Rechtsprechung
| BGH, 06.10.1992 - 1 StR 554/92 |
Volltextveröffentlichungen
Kurzfassungen/Presse (2)
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1993, 945 (Ls.)
- BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 5
- NStZ 1993, 79
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 16.05.2000 - 4 StR 89/00
Wegnahme mit Nötigungsmitteln im Sinne des § 249 Abs. 1 StGB; Schwerer …
Der Tatbestand des Raubes setzt voraus, daß die Gewaltanwendung oder die Drohung als Mittel eingesetzt werden, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 5 und 7 jeweils m.w.N.).Der Tatbestand des Raubes setzt voraus, daß die Gewaltanwendung oder die Drohung als Mittel eingesetzt werden, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 5 und 7 jeweils m.w.N.).
- BGH, 17.07.2002 - 2 StR 225/02
Vollendeter Raub (Wegnahme; finaler Zusammenhang; schwerer Raub; versuchter …
Erfolgt die Wegnahme dagegen nur "gelegentlich" der Nötigungshandlung oder folgt sie der Nötigung nur zeitlich nach, ohne dass eine finale Verknüpfung besteht, kommt ein Schuldspruch wegen vollendeten Raubs nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 1999, 510; NStZ-RR 1997, 298; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3, 5 und 7).Erfolgt die Wegnahme dagegen nur "gelegentlich" der Nötigungshandlung oder folgt sie der Nötigung nur zeitlich nach, ohne daß eine finale Verknüpfung besteht, kommt ein Schuldspruch wegen vollendeten Raubs nicht in Betracht (vgl. BGH NStZ 1999, 510; NStZ-RR 1997, 298; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3, 5 und 7; BGH, Beschl. vom 17. Januar 1995 - 4 StR 738/94 - und vom 20. Juni 2001 - 3 StR 176/01).
- BGH, 18.01.2007 - 4 StR 394/06
Schwerer Raub (Scheinwaffen als Werkzeuge im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 b …
Damit hat er als Täter eines Raubes ein sonstiges Mittel im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB (vgl. BGH NStZ 1993, 79; NStZ-RR 2003, 328 10 [zu § 177 Abs. 3 Nr. 2 StGB]) bei sich geführt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt zu verhindern oder zu unterbinden.
- BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95
Voraussetzungen einer "Dreieckserpressung"; Abgrenzung zwischen Raub und …
a) Soweit A. R. als Opfer der Nötigung in Betracht kommt, fehlt es an der für § 249 StGB erforderlichen finalen Verknüpfung zwischen Gewalt und Wegnahme (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3 und 5). - BGH, 17.10.2002 - 3 StR 249/02
Tateinheit zwischen Raub mit Todesfolge und Mord (Gleichgültigkeit des …
Damit stellt sich die Wegnahme nach vollendeter Tötung als Raub im Sinne von § 249 Abs. 1 StGB dar, weil die zuvor angewandte, in der Tötung liegende Gewalt entsprechend seiner Vorstellung Mittel zur Wegnahme war (BGH NStZ 1993, 79). - BGH, 08.02.1996 - 4 StR 752/95
StGB § 249, § 66; StPO § 26, § 338 Nr. 3
Ob der Einsatz der Raubmittel objektiv erforderlich war, ist rechtlich ohne Bedeutung (BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 5 mit zahlr. weit. Nachw.). - BGH, 22.04.1997 - 4 StR 105/97
'Ich schlitz dich auf' - § 249 StGB, finale Verknüpfung zwischen Gewalt und …
Nach ständiger Rechtsprechung erfordert der Tatbestand des Raubes, daß die Gewalt als Mittel eingesetzt wird, um die Wegnahme der Sache zu ermöglichen, die Gewalt muß also zum Zweck der Wegnahme angewendet werden (BGHSt 20, 32, 33; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3, 5 und 7). - BGH, 11.04.1995 - 4 StR 46/95
StGB § 242, § 66, § 73
Dagegen tragen die bislang getroffenen Feststellungen deren Verurteilung wegen tateinheitlich begangenen schweren Raubes nicht, weil offen bleibt, ob zwischen der Wegnahme der Handtasche und der gegen die Putzfrau zuvor verübten Gewalt die erforderliche finale Verknüpfung bestand (vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 5 und 7 m.w.Nachw.;… andererseits BGHR StGB § 249 Abs. 1 Drohung 3). - BGH, 17.01.1995 - 4 StR 738/94
StGB § 249
Der Tatbestand des Raubes setzt voraus, daß der Täter zum Zwecke der Wegnahme Gewalt gegen eine Person anwendet oder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht (vgl. BGHSt 4, 210, 211; 20, 32, 33; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 3, 5; BGH NStZ 1982, 380, 381; 1983, 364, 365; Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1994 - 4 StR 544/94). - OLG Saarbrücken, 02.07.1996 - Ss 126/94
StPO §§ 318, 344
Daß er damit zugleich ein weiteres Ziel verfolgt, steht dem nicht entgegen (BGH NStZ 1993, 79 ; Lackner, wie vor). - BGH, 21.09.1993 - 5 StR 411/93
Sie betreiben juristische Internetseiten?