Rechtsprechung
   BGH, 07.06.1989 - 2 StR 217/89   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 10
  • StV 1989, 390



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 10.03.2006 - 2 StR 561/05  

    Mord; Heimtücke (Arglosigkeit; Wehrlosigkeit; Kleinkinder; Schlafende); niedrige

    Das kommt unter Umständen dann in Betracht, wenn ein zur Selbsttötung entschlossener Täter Angehörige seiner Familie, die er sehr liebt, aus Sorge um deren ungewisse Zukunft mit sich in den Tod nehmen will, weil er - möglicherweise in krankhafter Verblendung - meint, zum Besten seiner Familie zu handeln ( BGHSt 9, 385; 37, 376; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 10; BGH NStZ 1995, 230).
  • BGH, 08.05.1991 - 3 StR 467/90  

    Tötung eines arg- und wehrlosen Patienten im Krankenhaus; Sterbehilfe durch

    Es kann unter diesen Umständen nur dann entfallen, wenn die Tat nicht aus einer feindseligen Haltung gegenüber dem Opfer begangen worden ist, weil der Täter glaubte, zu dessen Bestem zu handeln (BGHSt 9, 385 - GSSt; 11, 139, 143 - GSSt; 30, 105, 119 - GSSt; BGH NJW 1978, 709; BGH bei Holtz MDR 1981, 267; BGHR StGB § 211 II Heimtücke 10; vgl. auch BVerfGE 45, 187, 264).
  • BGH, 31.07.1996 - 1 StR 247/96  

    Verurteilung wegen Giftmordes aufgehoben

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann trotz der Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit die Annahme von Heimtücke i.S.d. § 211 StGB entfallen, wenn die Tat nicht aus einer feindseligen Haltung gegenüber dem Opfer begangen wurde, weil der Täter glaubte, zu dessen Bestem zu handeln (vgl. BGHSt 9, 385 ; 11, 139, 143; 30, 105, 119; BGH NJW 1978, 709; BGH bei Holtz MDR 1981, 267; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 10; BGH StV 1991, 347; vgl. auch BVerfGE 45, 187, 264; Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 48 m.w.Nachw. in Fußn. 62).
  • BGH, 07.12.1999 - 1 StR 574/99  

    Mord; Heimtücke; Verwerfung der Revision als unbegründet

    An ihr fehlt es, wenn der zur Selbsttötung entschlossene Täter Angehörige seiner Familie mit in den Tod nehmen will, weil er meint, zu, ihrem Besten zu handeln ( BGHSt 9, 385, 390; 11, 139, 143; 30, 105, 119; BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 10).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht