Rechtsprechung
| BGH, 20.04.1999 - 5 StR 114/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 76 Abs. 2 GVG;
Besetzungsrüge; Formular - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 76 Abs. 2
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHR GVG § 76 Abs. 2 Besetzungsbeschluss 1
- NStZ 1999, 274
- NStZ-RR 1999, 274
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 05.08.2008 - 5 StR 317/08
Rechtsfehlerhafte Besetzung (nur durch einen nachträglich berichtigenden …
Die Entscheidung über die Anzahl der an der Hauptverhandlung mitwirkenden Richter ist bei der Eröffnung des Hauptverfahrens zu treffen (vgl. BGHR GVG § 76 Abs. 2 Besetzungsbeschluss 1).aa) Die Entscheidung über die Anzahl der an der Hauptverhandlung mitwirkenden Richter ist bei der Eröffnung des Hauptverfahrens zu treffen (vgl. BGHR GVG § 76 Abs. 2 Besetzungsbeschluss 1;… Meyer-Goßner aaO § 76 GVG Rdn. 4).
- BGH, 07.06.2000 - 5 StR 193/00
Besetzungsrüge; Fehlender Besetzungsbeschluß gemäß § 76 Abs. 2 GVG nach …
Da es hier an einer Beschlußfassung der großen Strafkammer gänzlich fehlt, kann offenbleiben, ob unter Geltung des Rechtspflegeentlastungsgesetzes die regelmäßige Besetzung der großen Strafkammer die mit zwei Richtern ( BGHSt 44, 361, 362) oder die mit drei Richtern ( BGHSt 44, 328, 331) ist, und ob anhand des Regel-/Ausnahmeverhältnisses einem Eröffnungsbeschluß (oder einem Übernahmebeschluß gemäß § 225a Abs. 3 StPO), der sich zur Besetzung nicht ausdrücklich verhält, konkludent eine Entscheidung für die eine oder andere Besetzung entnommen werden kann (vgl. dazu auch BGHR GVG § 76 Abs. 2 - Besetzungsbeschluß 1).
