StR 463/95
    § 31 Nr. 1 BtMG ist bereits dann erfüllt, wenn der Täter durch konkrete Angaben die Voraussetzung dafür geschaffen hat, daß gegen den Belasteten im Fall seiner Ergreifung ein Strafverfahren voraussichtlich mit Erfolg durchgeführt werden kann (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 11 m.w.N.).
  • BGH, 14.11.2023 - 6 StR 345/23

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln i.R.d. Betriebs einer

    Die Vorschrift des § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG greift bereits ein, wenn der Täter durch konkrete Angaben die Voraussetzung dafür geschaffen hat, dass gegen den Belasteten ein Strafverfahren voraussichtlich mit Erfolg durchgeführt werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. August 1995 - 4 StR 463/95, BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 4; vom 23. Oktober 2008 - 3 StR 413/08, NStZ-RR 2009, 58, 59; vom 12. Januar 2022 - 3 StR 394/21, StV 2022, 389).
  • BGH, 28.10.2010 - 3 StR 324/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe (sicherere

    Denn die Vorschrift greift bereits dann ein, wenn der Täter durch konkrete Angaben die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass gegen die belastenden Personen ein Strafverfahren voraussichtlich mit Erfolg durchgeführt werden kann (BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 4; Senat NStZ-RR 2009, 58 f.).
  • BGH, 23.10.2008 - 3 StR 413/08

    Aufklärungserfolg (Grundlage für den Nachweis von Taten Dritter);

    Die Vorschrift des § 31 Nr. 1 BtMG greift bereits ein, wenn der Täter durch konkrete Angaben die Voraussetzung dafür geschaffen hat, dass gegen den Belasteten ein Strafverfahren voraussichtlich mit Erfolg durchgeführt werden kann (BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 4).
  • BGH, 10.05.2007 - 5 StR 74/07

    Täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung zur bloßen

    Bei dem hier vorliegenden besitzlosen Betäubungsmittelhandel, der erheblich zurückliegenden Tatzeit und den weiteren aufgeführten - ausschließlich gewichtigen - Milderungsgründen ist das alleinige Abstellen auf eine hohe Grenzwertüberschreitung zur Ablehnung einer Strafrahmenverschiebung auch vor dem Hintergrund des eingeschränkten Prüfungsmaßstabes des Revisionsgerichts (vgl. BGHSt 3, 179; 24, 268) Ausdruck einer defizitären, durchgreifend bedenklichen Gesamtabwägung (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, unvollständige 2; BGH, Beschluss vom 24. August 1995 - 4 StR 463/95, insoweit nicht in BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 4 abgedruckt; BGH NStZ-RR 1997, 50, 51).
  • BGH, 23.04.2002 - 5 StR 122/02

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Hang, berauschende Mittel im Übermaß

    Der neue Tatrichter wird eingehend zu prüfen haben, ob angesichts des Gewichts der angeführten Milderungsgründe bei dem Angeklagten jeweils von dem Strafrahmen eines minder schweren Falles auszugehen sein wird (vgl. BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 1 bis 4).
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