Rechtsprechung
   BGH, 29.01.1998 - 1 StR 64/97   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Bestechung eines freiberuflichen Bauingenieurs

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • DVBl (Leitsatz)

    Amtsträger i. S. des § 11 Abs. 1 Nr. 2 c StGB ...

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Bestechung eines Freiberuflers: Bauingenieur kann Amtsträger gleichgestellt werden

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1998, 2373
  • BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 4
  • NStZ 1998, 564 (Ls.)
  • StV 1998, 368
  • DVBl 1998, 600 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (13)  

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05  

    Steuerhinterziehung (Selbstbelastungsfreiheit: Versteuerung von

    Die Bestechung im geschäftlichen Verkehr ist in diesem Sinne erst mit der letzten Annahme des von der Unrechtsvereinbarung umfassten Vorteils beendet (BGHR UWG § 12 Abs. 2 Angestelltenbestechlichkeit 1; Tröndle/ Fischer, StGB 53. Aufl. § 299 Rdn. 21; Heine in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 299 Rdn. 31; vgl. auch BGHSt 10, 237, 243; 11, 345, 347; BGHR StGB § 334 Verjährung 1; jeweils zu §§ 331 ff. StGB).
  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 90/08  

    Bestechung; Bestechlichkeit; Verjährungsbeginn (materieller Beendigungsbegriff;

    Für dieses der Bestechlichkeit spiegelbildlich gegenüberstehende Vergehen wird allgemein von einem identischen Beendigungszeitpunkt ausgegangen (vgl. BGH NJW 1998, 2373; 2006, 925, 927; Kuhlen aaO § 333 Rdn. 17, § 334 Rdn. 12; Korte aaO § 333 Rdn. 46; Lemke aaO § 78a Rdn. 4; Fischer aaO § 78a Rdn. 8; Jähnke aaO § 78a Rdn. 5; Schmid aaO § 78a Rdn. 5; Lackner/Kühl aaO § 78a Rdn. 4).

    Nur nachfolgende Handlungen des Bestechenden, die die pflichtwidrige Diensthandlung ausnutzen, sind für die Beendigung der Bestechung ohne Belang; denn sie liegen außerhalb der Erfüllung der Unrechtsvereinbarung (vgl. BGH NJW 1998, 2373; Lackner/Kühl aaO § 78a Rdn. 4).

    In der Entscheidung NJW 1998, 2373 hat der Bundesgerichtshof, nachdem die pflichtwidrige Diensthandlung in jedenfalls verjährter Zeit vorgenommen worden und die versprochene Zahlung unterblieben war, auf den Zeitpunkt der Unrechtsvereinbarung abgestellt und es ausdrücklich offen gelassen, ob die Diensthandlung für den Verjährungsbeginn relevant sein könne.

  • BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02  

    Strafrecht - Strafbarkeit eines Bauinvestors wegen Untreue

    Die Entscheidung des 1. Strafsenats vom 29. Januar 1997 - 1 StR 64/97 (NJW 1998, 2373) steht dem schon deswegen nicht entgegen, weil anders als im hier vorliegenden Fall dort nicht aufgeklärt werden konnte, aus welchen Gründen die versprochene Zahlung an den bestochenen städtischen Angestellten unterblieb.
mehr
  • BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00  

    Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig

    Entscheidend ist, daß für den Normadressaten deutlich wird, daß mit dem Auftrag besondere Verhaltenspflichten verbunden sind ( BGHSt 43, 96, 101 ff.; BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 - Amtsträger 4).
  • BGH, 29.08.2007 - 5 StR 103/07  

    Bankrott (Beihilfe); Untreue (Pflichtwidrigkeit und kommunalrechtliches

    Sie ist in der Heranziehung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu sehen, wenn diese mit einer auf eine gewisse Dauer angelegten Eingliederung verbunden ist (BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 4).

    Sie beschreibt die Beauftragung einer Person mit der Erledigung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung (vgl. BGHSt 43, 96, 101 ff.; BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 4).

  • BGH, 09.07.2009 - 5 StR 263/08  

    Amtsträger; Bestechlichkeit; Befangenheitsgesuch wegen Fristsetzung zur Stellung

    Es beschreibt die Beauftragung einer Person mit der Erledigung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung (vgl. BGHSt 43, 96, 101 ff.; BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 4 und 14).
  • BGH, 14.11.2003 - 2 StR 164/03  

    Strafrecht - Auch Geschäftsführer einer GmbH kann Amtsträger sein

    Im Hinblick auf seine herausgehobene Position als Geschäftsführer der Gesellschaft reicht hier für die Bestellung bereits aus, daß ihm dauerhaft Aufgaben der öffentlichen Verwaltung zur eigenständigen Wahrnehmung übertragen wurden und er demnach in die Organisation der Gesellschaft fest eingegliedert war (vgl. BGHSt 43, 370, 379 f.; Eser in Schönke/ Schröder, StGB 26. Aufl. § 11 Rdn. 27; Rudolphi in SK-StGB § 11 Rdn. 26; Gribbohm in LK 11. Aufl. § 11 Rdn. 32; für den anders gelagerten Fall eines freiberuflich für die Verwaltung tätig werdenden Bauingenieurs vgl. BGHSt 43, 96, 105 und BGH NJW 1998, 2373 f.).
  • BGH, 27.11.2009 - 2 StR 104/09  

    ; Bestechlichkeit; Amtsträgereigenschaft der Redakteure öffentlich-rechtlicher

    Der Bundesgerichtshof hat sogar selbständig tätige Angehörige klassischer freier Berufe, wie etwa Architekten und Bauingenieure, als Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB angesehen, wenn sie im Einzelfall dazu bestellt waren, im Auftrag einer Behörde oder sonstigen Stelle Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen (BGH NJW 1998, 2373).
  • BGH, 05.05.2011 - 3 StR 458/10  

    Vorlageverfahren (Fortbildung des Rechts); Amtsträger (Kassenarzt; Vertragsarzt;

    (ee) Die Amtsträgereigenschaft eines Vertragsarztes wird nach alldem auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass dieser seine Tätigkeit freiberuflich und bezüglich der Behandlungs- und Verordnungstätigkeit weisungsunabhängig ausübt (aA Geis, wistra 2007, 361, 364; Taschke, StV 2005, 406, 409); denn die freiberufliche Ausübung der übertragenen Aufgaben steht der Amtsträgereigenschaft jedenfalls dann nicht entgegen, wenn im Übrigen die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB erfüllt sind (vgl. BGH, Urteil vom 29. Januar 1998 - 1 StR 64/97, NJW 1998, 2373: freiberuflich tätiger Bauingenieur).
  • LG Hamburg, 23.11.2007 - 608 KLs 3/07  

    Zur Amtsträgereigenschaft bei Verantwortlichen öffentlich-rechtlich organisierter

    Sie ist in der Heranziehung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben zu sehen, wenn diese mit einer auf eine gewisse Dauer angelegten Eingliederung verbunden ist (BGH, Urt. v. 29. Januar 1998, 1 StR 64/97, BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 4; BGH, Urt. v. 29. August 2007, 5 StR 103/07).

    Sie beschreibt die Beauftragung einer Person mit der Erledigung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung (BGH, Urt. v. 29. August 2007, 5 StR 103/07; vgl. auch BGH, Urt. v. 15. Mai 1997, 1 StR 233/96, BGHSt 43, 96, 101 ff.; BGH, Urt. v. 29. Januar 1998, 1 StR 64/97, BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 4; BGH, Urt. v. 19. Dezember 1997, 2 StR 521/97, BGHSt 43, 370, 380).

  • BGH, 14.01.2009 - 1 StR 470/08  

    Bestechung; Amtsträgereigenschaft (Durchführung einer medizinisch-psychologischen

  • LG Hamburg, 09.12.2010 - 618 KLs 10/09  
  • KG, 22.02.2008 - 1 Ss 294/06  

    Wirksamkeit der auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkten Berufung bei

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