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   BGH, 14.04.1988 - 1 StR 139/88   

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BGH, 14.04.1988 - 1 StR 139/88 (https://dejure.org/1988,1700)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1988 - 1 StR 139/88 (https://dejure.org/1988,1700)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1988 - 1 StR 139/88 (https://dejure.org/1988,1700)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der einheitlichen Wertung der GEsamtheit der Straftaten - Jugendstrafe - Früherer Urteilsspruch - Strafmaß - Einbeziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 2
  • StV 1989, 307
  • StV 1989, 546
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.12.1961 - 2 StR 548/61
    Auszug aus BGH, 14.04.1988 - 1 StR 139/88
    Das läßt darauf schließen, daß die Jugendkammer nicht, wie es erforderlich gewesen wäre, die Gesamtheit der Straftaten einheitlich gewertet, sondern lediglich die früher erkannte Einheitsstrafe numerisch berücksichtigt hat; demgemäß hat sie fälschlich nicht die früheren Urteile, sondern nur die frühere Strafe einbezogen (vgl. BGHSt 16, 335, 337; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Strafzumessung 1).
  • BGH, 24.04.1987 - 2 StR 156/87

    Umfang der Gesamtwürdigung alter Straftaten bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 14.04.1988 - 1 StR 139/88
    Das läßt darauf schließen, daß die Jugendkammer nicht, wie es erforderlich gewesen wäre, die Gesamtheit der Straftaten einheitlich gewertet, sondern lediglich die früher erkannte Einheitsstrafe numerisch berücksichtigt hat; demgemäß hat sie fälschlich nicht die früheren Urteile, sondern nur die frühere Strafe einbezogen (vgl. BGHSt 16, 335, 337; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Strafzumessung 1).
  • BGH, 21.08.1990 - 5 StR 145/90

    Genom-Analyse - § 81a StPO, Genom-Analyse (DNS-Analyse, genetischer

    Auch in den kritischen Stimmen, die auf die mangelnde wissenschaftliche Absicherung des Verfahrens hinweisen (Rademacher StV 1989, 546, 548; Bär, Kriminalistik 1989, 313, 318; Lander Nature, Bd. 339, 1989, 501 ff; Barinaga, Nature, Bd. 339, 1989, 89; Neufeld/Colman, Spektrum der Wissenschaft, Juli 1990 S. 106 ff) wird nicht geltend gemacht, daß das Verfahren untauglich wäre.
  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92

    Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen

    Erforderlich ist deshalb eine neue, selbständige von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGH StV 1989, 307, 308; BGH bei Böhm NStZ 1990, 529; vgl. auch BGHSt 16, 335, 337).

    Um hierfür eine vollständige Beurteilungsgrundlage zu gewinnen, sind die früheren Taten auch (zumindest kurz) darzustellen (st. Rspr; vgl. u.a. BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 2, 3; Senatsurteil vom 13. Oktober 1992 - 1 StR 517/92).

  • BGH, 13.10.1992 - 1 StR 517/92

    Mittäterschaft bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln

    Erforderlich ist deshalb eine neue, selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGH StV 1989, 307 (308); BGH bei Böhm NStZ 1990, 529; vgl. auch BGHSt 16, 335 (337)).

    Um hierfür eine vollständige Beurteilungsgrundlage zu gewinnen, sind die früheren Taten darüber hinaus (kurz) darzustellen (vgl. BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 2, 3).

  • BGH, 13.04.2023 - 4 StR 499/22

    Körperverletzung (Verfahrenshindernis: kein Strafantrag, konkludente Erklärung

    c) Die knappen Ausführungen zur Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts Unna vom 27. November 2020 gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1, § 105 Abs. 2 JGG lassen die gebotene neue, selbstständige und am Erziehungsgedanken orientierte Gesamtwürdigung aller der Einbeziehung unterliegenden Delikte vermissen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2022 - 4 StR 184/22 Rn. 3; Beschluss vom 10. Juni 2020 - 4 StR 228/20, StV 2020, 683; Beschluss vom 21. Mai 2008 - 2 StR 162/08, NStZ 2009, 43; Beschluss vom 14. April 1988 - 1 StR 139/88, StV 1989, 308; Kölbel in Eisenberg/Kölbel, JGG, 24. Aufl., § 31 Rn. 63b mwN).
  • BGH, 24.06.1993 - 4 StR 217/93

    Verwirklichung des Straftatbestands des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer

    Erforderlich ist deshalb eine selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGHSt 37, 34, 39; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 1, 2, 3, 7 jew. m.w.N.).
  • BGH, 27.02.1996 - 4 StR 25/96

    Neue Bewertung früher begangener Straftaten im Rahmen einer Gesamtwürdigung bei

    Erforderlich ist deshalb eine neue, selbständige von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten (BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7; BGH StV 1989, 307, 308; BGH bei Böhm NStZ 1990, 529; vgl. auch BGHSt 16, 335, 337).

    Um hierfür eine vollständige Beurteilungsgrundlage zu gewinnen, sind die früheren Taten auch (zumindest kurz) darzustellen (st. Rspr.; vgl. BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 2, 3 und 7).

  • BGH, 23.05.2013 - 4 StR 70/13

    Strafaussetzung zur Bewährung (Anforderungen an die Begründung: Darlegung von

    Einer Sachverhaltsschilderung oder gar der Darlegung der vom früheren Richter oder Staatsanwalt angestellten Strafzumessungs- bzw. Entscheidungserwägungen bedarf es nur bei der Bildung einer neuen Einheitsjugendstrafe (BGH, Beschlüsse vom 14. April 1988 - 1 StR 139/88, StV 1989, 307; vom 20. März 1996 - 3 StR 10/96, StV 1998, 344 und vom 25. Mai 2008 - 2 StR 162/08, NStZ 2009, 43) oder einer nachträglichen Gesamtstrafe (BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 1997 - 2 StR 134/97; vom 8. Februar 2011 - 4 StR 658/10; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 55 Rn. 17 und 34), ansonsten nur in den wenigen Ausnahmefällen, in denen - anders als hier - die früher festgestellten Taten oder Entscheidungserwägungen auch für den jetzigen Tatrichter entscheidungserheblich sind.
  • BGH, 14.11.1995 - 1 StR 483/95

    Bildung einer Einheitsjugendstrafe unter Einbeziehung eines früheren Urteils

    Der Generalbundesanwalt bezweifelt das; er meint, das Landgericht habe nicht die früheren Urteile, sondern nur die früheren Strafen einbezogen und damit § 31 Abs. 2 JGG verletzt (vgl. BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 2, 3, 7).
  • BGH, 16.04.2015 - 3 StR 5/15

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung eines

    Eine bloße Mitteilung der früheren Urteilssprüche, ohne die zugrundeliegenden Sachverhalte und die Zumessungsgründe, genügt daher grundsätzlich nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 1996 - 3 StR 10/96 - StV 1998, 344 f.; BGH, Beschluss vom 14. April 1988 - 1 StR 139/88, StV 1989, 307 f.).'.
  • BGH, 18.01.1989 - 3 StR 553/88

    Strafbemessung: Darstellung der Vorahndungen im Jugendstrafverfahren

    Damit werden weder Art und Schwere der einzelnen Taten erkennbar noch der Umfang der Beteiligung seitens der Angeklagten (vgl. BGHSt 16, 335, 337; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 2 und Strafzumessung 1).
  • OLG Celle, 26.06.2012 - 32 Ss 78/12

    Anforderungen an die Entscheidungsbegründung bei der Anwendung von Jugendrecht

  • BGH, 05.11.2002 - 4 StR 419/02

    Verminderte Schuldfähigkeit (dissoziale Persönlichkeitsstörung;

  • BGH, 21.04.1998 - 1 StR 165/98

    Erforderlichkeit der Mitteilung von Strafzumessungserwägungen

  • BGH, 15.08.2000 - 4 StR 308/00

    Einbeziehung einer Jugendstrafe; Darlegung zur Höhe der Jugendstrafe

  • OLG Celle, 13.09.2000 - 33 Ss 73/00

    Verschlechterungsverbot; Jugendstrafrecht ; Sanktion; Erledigung; Umwandlung;

  • BGH, 21.08.1997 - 4 StR 400/97

    Richtigstellung eines Urteilstenors durch die Verurteilung zu einer

  • BGH, 10.03.1994 - 4 StR 50/94

    Einbeziehung - Frühere Entscheidung - Urteilsgründe - Urteil

  • BGH, 04.10.1994 - 5 StR 494/94

    Strafrahmen - Strafzumessung - Revision - Strafausspruch

  • BGH, 20.07.1994 - 3 StR 216/94

    Einheitsjugendstrafe - Strafzumessung - Frühere Urteile - Urteilstenor

  • BGH, 12.05.1992 - 4 StR 189/92

    Anforderungen an die Bildung einer einheitlichen Jugendstrafe - Einbeziehung

  • BGH, 24.09.1991 - 1 StR 489/91

    Einbeziehung eines rechtskräftigen Urteils - Anrechnung bereits verbüßten

  • BGH, 26.11.1996 - 1 StR 640/96

    Aufhebung eines Strafausspruchs wegen Verkennung von Urteilsgründen durch eine

  • BGH, 13.05.1993 - 1 StR 906/92

    Erfordernis der Abwägung bei möglicher Bildung einer Einheitsjugendstrafe

  • BGH, 19.05.1989 - 3 StR 135/89

    Unzureichende Erörterung einer schädlichen Neigung zu Gewaltdelikten bei der

  • BGH, 08.12.1993 - 3 StR 531/93

    Teilweise Verwerfung der Revision - Änderung einer Urteilsformel zur Klarstellung

  • BGH, 14.09.1989 - 4 StR 377/89

    Verwerfung einer Revision wegen Unbegründetheit

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