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   BGH, 21.07.1995 - 2 StR 309/95   

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https://dejure.org/1995,2023
BGH, 21.07.1995 - 2 StR 309/95 (https://dejure.org/1995,2023)
BGH, Entscheidung vom 21.07.1995 - 2 StR 309/95 (https://dejure.org/1995,2023)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 1995 - 2 StR 309/95 (https://dejure.org/1995,2023)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Höhe der Jugendstrafe - Schwere der Schuld - Erzieherische Gründe - Vorrangige Berücksichtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 18

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 10
  • StV 1996, 269
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 313/92

    Bemessung der Höhe der Jugendstrafe nach erzieherischen Gesichtspunkten

    Auszug aus BGH, 21.07.1995 - 2 StR 309/95
    Die weiteren Ausführungen des Landgerichts lassen jedoch besorgen, daß das Landgericht nicht bedacht hat, daß sich auch bei einer wegen der Schwere der Schuld verhängten Jugendstrafe ihre Höhe vorrangig nach erzieherischen Gesichtspunkten bemißt (BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8).

    Das Landgericht durfte daher nicht in erster Linie auf das Gewicht des Tatunrechts abstellen, sondern hätte dieses gegen die Folgen der Verbüßung einer längeren Jugendstrafe für die weitere Entwicklung des Angeklagten abwägen müssen (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 3 und 8).

  • BGH, 11.04.1989 - 1 StR 108/89

    Verhängung einer Jugendstrafe bei dadurch bedingtem Verlust der Wohnung und

    Auszug aus BGH, 21.07.1995 - 2 StR 309/95
    Das Landgericht durfte daher nicht in erster Linie auf das Gewicht des Tatunrechts abstellen, sondern hätte dieses gegen die Folgen der Verbüßung einer längeren Jugendstrafe für die weitere Entwicklung des Angeklagten abwägen müssen (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 3 und 8).
  • BGH, 16.03.2006 - 4 StR 594/05

    Selbstmordversuch auf der Autobahn - Verurteilung wegen dreifachen Mordes

    Insbesondere ist es rechtlich nicht zu beanstanden, dass das Landgericht dabei nicht in erster Linie auf das Gewicht des Tatunrechts abgestellt hat, denn auch bei einer wegen der Schwere der Schuld zu verhängenden Jugendstrafe ist deren Höhe vorrangig nach erzieherischen Gesichtspunkten zu bemessen (vgl. nur BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 10 m.N.).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge staatlich verschuldeter Verzögerung

    Wenn stattdessen der Schuldgrundsatz sowie der Vorwurf mehr als acht Jahre zurückliegenden nicht rechtstreuen Verhaltens (noch während des laufenden Ermittlungsverfahrens) die Strafzumessung wesentlich prägt, wird dies den an die Bemessung einer Jugendstrafe zu stellenden Anforderungen nicht gerecht, nach denen auch bei einem Heranwachsenden erzieherische Gesichtspunkte vorrangig sind und deshalb das Gewicht des Tatunrechts sorgfältig gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abgewogen werden muss (vgl. BGHSt 15, 224; 16, 261 ; StV 1996, S. 269; NStZ-RR 1998, S. 285).
  • BGH, 28.02.2012 - 3 StR 15/12

    Bemessung der Jugendstrafe (Schwere der Schuld; erzieherische Gesichtspunkte;

    Ihre Ausführungen zur Strafhöhe begründen jedoch die Besorgnis, sie habe nicht bedacht, dass sich auch bei einer wegen Schwere der Schuld verhängten Jugendstrafe gemäß § 18 Abs. 2 JGG deren Höhe vorrangig nach erzieherischen Gesichtspunkten bemisst (BGH, Beschluss vom 21. Juli 1995 - 2 StR 309/95, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 10; Beschluss vom 18. August 1992 - 4 StR 313/92, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8; Eisenberg, JGG, 15. Aufl., § 18 Rn. 13, 20 f.).
  • BGH, 19.02.2014 - 2 StR 413/13

    Verhängung einer Jugendstrafe (Voraussetzungen: Schwere der Schuld;

    Das Landgericht durfte aber nicht in erster Linie auf das Gewicht des Tatunrechts abstellen, sondern hätte sich nach den getroffenen Feststellungen insbesondere damit auseinandersetzen müssen, ob der Tat nicht Ausnahmecharakter zukommt und ob auch mit Rücksicht auf die bisher problemlos verlaufene Persönlichkeitsentwicklung und Unbestraftheit des Angeklagten die Verbüßung einer längeren Jugendstrafe zu seiner Erziehung erforderlich ist (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Juli 1995 - 2 StR 309/95, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 10).
  • BGH, 19.04.2016 - 1 StR 95/16

    Bemessung von Jugendstrafe (Abwägung von Tatunrecht und Folgen der Strafe für die

    Auch bei einer wegen der Schwere der Schuld verhängten Jugendstrafe ist gemäß § 18 Abs. 2 JGG die Höhe der Strafe so zu bemessen, dass die erforderliche erzieherische Einwirkung möglich ist (BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 1995 - 2 StR 309/95, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 10 und vom 18. August 1992 - 4 StR 313/92, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8).
  • BGH, 13.01.2005 - 4 StR 469/04

    Richterliche Vernehmung im Ermittlungsverfahren (Benachrichtigung des

    Zumal angesichts dessen, daß die Strafen dem gesetzlichen Höchstmaß nahe kommen, hätte es eingehenderer Erörterung und Darlegung bedurft, weshalb die Strafen in dieser Höhe zur Nachreifung der Angeklagten aus erzieherischen Gründen erforderlich sind (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 3, 7, 8, 10).
  • BGH, 11.12.2003 - 4 StR 395/03

    Strafzumessung; Jugendstrafe (Vorrang des Erziehungsgedankens); Urteilsgründe

    Entgegen der Auffassung der Revision und des Generalbundesanwalts kann ausgeschlossen werden, daß sich die Jugendkammer bei Bemessung der allein wegen der Schwere der Schuld verhängten Jugendstrafe der vorrangigen Bedeutung des Erziehungsgedankens nicht bewußt war (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8, 10; BGH NStZ-RR 1997, 21).

    Unter diesen Umständen ist nicht zu besorgen, daß die Jugendkammer bei Bemessung der Höhe der Jugendstrafe rechtsfehlerhaft in erster Linie auf das Gewicht des Tatunrechts abgestellt hat (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 10; BGH NStZ-RR aaO).

  • BGH, 15.05.2012 - 2 StR 54/12

    Strafzumessung bei der Jugendstrafe (Heranwachsende; formelhafte Erwähnung des

    Die Urteilsgründe müssen deshalb erkennen lassen, dass dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Beachtung geschenkt und bei Bemessung der Jugendstrafe das Gewicht des Tatunrechts gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abgewogen worden ist (BGH, Beschluss vom 21. Juli 1995 - 2 StR 309/95, BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 10; Eisenberg, JGG, 15. Aufl., § 18 Rn. 13, 20 ff.).
  • BGH, 22.04.2015 - 2 StR 503/14

    Rechtsfehlerhafte Bemessung der Jugendstrafe (Erziehungsgedanke)

    Denn die Urteilsausführungen lassen nicht erkennen, dass das Landgericht dem Erziehungsgedanken die ihm zukommende Bedeutung beigemessen hat (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 8 bis 10).
  • BGH, 04.08.2004 - 5 StR 134/04

    Beweiswürdigung zum Mordvorsatz bzw. Tötungsvorsatz (Verzicht auf eine ins

    Zudem durfte die Jugendkammer nicht in erster Linie auf das Tatunrecht abstellen (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 Erziehung 10), dem für die Beurteilung der Schuldschwere lediglich insoweit Bedeutung zukommt, als es auch Rückschlüsse auf das Maß der Schuld zuläßt (vgl. BGHR JGG § 17 Abs. 2 schädliche Neigungen 8 m.w.N.).
  • LG Münster, 23.04.2013 - 1 KLs 22/12

    Sprengstoffanschlag an der Bremer Brücke am 10. September 2011

  • BGH, 21.02.2008 - 5 StR 511/07

    Erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit bei affektbedingter Tötung der

  • BGH, 06.10.1999 - 5 StR 429/99

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes; Tateinheit; Beischlaf zwischen Verwandten

  • BGH, 24.07.1997 - 1 StR 287/97

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • BGH, 20.08.2009 - 5 StR 233/09

    Höhe der Jugendstrafe im Kindstötungsfall aus Cottbus aufgehoben

  • BGH, 23.04.1998 - 4 StR 12/98

    Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung

  • BGH, 28.02.2012 - 3 StR 14/12

    Erziehungsgedanke bei Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld (Anforderungen an die

  • OLG Köln, 07.05.1999 - Ss 177/99

    Jugendliche: Erziehungsgedanke und Strafzweck

  • BGH, 13.05.1997 - 4 StR 216/97

    Gebotenheit einer Jugendstrafe neben der Anordnung der Unterbringung in einem

  • BGH, 24.07.1997 - 4 StR 193/97

    Abgrenzung zwischen versuchtem und vollendetem Raub - Beurteilung eines

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