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   BGH, 14.07.1999 - 3 StR 66/99   

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https://dejure.org/1999,3453
BGH, 14.07.1999 - 3 StR 66/99 (https://dejure.org/1999,3453)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1999 - 3 StR 66/99 (https://dejure.org/1999,3453)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1999 - 3 StR 66/99 (https://dejure.org/1999,3453)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 89 BörsenG; § 46 StGB; § 261 StPO;
    Betrug; Warenterminoptionen; Verleitung zu Börsenspekulationen; Strafzumessung; Schadenshöhe und individueller Schadenseinschlag; Beweiswürdigung;

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Betrug - Verstoß gegen das Börsengesetz - Warenterminoptionen - Optionsgeschäfte - Risikobelehrung - Aufklärung - Börsenunerfahrenheit der Geschäftspartner - Verfahrenshindernis

Papierfundstellen

  • BGHR BörsenG § 89 Unerfahrenheit 1
  • NStZ 2000, 36
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe -

    Auszug aus BGH, 14.07.1999 - 3 StR 66/99
    Der Tatrichter ist nicht verpflichtet, sämtliche mögliche Strafzumessungserwägungen ausdrücklich abzuhandeln (vgl. BGHSt 3, 179; 24, 268).
  • BGH, 09.09.1981 - 3 StR 290/81

    Strafschärfende Berücksichtigung einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 14.07.1999 - 3 StR 66/99
    Hinsichtlich dieses Vorwurfs ist das Verfahren durch Gerichtsbeschluß vom 13. Juli 1998 gemäß § 154 Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt worden, ein Wiederaufnahmebeschluß ist nicht ergangen (vgl. BGHSt 30, 197, 198).
  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 14.07.1999 - 3 StR 66/99
    Der Tatrichter ist nicht verpflichtet, sämtliche mögliche Strafzumessungserwägungen ausdrücklich abzuhandeln (vgl. BGHSt 3, 179; 24, 268).
  • BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98

    Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer

    Aus heutiger Sicht läge dies freilich schon objektiv nicht ganz fern und kann jedenfalls bei demjenigen, der einen Optionshandel nach solchem Modell betreibt, vorausgesetzt werden, wenn er auch die praktische Erfahrung mit weitestgehenden Verlusten seiner Kundschaft gemacht hat, eindeutig ist es, wenn er die unseriöse Werbestrategie der eingesetzten Telefonverkäufer kennt oder gar initiiert, wie es die mitangeklagten Haupttäter hier eingestanden haben (vgl. dazu BGH, Urteil vom 14. Juli 1999 - 3 StR 66/99 -).
  • BGH, 22.08.2001 - 3 StR 191/01

    Betrug; Verleitung zu Börsenspekulationen (Telefonvertrieb); Kausalität

    Entgegen der Meinung des Landgerichts kann dabei aus der Tatsache allein, daß ein Anleger bereits vorher bei Warenterminoptionsgeschäften Kapitalverluste erlitten hatte oder sich allgemein der Möglichkeit von Verlusten bewußt war, nicht auf die Einsicht in deren Funktionsweise und grundlegenden Prinzipien geschlossen werden (vgl. BGHR BörsenG § 89 Unerfahrenheit 1; Erbs/Kohlhaas/Fuhrmann, Börsengesetz 104. ErgLfg. § 89 Rdn. 10; Schwark, Börsengesetz 2. Aufl. § 89 Rdn. 8; Wach, Der Terminhandel in Recht und Praxis 1986 Rdn. 324).

    Dabei kann es ein Indiz für ihre Unerfahrenheit sein, daß sie trotz der vorangegangenen, verlustreichen Optionsgeschäfte nochmals Optionen gekauft haben, die kaum eine realistische Gewinnchance boten (vgl. BGHR BörsenG § 89 Unerfahrenheit 1).

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2002 - 15 U 125/01
    Dieser Vortrag des Klägers legt, soweit es den faktischen Geschäftsführer K betrifft, die Möglichkeit eines von K begangenen Betruges zulasten des Klägers nahe (vergl. auch BGH NStZ 2000, 36, 37).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.2002 - 15 U 218/01
    Dieser Vortrag des Klägers legt, soweit es die faktischen Geschäftsführer K. und Besser betrifft, die Möglichkeit eines von diesen begangenen Betruges zulasten des Klägers nahe (vergl. auch BGH NStZ 2000, 36, 37).
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