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   BGH, 16.11.2001 - StB 18/01   

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https://dejure.org/2001,15099
BGH, 16.11.2001 - StB 18/01 (https://dejure.org/2001,15099)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2001 - StB 18/01 (https://dejure.org/2001,15099)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2001 - StB 18/01 (https://dejure.org/2001,15099)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 304 Abs. 5 StPO; § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 a.E. GVG; § 112 StPO
    Beschwerde; Zuständigkeit des Ermittlungsrichter (Staatsschutzdelikte); Besondere Bedeutung der Tat (Anschlag auf Ausländer mit Brandsatz); Untersuchungshaft

  • HRR Strafrecht

    § 304 Abs. 5 StPO; § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 a.E. GVG; § 112 StPO
    Beschwerde; Zuständigkeit des Ermittlungsrichter (Staatsschutzdelikte); Besondere Bedeutung der Tat (Anschlag auf Ausländer mit Brandsatz); Untersuchungshaft

  • HRR Strafrecht

    § 304 Abs. 5 StPO; § 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 a.E. GVG; § 112 StPO
    Beschwerde; Zuständigkeit des Ermittlungsrichter (Staatsschutzdelikte); Besondere Bedeutung der Tat (Anschlag auf Ausländer mit Brandsatz); Untersuchungshaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHR GVG § 120 Abs. 2 Besondere Bedeutung 3
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00

    Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 16.11.2001 - StB 18/01
    Die Annahme der besonderen Bedeutung (§ 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 a.E. GVG) durch den Generalbundesanwalt erscheint bei der eingeschränkten Überprüfung, der dieses Merkmal im Ermittlungsverfahren mit dessen sich veränderndem Erkenntnisstand zugänglich ist, gemessen an den Grundsätzen der Senatsentscheidung in BGHSt 46, 238 ff. nicht unvertretbar.
  • OLG Naumburg, 01.02.2002 - 3 BJs 21/01
    Auszug aus BGH, 16.11.2001 - StB 18/01
    3 BJs 21/01 - 4 (10) StB 18/01.
  • BGH, 20.12.2007 - StB 12/07

    Keine Bundeszuständigkeit für die Durchsuchungsaktion gegen Globalisierungsgegner

    Bei der Beurteilung der besonderen Bedeutung des Falles steht dem Generalbundesanwalt im Ermittlungsverfahren mit dessen sich häufig verändernden Erkenntnisstand grundsätzlich ein Beurteilungsspielraum zu, so dass sie im Beschwerdeverfahren regelmäßig nur einer eingeschränkten Überprüfung auf Vertretbarkeit unterliegt (vgl. BGHR GVG § 120 Abs. 2 Besondere Bedeutung 3).
  • BGH, 06.09.2022 - AK 27/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen dringenden

    Deshalb kommt es nicht darauf an, ob die Annahme dieses gesetzlichen Merkmals durch den Generalbundesanwalt im Ermittlungsverfahren einer eingeschränkten Überprüfung (so BGH, Beschluss vom 16. November 2001 - StB 18/01, BGHR GVG § 120 Abs. 2 Besondere Bedeutung 3; KK-StPO/Feilcke, 8. Aufl., § 120 GVG Rn. 3; ferner BGH, Beschluss vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128 Rn. 38: "noch als vertretbar anzusehen") oder der unbestimmte Rechtsbegriff - wie bei der Zulassung der Anklage (s. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 StR 378/00, BGHSt 46, 238, 254 f.) - der vollen Kontrolle unterliegt.
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