Rechtsprechung
   BGH, 20.04.1999 - 5 StR 114/99   

Volltextveröffentlichungen (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHR GVG § 76 Abs. 2 Besetzungsbeschluss 1
  • NStZ 1999, 274
  • NStZ-RR 1999, 274



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 05.08.2008 - 5 StR 317/08  

    Rechtsfehlerhafte Besetzung (nur durch einen nachträglich berichtigenden

    Die Entscheidung über die Anzahl der an der Hauptverhandlung mitwirkenden Richter ist bei der Eröffnung des Hauptverfahrens zu treffen (vgl. BGHR GVG § 76 Abs. 2 Besetzungsbeschluss 1).

    aa) Die Entscheidung über die Anzahl der an der Hauptverhandlung mitwirkenden Richter ist bei der Eröffnung des Hauptverfahrens zu treffen (vgl. BGHR GVG § 76 Abs. 2 Besetzungsbeschluss 1; Meyer-Goßner aaO § 76 GVG Rdn. 4).

  • BGH, 07.06.2000 - 5 StR 193/00  

    Besetzungsrüge; Fehlender Besetzungsbeschluß gemäß § 76 Abs. 2 GVG nach

    Da es hier an einer Beschlußfassung der großen Strafkammer gänzlich fehlt, kann offenbleiben, ob unter Geltung des Rechtspflegeentlastungsgesetzes die regelmäßige Besetzung der großen Strafkammer die mit zwei Richtern ( BGHSt 44, 361, 362) oder die mit drei Richtern ( BGHSt 44, 328, 331) ist, und ob anhand des Regel-/Ausnahmeverhältnisses einem Eröffnungsbeschluß (oder einem Übernahmebeschluß gemäß § 225a Abs. 3 StPO), der sich zur Besetzung nicht ausdrücklich verhält, konkludent eine Entscheidung für die eine oder andere Besetzung entnommen werden kann (vgl. dazu auch BGHR GVG § 76 Abs. 2 - Besetzungsbeschluß 1).
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