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   BGH, 24.02.1988 - 2 StR 13/88   

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https://dejure.org/1988,2347
BGH, 24.02.1988 - 2 StR 13/88 (https://dejure.org/1988,2347)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1988 - 2 StR 13/88 (https://dejure.org/1988,2347)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1988 - 2 StR 13/88 (https://dejure.org/1988,2347)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung eines Angeklagten wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Strafbarkeit des Zuverfügungstellen eines Autos für den Verkauf von Haschisch und die Aufbewahrung von Haschischplatten im selber gemieteten Haus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 4
  • StV 1988, 388
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 06.03.2002 - 2 StR 491/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im minder

    Denn die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG sind auch dann erfüllt, wenn ein Angeklagter, der im Ermittlungsverfahren hinreichende Angaben gemacht hat, im weiteren Verfahren schweigt (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 4 und 6; vgl. auch BGH StV 1992, 421; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 20, zum Widerruf der zuvor im Ermittlungsverfahren gemachten Angaben).
  • BGH, 17.09.2003 - 2 StR 320/03

    Strafzumessung (tatsächlicher Aufklärungserfolg bei späterem Schweigen /

    Die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG können auch dann erfüllt sein, wenn ein Angeklagter, der im Ermittlungsverfahren hinreichende Angaben gemacht hat, im weiteren Verfahren schweigt (vgl. dazu u.a. Senatsurteil vom 6. März 2002 - 2 StR 491/01: LS in NStZ-RR 2002, 251; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 4 und 6) oder seine Angaben in der Hauptverhandlung widerruft (vgl. u.a. BGH StV 1992, 421; BGH BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 16 und 20).
  • BGH, 10.03.2009 - 3 StR 36/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe; Kurier)

    Entscheidend ist vielmehr, ob diese trotz des späteren Bestreitens tatsächlich zu einem Aufklärungserfolg geführt haben (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 4, 11, 20).
  • LG Köln, 23.02.2018 - 117 KLs 19/17
    Über eine bloße Bestätigung geht es indes hinaus, wenn die Strafverfolgungsbehörden aus den Angaben des Täters eine genauere und zuverlässigere Kenntnis gewinnen können (stRspr; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 4 [= StV 1988, 388]; BGH 5 StR 359/02; 4 StR 563/10; StV 1998, 601; 2000, 623; 2002, 254; X2 in: X2, BtMG, 5. Aufl. 2017, § 31 Rn. 93 m.w.N.) und damit die Möglichkeit der Strafverfolgung verbessert wird.
  • BGH, 05.07.2011 - 3 StR 211/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe; erweiterter

    ... Namentlich wegen des Umstandes, dass die Mittäterin K. ausweislich der Urteilsgründe im Ermittlungsverfahren ihren eigenen Tatbeitrag herunterspielte (UA S. 15 oben), ist nicht auszuschließen, dass aufgrund der Angaben des Angeklagten im Ermittlungsverfahren eine genauere und zuverlässigere Kenntnis von den Tatbeiträgen der Zeugin K. gewonnen werden konnte (BGHR BtmG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 4, 25, 27 mwN).
  • BGH, 20.06.1995 - 1 StR 230/95

    Rauschgifthandel - Strafmilderung - Aufklärungshilfe des Täters

    Lediglich ergänzend ist darauf hinzuweisen, daß es nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für eine Strafmilderung nach § 31 BtMG erforderlich, aber auch ausreichend ist, wenn die Offenbarung des Angeklagten nicht nur eine für die Tataufklärung unwesentliche Darstellung bereits anderweitig zuverlässig gewonnener Ermittlungsergebnisse, mithin eine schlichte Bestätigung enthält, sondern vorliegende Erkenntnisse dergestalt absichert, daß sie nunmehr Grundlage der richterlichen Überzeugungsbildung sein können (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1, Aufdeckung 4 und 19).
  • BGH, 24.06.1988 - 2 StR 248/88

    Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

    Daß er in der Hauptverhandlung zur Sache keine Angaben (mehr) gemacht hat, ändert daran nichts (BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 1988 - 2 StR 13/88 und 6. April 1988 - 3 StR 96/88; vgl. auch BGHSt 33, 80; BGH StV 1986, 436).
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