Rechtsprechung
| BGH, 18.09.1986 - 4 StR 458/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
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StGB § 22 § 23 § 211 § 212 Abs. 1
Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 5
Wird zitiert von ... (25)
- BGH, 16.01.2003 - 4 StR 422/02
Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Handlungen); Raub (finale …
Angesichts der hohen Hemmschwelle bei Tötungsdelikten bedarf die Billigung des Todeserfolgs allerdings der sorgfältigen Prüfung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 38; BGH NStZ-RR 2000, 165 f.).Angesichts der hohen Hemmschwelle bei Tötungsdelikten bedarf die Billigung des Todeserfolgs allerdings der sorgfältigen Prüfung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 38; BGH NStZ-RR 2000, 165 f.).
- BGH, 22.11.1990 - 4 StR 431/90
StGB §§ 20, 21, 212
Der Bundesgerichtshof hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß es bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen zwar naheliegt, daß der Täter mit der Möglichkeit rechnet, das Opfer könne zu Tode kommen, und - weil er gleichwohl handelt - auch einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt; jedoch muß dies nicht immer so sein (BGH NStZ 1984, 19 ; 1986, 549 [550]; BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz, bedingter 3, 5, 7 - 11, 13 und 15; vgl. Goydke DAR 1990, 241 f).Der Schluß auf einen bedingten Tötungsvorsatz ist daher nur dann rechtsfehlerfrei, wenn der Tatrichter in seine Erwägungen alle Umstände einbezogen hat, die einem solchen Ergebnis entgegenstehen können (BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 7 - 11 und 13).
- BGH, 16.10.2008 - 4 StR 369/08
Tötungsvorsatz (aberratio ictus; dolus eventualis: hoher Indizwert gefährlicher …
Auch für das Willenselement stellt die Lebensbedrohlichkeit gefährlicher Gewalthandlungen ein gewichtiges Beweisanzeichen dar, jedoch ist angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles sorgfältig zu prüfen, ob der Täter, der sein gefährliches Handeln durchführt, obwohl er mit der Möglichkeit tödlicher Verletzungen rechnet, den Tod des Opfers billigend in Kauf nimmt (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 33, 35 und 38 jeweils m.w.N.).Auch für das Willenselement stellt die Lebensbedrohlichkeit gefährlicher Gewalthandlungen ein gewichtiges Beweisanzeichen dar, jedoch ist angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles sorgfältig zu prüfen, ob der Täter, der sein gefährliches Handeln durchführt, obwohl er mit der Möglichkeit tödlicher Verletzungen rechnet, den Tod des Opfers billigend in Kauf nimmt (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 33, 35 und 38 jeweils m.w.N.).
- BGH, 20.06.2000 - 5 StR 25/00
Tötungsvorsatz; Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung
Andererseits ist angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung immer die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, daß der Täter die Gefahr der Tötung nicht erkannt oder darauf vertraut hat, ein solcher Erfolg werde nicht eintreten (BGH NStZ 1983, 407 m.N.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz, bedingter 5).Andererseits ist angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung immer die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, daß der Täter die Gefahr der Tötung nicht erkannt oder darauf vertraut hat, ein solcher Erfolg werde nicht eintreten (BGH NStZ 1983, 407 m.N.; BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz, bedingter 5).
- BGH, 19.07.2001 - 4 StR 144/01
Tötungsvorsatz (Lebensgefährliche Handlung; Bedingter Vorsatz; Hemmschwelle); …
der sein gefährliches Handeln durchführt, obwohl er mit der Möglichkeit tödlicher Verletzungen rechnet, den Tod des Opfers billigend in Kauf nimmt (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 33, 35 und 38 jeweils m.w.N.).der sein gefährliches Handeln durchführt, obwohl er mit der Möglichkeit tödlicher Verletzungen rechnet, den Tod des Opfers billigend in Kauf nimmt (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 33, 35 und 38 jeweils m.w.N.).
- BGH, 08.05.2001 - 1 StR 137/01
Sachrüge; Lückenhafte Beweiswürdigung; Tötungsvorsatz ("Stromschlagfall"); …
Die Grenzziehung kann im Einzelfall durchaus schwierig sein; um so mehr bedarf sie in solchen Fällen der Erörterung (vgl. nur BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 1, 5, 8, 11, 14 [Elektroschutzanlage], 30, 35, 37, 38, 39, jeweils m.w.N.). - BGH, 11.10.2000 - 3 StR 321/00
Kriterien für die Feststellung eines Tötungsvorsatzes
b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls sorgfältig zu prüfen, ob der Täter, der sein gefährliches Handeln durchführt, obwohl er mit der Möglichkeit tödlicher Verletzungen rechnet, den Tod des Opfers billigend in Kauf nimmt, wobei dies bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe liegt (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 33, 35 und 38 jeweils m.w.Nachw.). - BGH, 15.12.2010 - 2 StR 531/10
Bedingter Tötungsvorsatz (Bedeutung der Hemmschwelle vor Tötungen für den …
Dies wird bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe liegen wenn das Ausbleiben des Todeserfolgs nur als glücklicher Zufall erscheinen kann ( BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 33, 35 und 38; BGH NStZ 2007, 150 f).Dies wird bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe liegen wenn - wie hier - das Ausbleiben des Todeserfolgs nur als glücklicher Zufall erscheinen kann ( BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3, 5, 33, 35 und 38; BGH NStZ 2007, 150 f).
- BGH, 24.03.1993 - 3 StR 485/92
Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht bei Ausklammerung eines Raubes
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung zwischen Handeln mit bedingtem Tötungsvorsatz und lediglich bewußt fahrlässigem Verhalten, die auch für die Feststellung unbedingten Tötungswillens von Bedeutung ist (…BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz, bedingter 10), wird zwar hervorgehoben, daß vor allem wegen der höheren Hemmschwelle gegenüber Tötungen selbst die offen zutage tretende Lebensgefährlichkeit zugefügter Verletzungen ein zwar gewichtiges Indiz, nicht aber einen zwingenden Beweisgrund für einen (bedingten) Tötungsvorsatz des Täters bedeutet, der Tatrichter vielmehr gehalten ist, in seine Beweiserwägungen alle Umstände einzubeziehen, welche die Überzeugung von einem Handeln mit (bedingtem) Tötungsvorsatz in Frage stellen können (BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz, bedingter 1 bis 3, 5, 7 bis 9, 11 bis 13, 23, 24, 27, 30 und 31; BGH, Urteil vom 21. Januar 1993 - 4 StR 624/92; weitere Nachweise bei Schroth NStZ 1990, 324; zur Einzelkritik vgl. Roxin, Strafrecht AT Bd. I S. 293 f.). - BGH, 22.02.2000 - 5 StR 573/99
Mord; Niedrige Beweggründe; Gemeingefährliche Mittel; Eventualvorsatz; …
Die Billigung des Todeserfolgs bedarf jedoch angesichts der hohen Hemmschwelle gegenüber einer Tötung der sorgfältigen Prüfung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. BGHR StGB § 212 Abs. 1 - Vorsatz, bedingter 3, 5, 38). - BGH, 01.06.2007 - 2 StR 133/07
Tötungsvorsatz (voluntatives Element; Schütteln des eigenen Kleinkindes; …
- BGH, 02.02.2010 - 3 StR 558/09
Vorwegvollzug (keine doppelte Berücksichtigung anzurechnender Haftzeiten).
- BGH, 10.07.2007 - 3 StR 233/07
Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung; gefährliche Gewalthandlung; fehlendes Tatmotiv); …
- BGH, 03.12.1997 - 3 StR 569/97
StGB § 212
- BGH, 15.06.2000 - 4 StR 139/00
Feststellung eines Tötungsvorsatzes (in Abgrenzung zum bloßen Vorsatz bezüglich …
- BGH, 11.01.2001 - 5 StR 281/00
Bedingter Vorsatz beim Totschlag; Prüfungskompetenz des Revisionsgerichts …
- BGH, 15.01.2003 - 1 StR 496/02
Tötungsvorsatz (Brutalität der Tatausführung als Indiz).
- BGH, 26.10.1990 - 2 StR 396/90
StGB §§ 15, 212 Abs. 1; StPO § 266
- BGH, 16.10.2008 - 5 StR 348/08
Kein Tötungsvorsatz auch bei gefährlicher Gewalthandlung (Gesamtwürdigung; …
- BGH, 11.06.1987 - 4 StR 261/87
StGB § 15 § 212 Abs. 1
- BGH, 21.01.1993 - 4 StR 624/92
StGB § 212
- BGH, 12.10.1993 - 5 StR 434/93
- BGH, 18.02.1992 - 4 StR 11/92
StGB § 212
- BGH, 13.05.1992 - 3 StR 28/92
- BGH, 05.08.1993 - 4 StR 414/93
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