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   BGH, 30.03.1989 - 4 StR 79/89   

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https://dejure.org/1989,2854
BGH, 30.03.1989 - 4 StR 79/89 (https://dejure.org/1989,2854)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1989 - 4 StR 79/89 (https://dejure.org/1989,2854)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1989 - 4 StR 79/89 (https://dejure.org/1989,2854)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafmilderung und für einen besonders schweren Fall - Betäubungsmittel - Tatbeitrag - Tatbeteiligter - Teilnehmer - Mittäter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Milderung 3
  • NStZ 1989, 326
  • StV 1990, 455
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.11.1984 - 2 StR 608/84

    Strafmilderung bei nicht umfassend geständigem Angeklagten

    Auszug aus BGH, 30.03.1989 - 4 StR 79/89
    Ausschlaggebend ist vielmehr allein, ob er überprüfbare Tatsachen preisgegeben hat, die zur Aufklärung des gesamten Tatgeschehens und zur Überprüfung der (an diesem) Beteiligten wesentlich beigetragen haben (vgl. BGHSt 33, 80, 81/82 m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.04.2013 - 4 StR 90/13

    Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Ausschlaggebend ist vielmehr allein, ob er überprüfbare Tatsachen preisgegeben hat, die zur Aufklärung des gesamten Tatgeschehens und zur Überprüfung der (an diesem) Beteiligten wesentlich beigetragen haben (BGH, Beschluss vom 30. März 1989 - 4 StR 79/89, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Milderung 3).
  • BGH, 17.02.1994 - 4 StR 24/94

    Strafverfolgungsbehörde - Betäubungsmittelhändler - Strafverfolgung -

    b) Schließlich gibt die Begründung der Strafkammer, eine Strafrahmenverschiebung nach § 31 BtMG komme nicht in Betracht, da "der Angeklagte viele wichtige Abnehmer verschwiegen hat" (UA 16) noch zu einem weiteren rechtlichen Bedenken Anlaß: § 31 Nr. 1 BtMG verlangt weder ein umfassendes Geständnis noch setzt die Vorschrift eine Offenbarung des gesamten Wissens des Täters voraus (st. Rspr., BGHSt 33, 80, 82; BGH NStZ 1989, 326; StV 1991, 67, 68).
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