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BGH, 14.01.1998 - 3 StR 617/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rüge der Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHR GVG § 171b Unanfechtbarkeit 2
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.03.1992 - 1 StR 105/92
Vorliegen schädlicher Neigungen
Auszug aus BGH, 14.01.1998 - 3 StR 617/97
Anhaltspunkte dafür, daß der Beschluß willkürlich erlassen wurde, werden von der Revision nicht aufgezeigt (vgl. auch BGHR GVG § 171 b I Dauer 5 m.w.Nachw.).
- BGH, 06.11.1998 - 3 StR 511/97
Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten gegen Zahnärztin rechtskräftig
Deshalb braucht der Senat auch nicht zu entscheiden, ob die Rüge rechtsmißbräuchlich erhoben worden ist, weil die Angeklagte selbst den Ausschluß zum Schutz ihres eigenen persönlichen Lebensbereiches beantragt hatte (vgl. BGHR GVG § 171 b Unanfechtbarkeit 2). - BGH, 25.04.2001 - 3 StR 117/01
Berücksichtigung von zulässigem Verteidigungsverhalten
Es kann hier offenbleiben, ob die Verfahrensrüge des Angeklagten, einige Zeuginnen seien zu Unrecht unter Ausschluß der Öffentlichkeit vernommen worden, obwohl er dies selbst zum Schutz seiner eigenen Intimsphäre beantragt hatte, rechtsmißbräuchlich ist (vgl. BGHR GVG § 171 b Unanfechtbarkeit 2), da sie jedenfalls aus den vom Generalbundesanwalt genannten Gründen unbegründet ist.