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   BGH, 20.03.1987 - 2 StR 77/87   

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https://dejure.org/1987,2669
BGH, 20.03.1987 - 2 StR 77/87 (https://dejure.org/1987,2669)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1987 - 2 StR 77/87 (https://dejure.org/1987,2669)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1987 - 2 StR 77/87 (https://dejure.org/1987,2669)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHR BtMG § 33 Wertersatz 1
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 23.07.2015 - 3 StR 37/15

    Verhältnis von Wertersatzverfall und Einziehung bei Identität von Tatobjekt und

    Der Angeklagte erlangte das Rauschmittel als Entlohnung für seine die Betäubungsmitteldelikte fördernden Beiträge und somit für die abgeurteilten Beihilfetaten, so dass es nach § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB dem Verfall unterlag (BGH, Beschluss vom 20. März 1987 -2 StR 77/87, BGHR BtMG § 33 Wertersatz 1; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 33Rn. 62; vgl. auch Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Aufl., § 33 Rn. 100).

    Dass der Angeklagte sich mit der Entgegennahme seines "Honorars' das Heroin gleichzeitig verschaffte (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) und dieses - auch - als Beziehungsgegenstand nach § 33 Abs. 2 BtMG, §§ 74, 74a StGB hätte eingezogen werden können, steht der Anwendung der Verfallsvorschriften nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 1987 -2 StR 77/87, BGHR BtMG § 33 Wertersatz 1).

    In Fällen wie dem vorliegenden, in denen sich das Rauschgift sowohl als Tatobjekt (vgl. S/S/Eser, 29. Aufl., § 74 Rn. 12a) als auch - weil für die Tat erlangt - als Verfallsobjekt erweist, kommen die Vorschriften der §§ 73, 73a StGB und der § 33 Abs. 2 BtMG, §§ 74, 74a StGB nebeneinander zur Anwendung (Hohn, StraFo 2003, 302, 305; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 33 Rn. 61; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. März 1987 -2 StR 77/87, BGHR BtMG § 33 Wertersatz 1).

  • BGH, 20.09.1991 - 2 StR 387/91

    Einziehung - Wertersatz - Tathandlung

    Eine Wertersatzeinziehung war hier nicht möglich, in Betracht kommt vielmehr die Anordnung des Verfalls hinsichtlich des noch festzustellenden Gewinns (vgl. BGHSt 33, 233 [BGH 11.06.1985 - 5 StR 275/85]; BGHR StGB § 74c Abs. 1 - Zustehen 1, 2).
  • BGH, 24.01.1990 - 2 StR 507/89

    Einziehung - Verfall - Geldbeträge - Rauschgift - Vorsatz - Teilnahmeverdacht -

    Er konnte daran weder Eigentum noch sonstige Rechte erlangen, so daß es an der erwähnten Voraussetzung für die Einziehung von Wertersatz fehlt (BGHSt 33, 233 [BGH 11.06.1985 - 5 StR 275/85]; BGHR StGB § 74c Abs. 1 - Zustehen 1, 2).
  • BGH, 16.07.1991 - 4 StR 316/91

    Voraussetzungen für die Maßnahme der Wertersatzeinziehung

    Die Maßnahme der Wertersatzeinziehung setzt voraus, daß der ursprünglich einziehungsbetroffene Gegenstand dem Täter zur Zeit der Tat gehörte oder zustand; das trifft für im Inland erworbenes und sodann veräußertes Heroin wegen der Nichtigkeit des Übereignungsgeschäftes (§ 134 BGB) nicht zu (BGHSt 33, 233 [BGH 11.06.1985 - 5 StR 275/85]; BGHR StGB § 74 c Abs. 1 Zustehen 1 und 2).
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