Rechtsprechung
| BGH, 09.04.1992 - 1 StR 158/92 |
Volltextveröffentlichungen
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 6
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 31.03.2004 - 1 StR 482/03
Betrug (Irrtumserfordernis bei "Betrug" mit Telefonkarten und 0190-Nummern); …
Ein Computerbetrug liegt schließlich auch dann nicht vor, wenn der berechtigte Inhaber die Karte einem anderen überlässt und dieser die Karte abredewidrig nutzt (…BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 1; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 6).Ein Computerbetrug liegt schließlich auch dann nicht vor, wenn der berechtigte Inhaber die Karte einem anderen überläßt und dieser die Karte abredewidrig nutzt (…BGHR StGB § 263a Anwendungsbereich 1; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 6).
- BGH, 17.12.2002 - 1 StR 412/02
Verwerfung der Revision als unbegründet.
Gleiches gilt, soweit er sich unter demselben Vorwand vom Geschädigten "uno actu" auch die VISA-Karte nebst PIN-Nummer erschwindelt und diese ebenfalls - wie von vornherein geplant - zu Abhebungen gebraucht hat (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 6; siehe auch OLG Köln NStZ 1991, 586; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1998, 137;… Cramer in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 263a Rdn. 11, 19). - BGH, 13.07.1995 - 1 StR 309/95
StGB § 242, § 246
Deren Einreichung hat zu keiner weiteren Vertiefung und Erweiterung des durch das Vermögensdelikt verursachten Schadens geführt (vgl. BGHSt 14, 38, 47; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 6;… Dreher/Tröndle StGB 47. Aufl. § 263 Rdn. 52).
