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   BGH, 03.02.1993 - 5 StR 20/93   

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https://dejure.org/1993,1747
BGH, 03.02.1993 - 5 StR 20/93 (https://dejure.org/1993,1747)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1993 - 5 StR 20/93 (https://dejure.org/1993,1747)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1993 - 5 StR 20/93 (https://dejure.org/1993,1747)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1086
  • MDR 1993, 571
  • BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 24
  • NStZ 1993, 242
  • StV 1993, 308
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 17.05.1996 - 5 StR 119/96

    Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) - Bemühen

    Indes besteht nach dem bisherigen Verfahrensgang Anlaß zu folgendem Hinweis: Die in ihrer Struktur eigenartige Strafzumessungsvorschrift des § 31 Nr. 1 BtMG setzt einen tatsächlich eingetretenen Aufklärungserfolg voraus (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 24 m.w.N.).
  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 133/00

    Strafmilderung bei Betäubungsmitteldelikten (speziell Merkmal des

    Demgegenüber ist es nicht von Bedeutung, ob die zuständigen Strafverfolgungsbehörden gegen die vom Angeklagten benannten Tatbeteiligten tatsächlich vorgehen (vgl. BGH StV 1986, 435; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 10 und 24).
  • OLG Oldenburg, 11.07.1994 - Ss 215/94

    Auslandszeuge, Anschrift, ausländische, Anschrift, ungenaue, Zeuge, ladbarer,

    Das geht zu Lasten des Angeklagten (BGH NStZ 1990, 375 ; 1993, 242, 378; Körner, BtMG , 3. Aufl., § 31 , Rdn. 50).

    Außerdem hat die Strafkammer dies bei der Strafzumessung im Rahmen des § 46 StGB zu seinen Gunsten berücksichtigt (vgl. BGH NStZ 1993, 242 ; Körner a.a.O., Rdn. 29, 33, 34).

  • BGH, 08.06.1994 - 3 StR 570/93

    Handeltreiben - Betäubungsmittelgesetz - Fortgesetzte Handlung - Strafzumessung

    Er braucht auch nicht abzuwarten, bis andere Stellen entsprechende Ermittlungen durchgeführt haben (BGH NStZ 1993, 242).
  • BGH, 18.02.2004 - 5 StR 23/04

    Ablehnung des Beweisantrags auf eine Zeugenvernehmung (tatsächliche

    Die uneingeschränkte Geltung der Grundsätze des Beweisantragsrechts in dem vorliegend besonders gelagerten Fall (vgl. auch BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 9) läßt die Anerkennung des Grundsatzes unberührt, daß ein Angeklagter nicht mit neuen noch unbewiesenen Angaben erst in der Hauptverhandlung den noch nicht eingetretenen Aufklärungserfolg mit Hilfe des Beweisantragsrechts erreichen kann (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 24).
  • BGH, 22.02.1994 - 1 StR 20/94

    Aufklärungserfolg - Erkenntnisse - Mittäter - Tatbeitrag

    Dabei ist der Tatrichter weder gehalten, selbst den Angaben des Angeklagten nachzugehen, um einen Aufklärungserfolg herbeizuführen, noch braucht er abzuwarten, bis andere Stellen entsprechende Ermittlungen durchgeführt haben (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 24).
  • BGH, 06.02.2018 - 5 StR 592/17

    Täter-Opfer-Ausgleich bei mehreren Geschädigten; Aufklärungshilfe (keine

    Das Landgericht war auch nicht gehalten, im Rahmen des § 46b StGB die Frage der Beteiligung dieser Person im Einzelnen aufzuklären (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Februar 1993 - 5 StR 20/93, NStZ 1993, 242; Weber, aaO, § 31 Rn. 150; MüKoStGB/Maier, aaO, § 46b Rn. 94, je mwN).
  • BGH, 20.12.1995 - 2 StR 460/95

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Er braucht auch nicht abzuwarten, bis andere Stellen entsprechende Ermittlungen durchgeführt haben (Beschl. v. 3. Februar 1993 - 5 StR 20/93 = NStZ 1993, 242; Urt. des Senats v. 31. August 1983 - 2 StR 300/83 = NStZ 1984, 28).
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