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   BGH, 29.07.1988 - 3 StR 289/88   

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https://dejure.org/1988,2791
BGH, 29.07.1988 - 3 StR 289/88 (https://dejure.org/1988,2791)
BGH, Entscheidung vom 29.07.1988 - 3 StR 289/88 (https://dejure.org/1988,2791)
BGH, Entscheidung vom 29. Juli 1988 - 3 StR 289/88 (https://dejure.org/1988,2791)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung eines Strafmilderungsrahmens gemäß des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 9
  • StV 1989, 391
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 17.05.1996 - 5 StR 119/96

    Begriff des Handeltreibens im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) - Bemühen

    Es kann dahingestellt bleiben, ob uneingeschränkt der Rechtsprechung (BGH StV 1986, 63 und 1989, 391; BGH, Beschluß vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 619/91 -) zu folgen ist, wonach die Wahrunterstellung eines Aufklärungserfolges im Sinne des § 31 Nr. 1 BtMG im Revisionsverfahren ebenso zu behandeln ist wie die Wahrunterstellung eines sonstigen für die Strafzumessung bedeutsamen Umstandes.
  • BGH, 18.02.2004 - 5 StR 23/04

    Ablehnung des Beweisantrags auf eine Zeugenvernehmung (tatsächliche

    Die uneingeschränkte Geltung der Grundsätze des Beweisantragsrechts in dem vorliegend besonders gelagerten Fall (vgl. auch BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 9) läßt die Anerkennung des Grundsatzes unberührt, daß ein Angeklagter nicht mit neuen noch unbewiesenen Angaben erst in der Hauptverhandlung den noch nicht eingetretenen Aufklärungserfolg mit Hilfe des Beweisantragsrechts erreichen kann (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 24).
  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 619/91

    Fehlende Auseinandersetzung der Strafkammer mit eventuellem entschuldigenden

    Dabei kann dahinstehen, ob es zulässig ist, Beweisanträge, mit denen der Angeklagte die Voraussetzungen des § 31 Nr. 1 BtMG dartun will, durch Wahrunterstellung zu erledigen (vgl. BGH StV 1986, 63 und 1989, 391), oder ob in solchen Fällen nicht die Sachaufklärung der Wahrunterstellung vorzugehen hat auch mit der Folge, daß bei nicht durchführbarer Beweiserhebung - etwa wegen Unerreichbarkeit eines Zeugen - der Aufklärungserfolg des § 31 Nr. 1 BtMG verneint werden müßte.
  • BGH, 04.10.1989 - 3 StR 350/89

    Überzeugung des Tatgerichts als Maßgabe des Aufklärungserfolgs

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für den Aufklärungserfolg auf die Überzeugung des Tatgerichts an (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 3, 9, 13 und Prüfungspflicht 1).
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