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   BGH, 09.08.1989 - 3 StR 246/89   

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https://dejure.org/1989,1876
BGH, 09.08.1989 - 3 StR 246/89 (https://dejure.org/1989,1876)
BGH, Entscheidung vom 09.08.1989 - 3 StR 246/89 (https://dejure.org/1989,1876)
BGH, Entscheidung vom 09. August 1989 - 3 StR 246/89 (https://dejure.org/1989,1876)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Totschlags - Nichtberücksichtigung einer Tötung aus niedrigen Beweggründen - Gefühlsregungen wie Wut und Hass als niedrige Beweggründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 16
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.12.1987 - 1 StR 498/87

    Annahme eines selbstverschuldeten Affekts

    Auszug aus BGH, 09.08.1989 - 3 StR 246/89
    Der festgestellte Sachverhalt legt die Annahme nahe, daß den Angeklagten im Zeitpunkt der Tötungshandlung (hierzu BGHSt 35, 143) niedrige Beweggründe beherrschten.
  • BGH, 14.10.1987 - 3 StR 145/87

    Anforderungen an das Vorliegen niedriger Beweggründe - Würdigung aller

    Auszug aus BGH, 09.08.1989 - 3 StR 246/89
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß Gefühlsregungen wie Wut und Haß als niedrige Beweggründe in Betracht kommen, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen (vgl. BGHR StGB § 211 II niedrige Beweggründe 8; Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 211 Rdn. 5 a mit Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 17.01.1968 - 2 StR 523/67

    Verurteilung wegen Totschlags - Nachweis einer heimtückischen Tötung - Vorliegen

    Auszug aus BGH, 09.08.1989 - 3 StR 246/89
    Die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer wird auch Gelegenheit haben, der Frage vertiefter als im angefochtenen Urteil nachzugehen, ob dem Angeklagten zur Zeit seines Tötungsentschlusses bewußt war, daß seine Freundin ihren Ehemann unter Ausnutzung seiner Arg- und Wehrlosigkeit in die Falle gelockt hatte (vgl. hierzu BGHSt 22, 77).
  • BGH, 28.04.1988 - IX ZR 151/87

    Bestimmtheit eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses; Bezeichnung von

    Auszug aus BGH, 09.08.1989 - 3 StR 246/89
    Da eine Spontantat des Angeklagten jedenfalls nach den bisherigen Feststellungen nicht auszuschließen ist, wird die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer auch die Rechtsprechung beachten müssen, die in solchen Fällen auf die Notwendigkeit besonders sorgfältiger Prüfung hinweist (BGH bei Holtz MDR 1988, 1001 [BGH 28.04.1988 - IX ZR 151/87]).
  • OLG München, 11.07.2018 - 6 St 3/12

    Zschäpe im NSU-Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt

    In subjektiver Hinsicht ist erforderlich, dass der Täter die Umstände, die die Niedrigkeit seiner Beweggründe ausmachen, in ihrer Bedeutung für die Tatausführung ins Bewusstsein aufgenommen hat und, soweit gefühlsmäßige und triebhafte Regungen in Betracht kommen, diese gedanklich beherrschen und willensmäßig steuern kann (vgl. BGHSt 28, 210, 212; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6, 15, 16).
  • BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05

    Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines

    Gefühlsregungen wie Wut, Zorn, Ärger, Hass und Rachsucht kommen nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen, also nicht menschlich verständlich, sondern Ausdruck einer niedrigen Gesinnung des Täters sind (st. Rspr., vgl. nur BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 16, 22, 23, 28, 30, 36; BGH NStZ 1995, 181; BGH StV 2001, 228, 229).
  • BGH, 30.08.2000 - 2 StR 204/00

    Kausalität zwischen Tötungshandlung und Erfolg bei Hinzutreten von Dritten;

    Sie war hier auch nicht etwa deshalb entbehrlich, weil die Angeklagte den Tötungsentschluß nach den Feststellungen erst im Laufe der heftigen körperlichen Auseinandersetzung, also spontan gefaßt hat; denn dies braucht der Bejahung niedriger Beweggründe nicht entgegenzustehen (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 11; BGH, Urt. v. 19. Juli 2000 - 2 StR 96/00; zu den dann gesteigerten Prüfungsanforderungen vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 16 und 31; BGH, Urt. v.,11. Januar 2000 - 1 StR 505/99).
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