Rechtsprechung
| BGH, 17.06.1997 - 4 StR 60/97 |
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Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 10
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03
Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug; …
Dies ist zur Kennzeichnung des Schuldumfangs im Schuldspruch grundsätzlich dadurch zum Ausdruck zu bringen, daß das Vorliegen gleichartiger Tateinheit kenntlich gemacht wird (vgl. etwa BGH NStZ 1994, 35;… BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 30 und § 263 Täterschaft 1; BGH wistra 2001, 44; mißverständlich demgegenüber z. B. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 10 und § 266 Abs. 1 Konkurrenzen 2). - BGH, 11.12.1997 - 4 StR 323/97
StGB (1975) § 263
Allerdings können den Angeklagten die von Ba. , Franz-Josef B. und S. bewirkten 35 Warenbestellungen nur als eine Tat der Beteiligung an in gleichartiger Tateinheit verwirklichtem Betrug zugerechnet werden, weil sich ihre Tatbeiträge nach den getroffenen Feststellungen in ihrem einmal gefaßten Entschluß, "den Geschäftsbetrieb im bisherigen Umfange fort(zu)führen", und dessen Verwirklichung erschöpften (st. Rspr.; BGH NStZ 1994, 35; BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 1996 - 4 StR 3/96 - und vom 17. Juni 1997 - 4 StR 60/97). - BGH, 12.01.1999 - 4 StR 666/98
Tateinheit; Tatmehrheit; Betrug; Täuschung durch Dritte; Einstellung des …
Zwar ist jede Täuschungshandlung, durch die der Angeklagte selbst bei den Vorstellungsgesprächen ("Casting"), zu denen die von ihm in betrügerischer Absicht gegründete und geleitete "Alpha Filmproduktion" im November und Dezember 1991 eingeladen hatte, einen Geschädigten zum Abschluß der Verträge (mit-)veranlaßt hat, eine rechtlich selbständige Tat (vgl. BGH NStZ 1996, 296, 297; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 10).Soweit Geschädigte nicht vom Angeklagten, sondern von Mitarbeitern des Angeklagten zum Abschluß der Verträge veranlaßt worden sind, läge indes wegen der mit der Leitung der Geschäfte durch den Angeklagten einhergehenden organisatorischen Verzahnung nur eine einzige Tat des Betruges vor, sofern seine Mitarbeiter nicht jeweils auf direkte Anweisungen oder konkrete Einwirkungen des Angeklagten hin handelten (vgl. BGH NStZ 1994, 35; BGH StV 1998, 416, 417; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 10).
- BGH, 06.04.2001 - 2 StR 356/00
Bildung einer kriminellen Vereinigung; Bodenverunreinigung; Unerlaubter Umgang …
Nach den Urteilsgründen haben sich die Angeklagten nicht auf den organisatorischen Aufbau von Betriebs- und Unternehmensstrukturen beschränkt, in dessen Rahmen die betrügerischen Anlieferungen erfolgten, was die Zusammenfassung zu einer materiell-rechtlichen Tat rechtfertigen könnte (BGH wistra 1999, 179; BGH StV 1998, 416 f.; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 10), sondern selbst bei den einzelnen Anlieferungen in unterschiedlicher Weise mitgewirkt. - BGH, 24.05.2000 - 3 StR 551/99
Voraussetzungen einer natürlichen Handlungseinheit; Verstoß gegen …
Nimmt man zu Gunsten des Angeklagten einen einzigen Tatbeitrag zum Eintreiben der "Monatsspenden" an, werden die Fälle der räuberischen Erpressung von Januar bis August 1998 hierdurch und nicht durch die Rechtsfigur der natürlichen Handlungseinheit in seiner Person zu einer einzigen Tat der räuberischen Erpressung verbunden (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 10; BGH NJW 1995, 2933, 2934; Beschl. vom 12. März 1997 - 3 StR 5/97; Beschl. vom 12. Juni 1997 - 1 StR 245/97;… Rissing-van Saan aaO § 52 Rdn. 16;… Samson/Günther aa0 § 52 Rdn. 20, 22;… Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. vor § 52 Rdn. 22;… a.A. Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 52 Rdn. 21). - BGH, 19.07.2001 - 4 StR 65/01
Abgrenzung von Tatmehrheit und Tateinheit bei mittelbarer Täterschaft (eigener …
Für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB kommt es aber nach ständiger Rechtsprechung auf den eigenen Tatbeitrag des Angeklagten an, der hier lediglich in einer Tathandlung, nämlich in der Leitung und Organisation der Firma M. A. Ltd bestand (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 10 und BGHR StGB § 263 Täterschaft 1; BGH NStZ 1996, 296, 297 und 610; wistra 1998, 224 und 1999, 23). - BGH, 25.10.2001 - 3 StR 314/01
Konkurrenzen bei mittelbarer Täterschaft; Betrug
Soweit der Angeklagte darüber hinaus als mittelbarer Täter (§ 25 Abs. 1 2. Alt. StGB) bewirkte, daß die von ihm geschulten und eingesetzten Vermittler für sich genommen selbständige Fälle des Betruges begingen, werden diese Taten in seiner Person zur Tateinheit verbunden, so daß jeweils ein weiterer Fall des Betruges vorliegt (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 10; BGH wistra 2001, 144 m.w.Nachw.). - BGH, 08.04.1998 - 1 StR 128/98
StGB § 52, § 53; StPO § 261
Die Übersendung der von ihm gefertigten Anspruchschreiben mit der zugleich erteilten Anweisung an die Firma 'B.' in London, diese an sämtliche Versicherungsgesellschaften zu übersenden, verbindet deshalb für seine Person die rechtlich selbständigen Handlungen zur Tateinheit (…BGHR StGB § 52 Abs. 1 Handlung, dieselbe 26, 29; BGH NStZ 1994, 35 ; BGH wistra 1996, 230 ; BGH…, Urt. vom 12. Juni 1997 - 1 StR 245/97; Beschl. vom 17. Juni 1997 - 4 StR 60/97;… Urt. vom 27. Juni 1996 - 4 StR 3/96; vgl. auch BGHSt 40, 218, 238 ff.). - BGH, 21.04.2010 - 4 StR 635/09
Konkurrenzen (Voraussetzungen der Tatmehrheit; natürliche Handlungseinheit; …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es für die Frage des Vorliegens einer oder mehrerer Handlungen im Sinne der §§ 52, 53 StGB auf den eigenen Tatbeitrag des jeweiligen Täters an (vgl. nur Senatsbeschluss vom 17. Juni 1997 - 4 StR 60/97, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 10; Senatsurteil vom 19. Juli 2001 - 4 StR 65/01, wistra 2001, 378). - BGH, 18.03.1998 - 3 StR 545/97
StGB § 52, § 263
Durch die mitausgeübte Geschäftsleitung, in der die Tatbeteiligung des Angeklagten besteht, werden die einzelnen betrügerischen Geschäftsvorfälle in seiner Person derart eng verbunden, daß die 23 Einzelakte für ihn eine einzige Tat des Betrugs darstellen (vgl. BGHR StGB § 263 I Konkurrenzen 10, BGH NStZ 1996, 296, 297; BGH bei Dallinger MDR 1976, 14).
