Rechtsprechung
BGH, 29.07.1992 - 2 StR 20/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einheitliche Aburteilung mehrerer in verschiedenen Altersstufen begangener Taten nach Jugendstrafrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 29.07.1992 - 2 StR 20/92
- BGH, 10.02.1993 - 2 StR 20/92
Papierfundstellen
- BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.01.1986 - 3 StR 457/85
Einheitliche Anwendung von Jugendstrafrecht bei gleichzeitiger Aburteilung …
Auszug aus BGH, 29.07.1992 - 2 StR 20/92
Dieses zu bestimmen, ist Sache des tatrichterlichen Ermessens (BGH NStZ 1986, 219).
- BGH, 29.11.2017 - 2 StR 460/16
Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei …
Diese Beurteilung ist im wesentlichen Tatfrage, die der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden hat und daher der Nachprüfung des Revisionsgerichts grundsätzlich entzogen (BGH…, Urteil vom 22. Juni 1988 - 3 StR 93/88, BGHR JGG § 32 Schwergewicht 1; Senat, Urteil vom 29. Juli 1992 - 2 StR 20/92, BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3;… Eisenberg, JGG, 19. Aufl., § 32 Rn. 21). - BGH, 11.12.2018 - 3 StR 378/18
Betäubungsmittelstrafrecht (Bestimmen eines Minderjährigen zur Förderung des …
Dem Tatgericht kommt diesbezüglich ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BGH…, Urteil vom 18. Juni 2009 - 3 StR 171/09, juris Rn. 11; ferner BGH, Urteil vom 29. Juli 1992 - 2 StR 20/92, BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3 (tatrichterliches Ermessen)). - BGH, 13.02.2003 - 3 StR 430/02
Beweiswürdigung (Umfang / Grenzen der Revisibilität: Widersprüche; …
Jedoch ist - worauf die Staatsanwaltschaft zutreffend abstellt - jeweils eine Gesamtbetrachtung aller wesentlichen Gesichtspunkte, insbesondere eine Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit notwendig (vgl. BGHSt 36, 37 f., BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3).
- BGH, 18.06.2009 - 3 StR 171/09
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Aufklärungshilfe); Verfall des …
Die nach § 32 JGG erforderliche Beurteilung, ob das Schwergewicht bei diesen oder bei denjenigen Straftaten liegt, die nach allgemeinem Strafrecht zu beurteilen wären, ist im Wesentlichen Tatfrage und daher durch das Revisionsgericht nur dahin überprüfbar, ob der Tatrichter den ihm zuzubilligenden Beurteilungsspielraum eingehalten hat (vgl. BGHR JGG § 32 Schwergewicht 1, 3). - BGH, 18.05.2010 - 5 StR 143/10
Täterschaft (sukzessive Mittäterschaft); Beihilfe; Umfang der …
Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass das später unter Anwendung von Jugendstrafrecht ausgeurteilte Tötungsverbrechen im Vergleich zu dem milde sanktionierten Diebstählen hier das Schwergewicht im Sinne das entsprechend anzuwendenden § 32 Satz 1 JGG bildet (…vgl. BGHR JGG § 32 Gesamtstrafe 2) und es deshalb bei der gebotenen Bildung einer einheitlichen Jugendstrafe bleibt (vgl. BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3 bis 5). - BGH, 23.03.2000 - 4 StR 502/99
Teilanfechtung im Jugendstrafverfahren; Schwergewicht bei gleichzeitiger …
Danach ist es nicht zulässig, bei gleichzeitiger Aburteilung von Taten, auf die teils Jugendstrafrecht, teils allgemeines Strafrecht anzuwenden wäre, sowohl auf Jugendstrafe als auch auf Erwachsenenstrafe zu erkennen (vgl. BGHSt 29, 67; 36, 294, 295); vielmehr ist entsprechend dem Schwergewicht der Taten entweder nur nach Jugendstrafrecht oder nur nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen (vgl. BGHSt 37, 34, 36; 40, 1, 2; BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3, 4, 5; BGH, Urteil vom 31. August 1999 - 1 StR - 268/919). - BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94
Urteilsbegründung - Strafmilderung - Verminderte Schuld - Heranwachsende - …
Ist eine nach Vollendung des 21. Lebensjahres begangene Straftat nur Folge und Ausfluß der früheren Taten, so kann daraus geschlossen werden, daß das Schwergewicht bei diesen liegt (BGH NStZ 1986, 219; BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3). - BGH, 05.05.1999 - 2 StR 579/98
Anwendbarkeit von Jugendstrafrecht bei Straftaten in verschiedenen Altersstufen
Dieses zu bestimmen, ist Sache des tatrichterlichen Ermessens (vgl. u.a. BGHR JGG § 32 Schwergewicht 3; BGH NStZ 1986, 219;… BGH GA 1964, 135) und daher der Nachprüfung des Revisionsgerichts grundsätzlich entzogen (…vgl. u.a. BGHR JGG § 32 Schwergewicht 1; BGH NStZ 1986, 447).