Rechtsprechung
| BGH, 19.09.2001 - 2 StR 240/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 250 StGB; § 239 a StGB; § 239 b StGB; § 265 StPO; § 21 StGB; § 25 StGB
Schwerer Raub; Erpressung (Grunddelikt zum Raub); Sichbemächtigen; Freiheitsberaubung; Erpresserischer Menschenraub; Stabile Zwischenlage; Zweipersonenverhältnis; Dreipersonenverhältnis; Geiselnahme (Verdrängung durch § 239a StGB); Hinweispflicht; Verminderte Schuldfähigkeit (BtM-Auswirkungen); Täterschaft und Teilnahme (Wertung) - openjur.de
§§ 21, 239a, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
Zum Tatbestand des erpresserischen Menschenraubs - bundesgerichtshof.de
- Alpmann Schmidt
- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHR StGB § 239a Anwendungsbereich 1
- NStZ 2002, 31
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 11.04.2002 - 4 StR 2/02
Erpresserischer Menschenraub; schwere räuberische Erpressung; Sichbemächtigen …
Danach kommt es für die Erfüllung des Tatbestands des § 239 a Abs. 1 StGB darauf an, ob der Angeklagte den Bankkunden an einer freien Bestimmung über sich selbst gehindert hat und er in der Absicht handelte, seine mit erpresserischen Mitteln begehrte unrechtmäßige Bereicherung durch die Sorge des Kassierers um das Wohl der bedrohten Kundin zu erreichen (…vgl. BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 3, 5; BGH NStZ 1986, 166; 2002, 31, 32).Die für § 239 a Abs. 1 StGB erforderliche stabile Bemächtigungslage ist bei einem "Dreipersonenverhältnis" regelmäßig gegeben (vgl. BGHSt 40, 350, 356; BGH NStZ 1986, 166; 2002, 31, 32; StV 1999, 646).
Danach kommt es für die Erfüllung des Tatbestands des § 239 a Abs. 1 StGB darauf an, ob der Angeklagte die Bankkundin K. an einer freien Bestimmung über sich selbst gehindert hat und er in der Absicht handelte, seine mit erpresserischen Mitteln begehrte unrechtmäßige Bereicherung durch die Sorge des Kassierers um das Wohl der bedrohten Kundin zu erreichen (…vgl. BGHR StGB § 239a Abs. 1 Sichbemächtigen 3, 5; BGH NStZ 1986, 166; 2002, 31, 32).
Die für § 239 a Abs. 1 StGB erforderliche und vom Landgericht verneinte stabile Bemächtigungslage ist bei einem "Dreipersonenverhältnis" - wie hier - regelmäßig gegeben (vgl. BGHSt 40, 350, 356; BGH NStZ 1986, 166; 2002, 31, 32; NStZ-RR 2000, 367; StV 1999, 646 mit krit. Anm. Renzikowski).
- BGH, 04.02.2003 - GSSt 2/02
BGH stuft geladene Schreckschußwaffe als Waffe im strafrechtlichen Sinne ein
Seine entgegenstehende eigene Rechtsprechung (etwa NStZ 2002, 31, 33), wonach es sich bei einer bei einem Raub oder einer räuberischen Erpressung zur Bedrohung verwendeten geladenen Schreckschußpistole nicht um ein gefährliches Werkzeug im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB handele, wenn der drohende Einsatz nicht unmittelbar am Körper des Tatopfers erfolge, will der Senat aufgeben. - BGH, 17.08.2004 - 5 StR 197/04
Erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen bei Zwei-Personen-Verhältnissen …
Der Täter muss beabsichtigen, die durch das Sich-Bemächtigen für das Opfer geschaffene Lage für sein weiteres erpresserisches Vorgehen auszunutzen (vgl. BGHSt 40, 350, 355; BGHR StGB § 239a Anwendungsbereich 1 m.w.N.).Der Täter muß beabsichtigen, die durch das Sich-Bemächtigen für das Opfer geschaffene Lage für sein weiteres erpresserisches Vorgehen auszunutzen (vgl. BGHSt 40, 350, 355; BGHR StGB § 239a Anwendungsbereich 1 m.w.N.).
In beiden Fällen hätte der Angeklagte aber tatbestandlich auch eine Erpressung beabsichtigt, weil nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Tatbestand der Erpressung den des Raubes mit umfaßt (vgl. BGHSt 14, 386, 390; BGHR StGB § 239a Anwendungsbereich 1).
- BGH, 05.03.2003 - 2 StR 494/02
Erpresserischer Menschenraub; Sichbemächtigen; Bemächtigungslage; Stabilisierung; …
Zugleich hat sich der Angeklagte des Zeugen A. auch bemächtigt (…zum Verhältnis von Entführen und Sichbemächtigen vgl. Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 239 a Rdn. 4;… Traeger/Schluckebier in LK 11. Aufl. § 239 a Rdn. 9), weil er die physische Herrschaft über ihn erlangte und an einer freien Bestimmung über sich selbst hinderte (vgl. BGH NStZ 2002, 31, 32;… BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 5, 6 und 8, jeweils m.w.N.), indem er ihn durch Bedrohung mit dem Messer zwang, mit ihm in das Bürogebäude zu kommen.Denn der Angeklagte beabsichtigte, die für den Zeugen A. geschaffene Lage für sein weiteres Vorgehen auszunutzen (vgl. BGHSt 40, 350, 355; BGH NStZ 2002, 31, 32;… BGHR StGB § 239 a Abs. 1 Sichbemächtigen 8, jeweils m.w.N.).
Denn in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 14, 368, 390; BGH NStZ 2002, 31, 32, jeweils m.w.N.) ist anerkannt, daß der Tatbestand der Erpressung den des Raubs mit umfaßt.
- BGH, 10.09.2003 - 1 StR 147/03
Grundsätze der nachträglichen Gesamtsstrafenbildung (Vorrang vor § 67 f …
Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuss zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und dadurch dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt (BGH NStZ 2002, 31 [32]; BGH NStZ 2001, 83 [84]; BGH StV 1997, 517).Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und dadurch dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn er das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt (BGH NStZ 2002, 31 [32]; BGH NStZ 2001, 83 [84]; BGH StV 1997, 517;… BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 12 - "nicht lediglich von § 21 'ausgehen' -"; Theune, Auswirkungen der Drogenabhängigkeit auf die Schuldfähigkeit und die Zumessung von Strafe und Maßregel, NStZ 1997, 69; jeweils m.w.N.).
- BGH, 15.05.2002 - 2 StR 441/01
Vorlage an den Großen Senat; räuberische Erpressung; gefährliches Werkzeug; …
Nach der bisherigen Rechtsprechung auch des Senats (vgl. etwa NStZ 2002, 31, 33) stellt eine mit Platzpatronen geladene Schreckschußwaffe, bei welcher der Explosionsdruck nach vorne austritt, ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB nur dann dar, wenn sie dem Opfer so nahe an den Kopf oder an den Körper gehalten wird, daß beim (bloßen) Abfeuern die Wahrscheinlichkeit erheblicher Verletzungen besteht. - BGH, 14.06.2002 - 3 StR 132/02
Strafzumessung (Milderung); verminderte Schuldfähigkeit (BtM-Auswirkungen; …
Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, etwa wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuss zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder wenn der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt wird (…BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 12 m. w. N.; BGH NStZ 2002, 31).Derartige Folgen sind bei einem Rauschgiftsüchtigen nur ausnahmsweise gegeben, etwa wenn langjähriger Betäubungsmittelgenuß zu schwersten Persönlichkeitsveränderungen geführt hat oder wenn der Täter unter starken Entzugserscheinungen leidet und durch sie dazu getrieben wird, sich mittels einer Straftat Drogen zu verschaffen, ferner unter Umständen dann, wenn das Delikt im Zustand eines akuten Rausches verübt wird (…BGHR StGB § 21 BtM-Auswirkungen 12 m. w. N.; BGH NStZ 2002, 31).
- BGH, 08.03.2006 - 5 StR 473/05
Erpresserischer Menschenraub (stabile Zwischenlage beim Sich-Bemächtigen im …
Da der Tatbestand der Erpressung die Raubhandlung mit umfasst, liegt ein erpresserischer Menschenraub auch dann vor, wenn die Bemächtigungslage für einen Raub im Sinne des § 249 StGB ausgenutzt wird (BGH NStZ 2002, 31, 32; NStZ-RR 2004, 333, 334). - BGH, 21.11.2001 - 2 StR 400/01
Schwere räuberische Erpressung; Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; …
Zwischen erpresserischem Menschenraub und Geiselnahme besteht hier keine Gesetzeskonkurrenz (Subsidiarität), weil die Geiselnahme nicht allein dem Zweck diente, durch Bedrohung des Tatopfers eine unrechtmäßige Bereicherung zu erlangen, sondern auch dazu, die sexuellen Handlungen zu erreichen (vgl. BGHSt 25, 386; BGH, Urt. vom 19. September 2001 - 2 StR 240/01). - BGH, 17.06.2003 - 3 StR 177/03
Erpresserischer Menschenraub (Bemächtigungslage; Stabilisierung; selbständige …
Dabei ist ein funktionaler Zusammenhang zwischen dem ersten Teilakt des Entführens oder Sichbemächtigens und dem zweiten Teilakt der angestrebten Erpressung erforderlich (vgl. BGHSt 40, 350, 355; BGH NStZ 2002, 31; BGH…, Urt. vom 5. März 2003 - 2 StR 494/02). - BGH, 04.12.2007 - 3 StR 459/07
Erpresserischer Menschenraub (Zweipersonenverhältnis; Bemächtigungslage; …
- BGH, 25.06.2008 - 2 StR 226/08
Actio libera in causa (Diebstahl; Hehlerei; räuberischer Diebstahl; gezielter …
- BGH, 17.03.2005 - 1 StR 82/05
Ermäßigung des erhöhten Mindestmaßes einer Freiheitsstrafe bei …
- OLG Düsseldorf, 03.11.2005 - 2 Ss 105/05
Grundlagen der Strafbarkeit: Eingeschränkte Schuldfähigkeit bei …
- BGH, 17.04.2012 - 1 StR 15/12
Voraussetzungen einer wegen BtM-Abhängigkeit erheblich verminderten …
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