Rechtsprechung
   BGH, 29.08.2007 - 5 StR 103/07   

Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB; § 27 StGB; § 332 StGB; § 283 Abs. 1 Nr. 1 und 8 StGB; § 11 Abs. 1 Nr. 2 lit. c StGB; § 17 StGB; § 15 StGB; § 156 StGB
    Bankrott (Beihilfe); Untreue (Pflichtwidrigkeit und kommunalrechtliches Sparsamkeitsgebot; Vergütungen bei öffentlich-rechtlichen Beraterverträgen; Missachtung des Insolvenzverfahrens; Vorsatz bei normativen Tatbestandsmerkmalen; Haushaltsuntreue); Bestechlichkeit; Begriff des Amtsträgers (Vorsatz bezüglich der Amtsträgerschaft bei fehlendem formellen Bestellungsakt; Verbotsirrtum); uneidliche Falschaussage im Insolvenzverfahren (konkrete Zuständigkeit); Beweiswürdigung bei der Auslegung von Verträgen; Umfang der Aufhebung (Feststellungen); Fall Roßberg.

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de
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  • IWW
  • strafrecht-online.de

    § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB; § 17 StGB; § 27 StGB; § 156 StGB; § 266 StGB; § 283 Abs. 1 Nr. 1, 8 StGB; §§ 331 ff. StGB; § 133 BGB; § 157 BGB
    Strafbare Untreue zum Nachteil einer Kommune durch vertragliche Vereinbarung überhöhter Vergütungen für Leistungen Dritter - Begründung einer Amtsträgerstellung i. S. der §§ 331 ff. Strafgesetzbuch (StGB) - Voraussetzungen des Verbotsirrtums - Voraussetzungen des Straftatbestandes der falschen Versicherung an Eides Statt - Strafbare Beihilfe zum Bankrott

  • NWB SteuerXpert START
  • strafrecht-online.org (Volltexte/Auszüge/Entscheidungsanmerkung)

    §§ 266 StGB; 72 Abs. 2 SächsGO; 6 Abs. 1 HGrG; 7 Abs. 1 BHO; 82 InsO
    Haushaltsuntreue; Pflichtwidrigkeit; Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Amtsträgerstellung durch "Bestellung"; falsche eidesstaatliche Versicherung nur bei Zuständigkeit für deren Abnahme; Untreue durch Missachtung des öffentlich-rechtlichen Sparsamkeitsgebots

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Landgericht muss den Untreuevorwurf gegen den Dresdener OB Roßberg neu prüfen

  • IWW (Pressemitteilung)

    Untreuevorwurf gegen den Dresdener OB Roßberg

  • wkdis.de (Pressemitteilung)

    Landgericht muss den Untreuevorwurf gegen den Dresdener OB Roßberg neu prüfen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Untreuevorwurf gegen Dresdener OB: Erneut zu prüfen

Besprechungen u.ä.

  • strafrecht-online.org (Volltexte/Auszüge/Entscheidungsanmerkung)

    §§ 266 StGB; 72 Abs. 2 SächsGO; 6 Abs. 1 HGrG; 7 Abs. 1 BHO; 82 InsO
    Haushaltsuntreue; Pflichtwidrigkeit; Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Verfahrensgang

  • LG Dresden, 04.09.2006 - 5 KLs 104 Js 4751/04
  • BGH, 29.08.2007 - 5 StR 103/07

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 14
  • NStZ 2008, 87



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Wird zitiert von ... (15)  

  • BGH, 17.09.2009 - 5 StR 521/08  

    Untreue (Treubruchstatbestand; Missbrauchstatbestand; Vermögensbetreuungspflicht

    cc) Das Landgericht hat in der Sache zutreffend den Vorsatz des Haupttäters H. auch bezüglich der Pflichtwidrigkeit und des Vermögensnachteils bejaht (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Pflichtwidrigkeit 4).

    Soweit es das Landgericht unterlassen hat, die hingenommene Vorstellung des Angeklagten, er habe sich für berechtigt gehalten, die Sonderbonuszahlungen entgegenzunehmen, weil sie ihm von dem Vorstandsmitglied H. angeboten und zugewandt worden sind, unter dem Gesichtspunkt eines Tatbestandsirrtums zu erörtern (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vorsatz 5, insoweit in BGHSt 50, 331 nicht abgedruckt; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Pflichtwidrigkeit 4; Fischer aaO § 266 Rdn. 77a), offenbart auch dies keinen Rechtsfehler.

    Diese dienten dem Schutz des Vermögens des Arbeitsgebers und waren so bedeutsam, dass sie zur Hauptpflicht des Angeklagten erhoben worden waren (vgl. BGH wistra 1991, 265, 266; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Missbrauch 3; vgl. auch BGHR StGB § 266 Abs. 1 Pflichtwidrigkeit 4).

  • BGH, 09.07.2009 - 5 StR 263/08  

    Amtsträger; Bestechlichkeit; Befangenheitsgesuch wegen Fristsetzung zur Stellung

    Vielmehr muss er auch eine Bedeutungskenntnis gerade von seiner Funktion als Amtsträger haben (BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 14).

    Es beschreibt die Beauftragung einer Person mit der Erledigung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung (vgl. BGHSt 43, 96, 101 ff.; BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 4 und 14).

    Vielmehr muss er auch eine Bedeutungskenntnis gerade von seiner Funktion als Amtsträger haben (BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 14).

  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07  

    Strafrecht - Untreuevorwurf gegen Vermieter wg. Kautionseinzahlung auf Girokonto

    Es ist deshalb schon kein Irrtum im Sinne des § 17 StGB gegeben, sondern allenfalls eine unbeachtliche falsche rechtliche Einordnung (vgl. BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 14).
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  • BGH, 27.11.2009 - 2 StR 104/09  

    ; Bestechlichkeit; Amtsträgereigenschaft der Redakteure öffentlich-rechtlicher

    Vielmehr muss er auch eine Bedeutungskenntnis gerade von seiner Funktion als Amtsträger haben (BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 14 Rn. 20-21; BGH NJW 2009, 3248, 3250 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

    Vielmehr muss er auch eine Bedeutungskenntnis gerade von seiner Funktion als Amtsträger haben (BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 14 Rn. 20-21; BGH NJW 2009, 3248, 3250 - zur Veröffentlichung in BGHSt vorgesehen).

  • AG Gummersbach, 27.04.2009 - 82 LS 55/08  
    Nur wenn es hieran fehlt, sind an den Nachweis in subjektiver Hinsicht besondere Anforderungen zu stellen (zu vgl. BGH 5 StR 103/07 - Urt. v. 29.08.2007 - "Fall Roßberg").

    Wenn dem Amtsträger nicht bewusst wird, dass sein Handeln so verstanden werden könnte, dann fehlt ihm zwangsläufig auch das B1usstsein, den bösen Schein möglicher Käuflichkeit hervorzurufen (zu vgl. BGH 5 StR 103/07 - Urt. v. 29.08.2007 - "Fall Roßberg").

    Ordnet der Vorteilsnehmer seine Tätigkeit nicht juristisch zutreffend als diejenige eines Amtsträgers ein, und behauptet er, es fehle ihm deshalb das Unrechtsbewusstsein, so muss im Urteil die Möglichkeit erörtert werden, der Angeklagte habe sein Verhalten als rechtmäßig angesehen und sich deshalb in einem Verbotsirrtum befunden (zu vgl. BGH 5 StR 103/07 - Urt. v. 29.08.2007 - "Fall Roßberg").

    Ein solcher Subsumtionsirrtum lässt den Vorsatz unberührt (zu vgl. BGH 5 StR 103/07 - Urt. v. 29.08.2007 - "Fall Roßberg").

  • LG Hamburg, 23.11.2007 - 608 KLs 3/07  

    Zur Amtsträgereigenschaft bei Verantwortlichen öffentlich-rechtlich organisierter

    Das Merkmal der Bestellung setzt seinem Wortsinn nach keinen förmlichen Akt voraus (BGH, Urt. v. 29. August 2007, 5 StR 103/07; BGH, Urt. v. 15. Mai 1997, 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 102 f. unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte).

    Sie ist in der Heranziehung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu sehen, wenn diese mit einer auf eine gewisse Dauer angelegten Eingliederung verbunden ist (BGH, Urt. v. 29. Januar 1998, 1 StR 64/97, BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 4; BGH, Urt. v. 29. August 2007, 5 StR 103/07).

    Sie beschreibt die Beauftragung einer Person mit der Erledigung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung (BGH, Urt. v. 29. August 2007, 5 StR 103/07; vgl. auch BGH, Urt. v. 15. Mai 1997, 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 101 ff.; BGH, Urt. v. 29. Januar 1998, 1 StR 64/97, BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 4; BGH, Urt. v. 19. Dezember 1997, 2 StR 521/97, BGHSt 43, 370, 380).

  • BGH, 13.04.2010 - 5 StR 428/09  

    Untreue bei einer englischen Limited (Gründungsstatut; Gründungstheorie;

    Welches Verhalten in Bezug auf die Betreuung fremden Vermögens pflichtwidrig ist, regelt die Strafbestimmung zwar nicht selbst; sie eröffnet aber über das normative Tatbestandsmerkmal der Pflichtwidrigkeit die Möglichkeit einer einfachgesetzlichen oder auch privatautonomen Konkretisierung, namentlich durch Satzung oder Vertrag (vgl. BGHR StGB § 266 Pflichtwidrigkeit 4; BGH NStZ 2006, 214, 217, insoweit in BGHSt 50, 331 nicht abgedruckt).

    Welches Verhalten in Bezug auf die Betreuung fremden Vermögens pflichtwidrig ist, regelt die Strafbestimmung zwar nicht selbst; sie eröffnet aber über das normative Tatbestandsmerkmal der Pflichtwidrigkeit die Möglichkeit einer einfachgesetzlichen oder auch privatautonomen Konkretisierung, namentlich durch Satzung oder Vertrag (vgl. BGHR StGB § 266 Pflichtwidrigkeit 4; BGH NStZ 2006, 214, 217, insoweit in BGHSt 50, 331 nicht abgedruckt).

  • OLG Stuttgart, 15.10.2008 - 2 Ss 371/08  

    Falschbeurkundung im Amt: nicht erfolgte Zustellungen durch einen Privatmann, der

    Das Tatbestandsmerkmal der Bestellung beschreibt demnach die Beauftragung einer Person mit der Erledigung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung und die dadurch bewirkte Einbeziehung in die Organisation der öffentlichen Verwaltung (BGH, 5 StR 103/07, zitiert nach Juris).

    Zwar sollen nach der amtlichen Begründung (BT-Drucksache 7/550, S. 209) zur Einführung des § 11 Abs. 1 Nr. 2c StGB mit der "Bestellung" alle Arten von Dienst- und Auftragsverhältnissen erfasst werden, ohne dass es auf eine förmliche Bestellung ankommt (vgl. BGH 5 StR 103/07, zitiert nach Juris; LK-Hilgendorf, a.a.O., Rdnr. 36).

    Voraussetzung für eine Strafbarkeit in subjektiver Hinsicht ist die Bedeutungskenntnis des Täters von der Funktion als Amtsträger (vgl. BGH 5 StR 103/07, zitiert nach Juris - dort Rdnr. 20 f. -, insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2008, 87).

  • LG Hamburg, 09.12.2010 - 618 KLs 10/09  
    Eine "Bestellung zum Auftrag" erfordert eine engere Anbindung an die öffentliche Hand als der einfache "Auftrag" (vgl. BGH NStZ 2008, 87).

    Vornehmlich hat sie dabei auf die Dauer der Einbindung des Betroffenen in die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung sowie darauf abgestellt, inwieweit der Betroffene in die öffentliche Verwaltung organisatorisch eingegliedert ist (vgl. BGH, NStZ 2008, 87).

  • BGH, 07.02.2008 - 5 StR 625/07  

    Bereicherungsabsicht bei der Erpressung (rechtswidrige Bereicherung:

    Bei Tateinheit steht nämlich die Einheitlichkeit der Tat einer Aufrechterhaltung des vom Rechtsfehler nicht betroffenen Teils entgegen (BGH, Urteil vom 29. August 2007 - 5 StR 103/07, Rdn. 51).
  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 425/11  

    Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (Bewertungseinheit;

  • OLG Zweibrücken, 07.04.2008 - 1 Ss 178/07  

    Werbung für sexuelle Dienste im Internet

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2010 - 5 Ss OWi 206/09  

    Anforderungen an die Begründung der Aufklärungsrüge

  • BGH, 20.06.2012 - 5 StR 221/12  

    Beweiswürdigung; Fortbestehen einer Bedrohungslage bei emotionaler Verbundenheit

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - 1 RBs 77/11  

    Wildes Kippen von Bauschutt; Haftung des Geschäftsführers einer GmbH

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