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   BGH, 21.12.1987 - StB 32/87   

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https://dejure.org/1987,2460
BGH, 21.12.1987 - StB 32/87 (https://dejure.org/1987,2460)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1987 - StB 32/87 (https://dejure.org/1987,2460)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1987 - StB 32/87 (https://dejure.org/1987,2460)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Oberlandesgericht - Zuständigkeit - Kriminelle Ausländervereinigung - Generalbundesanwalt - Außenpolitische Belange - Bewaffneter Kampf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1474
  • MDR 1988, 335
  • BGHR GVG § 120 Abs. 2 Besondere Bedeutung 1
  • NStZ 1988, 188
  • StV 1988, 330
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.01.2009 - AK 20/08

    Eignung einer Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zur erheblichen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats fällt die Strafverfolgung der in § 120 Abs. 2 GVG aufgeführten Delikte entsprechend dem in der Norm deutlich zum Ausdruck gebrachten Willen des Gesetzgebers sowie mit Blick auf den verfassungsrechtlichen Maßstab des Art. 96 Abs. 5 GG (vgl. BGHR GVG § 120 Abs. 2 besondere Bedeutung 1) grundsätzlich in die Kompetenz der Bundesländer; dies gilt sogar dann, wenn sich die Tat gegen die Bundesrepublik als Gesamtstaat richtet.

    An die Bejahung der besonderen Bedeutung sind strenge Anforderungen zu stellen, weil durch die Übernahmeerklärung nicht nur der gesetzliche Richter (Art. 101 GG) bestimmt, sondern auch in die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern eingegriffen wird (vgl. etwa BGHSt 46, 238, 253 f. ; BGHR GVG § 120 Abs. 2 Besondere Bedeutung 1, 4; BGH NStZ 2008, 146, 147).

    Hieraus folgt, dass eine Katalogtat des § 120 Abs. 2 GVG selbst dann, wenn sie nach Schwere oder Umfang erhebliches Unrecht verwirklicht und daher staatliche Sicherheitsinteressen in besonderer Weise beeinträchtigt hat, nicht allein aus diesem Grund das Evokationsrecht des Generalbundesanwalts zu begründen vermag (vgl. BGHR GVG § 120 Abs. 2 besondere Bedeutung 1; Rebmann NStZ 1986, 289, 293).

  • OLG Hamm, 28.04.1988 - 1 Vollz (Ws) 115/88

    Auskunftserteilung durch Vollzugsbehörde an Dritte; Keine gesetzliche Regelung;

    Vielmehr ist während einer Übergangsfrist für eine sachgerechte Gesetzeslösung (BVerfGE 41, 251, 267 ..) die Auskunftserteilung nach den bisherigen Ä bereits strengen Ä Grundsätzen weiterhin möglich (vgl. auch OLG Hamm, MDR 1986: Akteneinsicht durch Dritte; NStZ 1988, 188 : Auskünfte .. an den Dienstherrn).
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