Rechtsprechung
| BGH, 07.06.1994 - 4 StR 105/94 |
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Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 39
- StV 1994, 654
Wird zitiert von ... (18)
- BGH, 16.01.2003 - 4 StR 422/02
Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Handlungen); Raub (finale …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt der Täter bedingt vorsätzlich, wenn er den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (vgl. BGHSt 36, 1, 9; BGHR StGB § 212 Abs. 1, Vorsatz, bedingter 38, 39; BGH NStZ-RR 2000, 165 f., jeweils m.w.N.).Dabei stellt die offensichtliche Lebensgefährlichkeit einer Handlungsweise für den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes einen Umstand von erheblichem Gewicht dar (vgl. auch BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 35, 38, 39).
Ferner sind die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung sowie seine Motivation in die gebotene Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände mit einzubeziehen ( BGHSt 36, 1, 10; vgl. auch BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 39, 41; BGH NJW 1999, 2533, 2534 f.).
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs handelt der Täter bedingt vorsätzlich, wenn er den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (vgl. BGHSt 36, 1, 9; BGHR StGB § 212 Abs. 1, Vorsatz, bedingter 38, 39; BGH NStZ-RR 2000, 165 f., jeweils m.w.N.).
Dabei stellt die offensichtliche Lebensgefährlichkeit einer Handlungsweise für den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes einen Umstand von erheblichem Gewicht dar (vgl. auch BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 35, 38, 39).
Ferner sind die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung sowie seine Motivation in die gebotene Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände mit einzubeziehen ( BGHSt 36, 1, 10; vgl. auch BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 24, 39, 41; BGH NJW 1999, 2533, 2534 f.).
- BGH, 19.07.2001 - 4 StR 144/01
Tötungsvorsatz (Lebensgefährliche Handlung; Bedingter Vorsatz; Hemmschwelle); …
Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner, daß er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles wegen mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38, 39 m.w.N.).in diese Prüfung sind vor allem die konkrete Angriffsweise, die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung sowie seine Motivation miteinzubeziehen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 39).
Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner, daß er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles wegen mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38, 39 m.w.N.).
in diese Prüfung sind vor allem die konkrete Angriffsweise, die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung sowie seine Motivation miteinzubeziehen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 39).
- BGH, 26.10.2000 - 4 StR 300/00
Feststellungsvoraussetzungen des bedingten Tötungsvorsatzes (Wurf mit …
Nach ständiger Rechtsprechung ist bei Brandanschlägen auf ein Wohngebäude unter Einsatz von Brandflaschen die Frage, ob der Täter mit (bedingtem) Tötungsvorsatz handelt, aufgrund einer Gesamtwürdigung der jeweiligen objektiven und subjektiven Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38, 39).Von Bedeutung sind dabei insbesondere die Beschaffenheit des Gebäudes im Hinblick auf Fluchtmöglichkeiten und Brennbarkeit der beim Bau verwendeten Materialien, die Angriffszeit wegen der erhöhten Schutzlosigkeit der Bewohner zur Nachtzeit, die Belegungsdichte des angegriffenen Gebäudes sowie die konkrete Angriffsweise; ferner sind die psychische Verfassung des Täters und seine Motivation bei der Tatbegehung in die Beweiswürdigung einzubeziehen (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 39).
a) Nach ständiger Rechtsprechung ist bei Brandanschlägen auf ein Wohngebäude unter Einsatz von Brandflaschen die Frage, ob der Täter mit (bedingtem) Tötungsvorsatz handelt, aufgrund einer Gesamtwürdigung der jeweiligen objektiven und subjektiven Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (BGH StV 1994, 659; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38, 39).
Von Bedeutung sind dabei insbesondere die Beschaffenheit des Gebäudes im Hinblick auf Fluchtmöglichkeiten und Brennbarkeit der beim Bau verwendeten Materialien, die Angriffszeit wegen der erhöhten Schutzlosigkeit der Bewohner zur Nachtzeit, die Belegungsdichte des angegriffenen Gebäudes sowie die konkrete Angriffsweise; ferner sind die psychische Verfassung des Täters und seine Motivation bei der Tatbegehung in die Beweiswürdigung einzubeziehen (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 39; BGH, Urteil vom 17.11.1994 - 4 StR 552/94).
- BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11
Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die …
Bei der erforderlichen Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände (vgl. BGH, Urteile vom 4. November 1988 - 1 StR 262/88, BGHSt 36, 1, 9 f., vom 20. Dezember 2011 - VI ZR 309/10, WM 2012, 260, 262, und vom 21. Dezember 2011 - 1 StR 400/11) darf der Tatrichter den Beweiswert offensichtlicher Lebensgefährlichkeit einer Handlungsweise für den Nachweis eines bedingten Tötungsvorsatzes nicht so gering veranschlagen, dass auf eine eingehende Auseinandersetzung mit diesen Beweisanzeichen verzichtet werden kann (BGH, Urteil vom 7. Juni 1994 - 4 StR 105/94, StV 1994, 654; vgl. zusammenfassend zuletzt BGH, Urteil vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11 m.w.N.).Zwar hat auch der Bundesgerichtshof immer wieder auf die "für Tötungsdelikte deutlich höhere Hemmschwelle" hingewiesen (vgl. nur BGH, Urteil vom 7. Juni 1994 - 4 StR 105/94, StV 1994, 654; abl.
- BGH, 11.12.2001 - 5 StR 419/01
BGH bestätigt Urteil wegen der Tötung eines sechsjährigen Kindes durch …
Dabei kann es sich um einen an sich unerwünschten Erfolg handeln, mit dessen möglichem Eintritt der Täter sich aber abfindet (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38, 39 m.w.Nachw.).Dabei kann es sich um einen an sich unerwünschten Erfolg handeln, mit dessen möglichem Eintritt der Täter sich aber abfindet (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38, 39 m.w.Nachw.).
- BGH, 20.06.2000 - 4 StR 162/00
Urteil des Landgerichts Dortmund im Prozeß um den Feuertod eines 32jährigen …
Hält der Täter aber den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges für möglich und setzt er sein Handeln dennoch fort, liegt es bei äußerst gefährlichem Tun nahe, daß er den Eintritt des Erfolges billigend in Kauf nimmt (vgl. BGH NStZ 1994, 584; 1999, 507, 508; BGHR StGB § 212 Vorsatz, bedingter 38, 39).Dies hindert aber die Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes ebenso wenig (vgl. BGH NStZ 1994, 584; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 39, 42) wie die nach Auffassung des Landgerichts im Hinblick auf deren Vorgehensweise "als nachvollziehbar und nicht völlig lebensfremd" erscheinende "Hoffnung" der Angeklagten, "es werde nichts passieren".
- BGH, 16.10.2008 - 4 StR 369/08
Tötungsvorsatz (aberratio ictus; dolus eventualis: hoher Indizwert gefährlicher …
In diese Prüfung sind vor allem die konkrete Angriffsweise, die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung sowie seine Motivation mit einzubeziehen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 39).In diese Prüfung sind vor allem die konkrete Angriffsweise, die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung sowie seine Motivation mit einzubeziehen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 39).
- BGH, 04.02.2010 - 4 StR 394/09
Belehrung eines Geistlichen über sein Zeugnisverweigerungsrecht (Reichweite des …
Bei der Inbrandsetzung eines Gebäudes sind im Rahmen der Gesamtwürdigung insbesondere die Beschaffenheit des Gebäudes (im Hinblick auf Fluchtmöglichkeiten und Brennbarkeit der beim Bau verwendeten Materialien), die Angriffszeit (wegen der erhöhten Schutzlosigkeit der Bewohner zur Nachtzeit), die konkrete Angriffsweise sowie die psychische Verfassung des Täters und seine Motivation bei der Tatbegehung zu berücksichtigen (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 39).Bei Inbrandsetzung eines Gebäudes sind im Rahmen der Gesamtwürdigung insbesondere die Beschaffenheit des Gebäudes (im Hinblick auf Fluchtmöglichkeiten und Brennbarkeit der beim Bau verwendeten Materialien), die Angriffszeit (wegen der erhöhten Schutzlosigkeit der Bewohner zur Nachtzeit), die konkrete Angriffsweise sowie die psychische Verfassung des Täters und seine Motivation bei der Tatbegehung zu berücksichtigen (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 39).
- BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00
Kriterien für die Feststellung eines Tötungsvorsatzes
Ferner sind vor allem die konkrete Angriffsweise, die psychische Verfassung des Täters bei der Tatbegehung sowie seine Motivation in die Beweiswürdigung mit einzubeziehen (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 39). - BGH, 22.11.2001 - 1 StR 369/01
Brandstiftung mit Todesfolge; Bedingter Tötungsvorsatz (lebensgefährdende …
Bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, ferner, daß er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet ( BGHSt 36, 1, 9; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1 bis 39 jeweils m.w.Nachw.; zuletzt Senat in NStZ 2001, 475 ). - BGH, 17.08.1994 - 2 StR 301/94
StGB § 212, § 226 Abs. 2
- BGH, 22.02.2000 - 5 StR 573/99
Mord; Niedrige Beweggründe; Gemeingefährliche Mittel; Eventualvorsatz; …
- BGH, 06.03.2008 - 5 StR 192/07
Schusswaffengebrauch bei Verfolgung von Einbrechern (Totschlag; Tötungsvorsatz: …
- BGH, 04.04.1995 - 1 StR 772/94
Busüberfälle - § 255 StGB, Bereicherungsabsicht, Nutzung als Fluchtfahrzeug
- BGH, 17.12.2009 - 4 StR 424/09
Beweiswürdigung bei der Prüfung des Tötungsvorsatzes.
- BGH, 15.06.2000 - 4 StR 139/00
Feststellung eines Tötungsvorsatzes (in Abgrenzung zum bloßen Vorsatz bezüglich …
- BGH, 14.07.1994 - 4 StR 335/94
StGB § 212, § 306
- BGH, 17.11.1994 - 4 StR 552/94
StGB § 212
